Studieren mit Behinderung oder chronischer Krankheit

Sie haben Fragen zum Studium mit Behinderung oder chronischer Erkrankung und zum Nachteilsausgleich? Ich berate Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz.

Annette Lützel - Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit

Bitte kontaktieren Sie mich gerne!

Praktische Hinweise für Studierende

Disclaimer: Alle hier genannten Informationen stellen keine offizielle Rechtsberatung dar.

Nachteilsausgleich

Der Nachteilsausgleich soll durch eine Behinderung/chronische Erkrankung verursachten Nachteile im Studium ausgleichen. Mit dem Nachteilsausgleich können Form, Art oder der zeitlichen Rahmen von Studien- und Prüfungsleistungen anpasst werden, ohne dass die inhaltlichen Anforderungen gesenkt werden.

Ein Antrag auf Gewährung eines Nachteilsausgleichs wird über das Prüfungsamt eingereicht, über den Nachteilsausgleich entscheidet dann der Prüfungsausschuss des jeweiligen Studiengangs. Ein Nachteilsausgleich ist stets ein individuelles Instrument.

Bitte schauen Sie sich zunächst den Leitfaden und das Antragsformular zum Nachteilsausgleich auf der Seite des Prüfungsamts (Reiter Nachteilsausgleich) an:

https://www.uni-hildesheim.de/dez3/pruefungsamt/formulare-und-hinweise/

Bitte beachten Sie:

  • ein Nachteilsausgleich muss immer beim Prüfungsamt beantragt werden und wird durch das Prüfungsamt bewilligt
  • der Antrag erfordert einen fachlichen Nachweis durch: 

- ein fachärztliches Gutachten oder
- Stellungnahme einer/s approbierten psychologischen Psychotherapeutin/en oder
- (Auszüge aus einem) Behandlungsbericht (z.B. nach teil-/stationären Aufenthalten) oder
- Stellungnahme oder Bericht eines Rehabilitationsträgers 

  • oder vergleichbaren Nachweis, in welchem die Symptome beschreiben werden, die das Ablegen der Studien- oder Prüfungsleitung beeinträchtigen (kann eine, muss aber keine Diagnose enthalten)
  • der Nachteilsausgleich muss mindestens 10 Wochen vor der Prüfung im Prüfungsamt beantragt werden
  • Der Bescheid muss unverzüglich nach Erhalt den Lehrenden vorgelegt werden

 

Campus Standorte
  • Detaillierte Anfahrts- und Lagepläne finden Sie hier.
  • Campus-Wegweiser Marienburger Höhe.
  • Lifter am Bühler-Platz (Lübecker Str.): Schlüssel für den Lifter am Standort Lübecker Str. sind vor Ort beim Hausmeister, Herrn Keunecke, im Raum L045 kostenlos zu erhalten.

 

Förderungsmöglichkeiten

Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit können einen Antrag auf vollständigen oder teilweisen Erlass der Langzeitstudiengebühr / des Studienbeitrages stellen.  

§ 14 Abs. 2 NHG „Antrag auf Erlass der Langzeitstudiengebühr / des Studienbeitrages“
Der Studienbeitrag nach § 11 sowie die Gebühren und Entgelte nach § 13 können auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Entrichtung zu einer unbilligen Härte führen würde. Eine unbillige Härte liegt hinsichtlich des Studienbeitrages und der Langzeitstudiengebühr in der Regel vor
1. bei studienzeitverlängernden Auswirkungen einer Behinderung oder schweren Erkrankung […]. 
Das Vorliegen der Voraussetzungen nach Satz 2 Nr. 1 ist durch eine amtsärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Ein Antrag nach Satz 1 kann längstens bis einen Monat nach Vorlesungsende des Semesters gestellt werden.
Link zum Immatrikulationsamt mit Informationen zu den Studienbeiträgen (incl. Antrag auf Befreiung)

 

Gehörlose / hörgeschädigte Studierende

Vorlesungen, Seminare, etc. können in Deutsche Gebärdensprache (DGS) oder Lautsprachbegleitende Gebärden (LBG) übertragen oder übersetzt werden. Die Kosten werden unter bestimmten Voraussetzungen durch das Integrationsamt getragen. Hierfür muss jedes Semester ein Antrag gestellt werden.

 

Wohnen

Im Wohnheim Hansering stehen drei behindertengerechte Zimmer im EG zur Verfügung (breitere Türen, absenkbare Waschbecken, etc.). Bei Bedarf bitte möglichst früh die Online-Bewerbung beim Studentenwerk ausfüllen! 

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: Wohnen

 

Service- und Beratungsangebote

Disclaimer: Alle hier genannten Informationen stellen keine offizielle Rechtsberatung dar.

Spezifische Beratungsangebote

Eine Übersicht spezifischer Beratungsangebote finden Sie unter folgendem Link auf unseren Seiten zur Barrierefreiheit: Barrierefreiheit
 

Studium A-Z, Ansprechpersonen und Beratungseinrichtungen

Eine Übersicht aller Service- und Beratungsstellen für Studierenden finden Sie unter folgendem Link: Ansprechpersonen, Beratungseinrichtungen und Studium A-Z
 

Informationen für Lehrende zum Nachteilsausgleich

Die Informationen für Lehrende zum Nachteilsausgleich können Sie unter folgendem Link herunter laden: Informationen für Lehrende zum Nachteilsausgleich (PDF)

Allgemeine Informationen zum Nachteilsausgleich

Alle allgemeinen Informationen zum Nachteilsausgleich finden Sie im Leitfaden des Prüfungsamts: Leitfaden zum Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit
Die Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankung unterstütz sie gerne bei Fragen!

Technische und organisatorische Umsetzung des Nachteilsausgleichs

1. Technischer Support durch den Medienverleih
Bei der technischen Umsetzung eines Nachteilsausgleichs (z.B. hybride Veranstaltungen) kann Sie der Medienverleih - auch kurzfristig - unterstützen. Hier gibt es folgende Angebote:

  • Unterstützung bei technischen Fragen: Über das Projekt Digital C@MPUS-le@rning sind an allen Standorten studentische Hilfskräfte beschäftigt, die Lehrende mit der technischen Umsetzung der jeweiligen Lehrformate unterstützen. Hiermit können Sie - auch kurzfristig - technischen Support in den Seminarräumen bekommen. In jedem Seminar- und Besprechungsraum ist ein Zettel mit der Telefonnummer des Mediensupports sowie einem QR-Code angebracht. Die Hilfskräfte sind mit Kameras, Stativen, Kabel und Adaptern ausgestattet.
    - Beschaffung von technischen Hilfsmitteln Für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung können über den Medienverleih Hilfsmittel angeschafft werden (z.B. Lesegeräte bei Sehbehinderung), diese werden entsprechend des Bedarfes ausgewählt, zentral beschafft und den Universitätsmitgliedern zur Verfügung gestellt.
  • Alle Kontakte im Medienverleih: https://www.uni-hildesheim.de/verleih

2. SdLL - Servicestelle digitale Lehr-Lernformate (SDLL)
Die SdLL unterstützt Lehrende und Studierende bei der Integration digitaler Medien und Werkzeuge in den Lehr- und Lernalltag. Lehrende können von der SdLL mediendidaktische und technische Unterstützung bei der Umsetzung der digitalen Lehre bekommen. 

3. Allgemeine Information zur Umsetzung des Nachteilsausgleichs
Die Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung unterstützt sie bei allen allgemeinen Fragen zur Umsetzung des Nachteilsausgleichs:

 

Allgemeine Service- und Beratungsstellen

Disclaimer: Alle hier genannten Informationen stellen keine offizielle Rechtsberatung dar.

Informationen des Deutschen Studierendenwerks
Bildungsserver zum Studium mit Behinderung

Deutscher Bildungsserver: Ihr Wegweiser zur Bildung:

Politisches: "Eine Hochschule für Alle"

Empfehlung der Hochschulrektorenkonferenz „Eine Hochschule für Alle“:

Broschüre "Erfolgreich bewerben!"

Die ZAV - Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit - hat eine 36-seitige Broschüre "Studium? Arbeitslos? Behindert? Chronisch krank? - Erfolgreich bewerben!" herausgegeben. Sie richtet sich gezielt an Hochschulabsolventen/-innen mit Behinderung/chronischer Krankheit. Bestellungen sind zu richten an die ZAV-Bonn.SBAkademiker(at)arbeitsagentur.de
 

Barrierefreiheit im Studium an der Universität Hildesheim

Auf dem Foto ist eine Studierende zu sehen. Zusätzlich das ZSB und das Universitätslogo. Der Text lautet "Barrierefreiheit im Studium

Kontakt: Ansprechpartnerin und Senatsbeauftragte