Sie studieren bereits an der Universität Hildesheim und möchten Ihre Studienleistungen aus persönlichen Gründen reduzieren? Oder Sie suchen nach einer Möglichkeit, Studium, Familienaufgaben und/oder Nebenjob miteinander zu verbinden? Wenn Sie aktuell in einem unserer teilzeitfähigen Studiengänge an unserer Universität Hildesheim eingeschrieben sind, haben Sie die Option, den Wechsel in ein Teilzeitstudium zu erwägen.

Auf Wunsch können Sie sich in der ZSB dazu individuell beraten und über die Rahmenbedingungen, Fristen und das weitere Vorgehen informieren lassen. Vor Antragstellung ist dann unbedingt eine Beratung durch die jeweilige Fachstudienberatung Ihres Studiengangs erforderlich. So kann die Passung der Studienanforderungen mit Ihren individuellen Rahmenbedingungen vorab geklärt werden.

Übrigens: Besondere Informationen für Studierende mit Kind oder mit Familienaufgaben gibt es beim ‘audit familiengerechte hochschule’ unter folgendem Link: Informationen zum Studieren mit Familie im Teilzeitstudium

FAQ-Liste zum Teilzeitstudium

Hier finden Sie eine FAQ-Liste mit häufig gestellten Fragen und Antworten rund um das Thema Teilzeitstudium:

Allgemeines   Rund um Finanzen und Versicherung   Fristen und Formulare

Allgemeines

Was ist ein Teilzeitstudium?

Im Teilzeitmodus halbiert sich die Menge der Studienleistung (Workload):

  • Pro Studienjahr dürfen maximal die Hälfte der pro Vollzeit-Semester vorgesehenen Leistungspunkte erbracht werden.

  • Die in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegte Regelstudienzeit ändert sich durch ein Teilzeitstudium nicht. 

  • Allerdings zählt ein als Teilzeitstudium absolviertes Semester bei der Berechnung der bereits absolvierten Semester im Hinblick auf die Einhaltung der Regelstudienzeit nur als ein halbes Semester.

Wer kann in Teilzeit studieren?

Grundsätzlich können alle Studierenden der Universität Hildesheim ein Teilzeitstudium aufnehmen. Es ist jedoch beachten, dass nicht alle Studiengänge in Teilzeit angeboten werden.

Eine Auflistung der teilzeitfähigen Studiengänge an der Universität Hildesheim finden Sie unter folgendem Link: Teilzeitfähige Studiengänge der Stiftung Universität Hildesheim.

Wer unterstützt mich bei der Entscheidungsfindung - für oder gegen ein Teilzeitstudium?

Unterstützungsangebote der Universität Hildesheim finden Sie hier:

Wann ist ein Teilzeitstudium ausgeschlossen?

Ein Teilzeitstudium ist ausgeschlossen:

  • bei einem Parallelstudium - egal ob es nur  an der Universität Hildesheim oder einer bzw. mehrerer anderer Hochschulen absolviert wird.

  • Außerdem ist die Erbringung von Zusatzleistungen im Rahmen eines Teilzeitstudiums ist ausgeschlossen.

  • Grundsätzlich ist es nur in den als "teilzeitfähig" ausgewiesenen Studiengängen möglich, im Teilzeitstudium zu studieren.

Welche Voraussetzungen gelten für die Aufnahme eines Teilzeitstudiums?

Voraussetzung für eine Aufnahme bzw. einen Wechsel in das Teilzeitstudium ist:

  • Der Studiengang muss teilzeitfähig sein. Eine Auflistung der teilzeitfähigen Studiengänge an der Universität Hildesheim finden Sie unter folgendem Link: Teilzeitfähige Studiengänge der Stiftung Universität Hildesheim.

  • Es muss eine Passung zwischen persönlichen Voraussetzungen und Passung der Studienanforderungen bestehen, daher ist eine Beratung durch die jeweilige Fachstudienberatung des Studiengangs verpflichtend. Den Kontakt Ihrer Fachstudienberatung finden Sie unter folgendem Link: Fachstudienberatung und Beratung für Anrechnungsfragen.

  • Zusammen mit dem Nachweis über die Fachstudienberatung muss der Antrag auf Teilzeitstudium fristgerecht eingereicht werden. Die aktuellen Antragsformulare finden Sie unter folgendem Link auf den Webseiten des Immatrikulationsamtes: Formulare des Immatrikulationsamtes.

Welche Fristen muss ich berücksichtigen?

Achtung: Für die Beantragung eines Teilzeitstudiums gelten, je nach Studiengang, unterschiedliche Fristen. Bitte beachten Sie dazu die Fristen auf den Webseiten des Immatrikulationsamtes unter folgendem Link: Informationen des Immatrikulationsamtes.

Kann ich auch nur für ein Semester in Teilzeit studieren?

Die Dauer eines Teilzeitstudiums ist in den teilzeitfähigen Studiengängen jeweils unterschiedlich geregelt. Einige können nur in zwei aufeinander folgenden Semestern in Teilzeit studiert werden. Bei anderen Studiengängen ist die Beantragung jeweils nur auf ein Semester bezogen.

Bitte fragen Sie diesbezüglich bei der zuständigen Fachstudienberatung nach. Den Kontakt Ihrer Fachstudienberatung finden Sie unter folgendem Link: Fachstudienberatung und Beratung für Anrechnungsfragen.

Was mache ich, wenn mein Studiengang/-fach nicht in Teilzeit studierbar ist?

In diesem Fall sollten Sie ein Gespräch mit Ihrer Fachstudienberatung vereinbaren und eine individuelle Lösung besprechen, um die Studienleistungen (kurzzeitig) zu reduzieren.

Den Kontakt Ihrer Fachstudienberatung finden Sie unter folgendem Link: Fachstudienberatung und Beratung für Anrechnungsfragen.

Wer berät zu einem Teilzeitstudium?

Eine Beratung durch die jeweilige Fachstudienberatung ist verpflichtend, bevor ein Teilzeitstudium formal im Immatrikulationsamt beantragt werden kann.

Den Kontakt zu Ihrer Fachstudienberatung finden Sie unter folgendem Link: Fachstudienberatung und Beratung für Anrechnungsfragen
Das Formular über den Nachweis einer Beratung finden Sie (nach Studiengängen sortiert) auf den Seiten des Immatrikulationsamtes: Formulare: Immatrikulationsamt

Wer sich eine Entscheidungsberatung oder mehr Informationen zu Unterstützungsangeboten der Universität bei Kinder- und Familienaufgaben wünscht, kann eine Vorab-Beratung durch die Zentrale Studienberatung (ZSB) oder das "audit familiengerechte hochschule" in Anspruch nehmen:

  • Zentrale Studienberatung (ZSB): Sprechzeiten

  • audit familiengerechte hochschule: Kontakt

Kann ich meine Abschlussarbeit im Teilzeitmodus schreiben?

Es ist nicht möglich die Bachelor- oder Masterarbeit im Teilzeitmodus zu schreiben. Es gilt die für Vollzeitstudierende vorgesehene Bearbeitungsfrist.

Welchen Studienstatus habe ich in einem Teilzeitstudium?

Nein, am Status ändert sich nichts. Teilzeitstudierende haben den gleichen Status innerhalb der Hochschule wie Vollzeitstudierende.

Rund um Finanzen und Versicherung

Ist ein Teilzeitstudium BAföG gefördert?

Ein Teilzeitstudium ist nicht BAföG gefördert.

Muss ich in einem Teilzeitstudium Studienbeiträge zahlen?

Die Höhe der pro Semester zu entrichtenden Gebühren und Entgelte wird durch ein Teilzeitstudium nicht berührt. Lediglich die Langzeitstudiengebühren (fällig ab 13. BA-Studiensemester) reduzieren sich im Teilzeitstudien-Semester um die Hälfte (§13 Absatz 1 Satz 3NHG).

Muss ich etwas bzgl. meiner Krankenversicherung oder anderen Sozialversicherungen/Transferleistungen beachten?

Ein Teilzeitstudium kann sich auf Ihre Sozialversicherungen und Transferzahlungen auswirken. Welche Auswirkungen ein Teilzeitstudium in Ihrem persönlichen Fall auf dir Zahlung von z.B. BAföG, Kindergeld oder Ihre Krankenversicherung hat, sollten Sie unbedingt vor Beantragung eines Teilzeitstudiums direkt mit der jeweils zuständigen Stelle abklären.

Bei Fragen zur Studienfinanzierung können Sie sich auch unter folgendem Link an das Studentenwerk wenden: Sozialberatung des Studentenwerks.

Wen kann ich für Fragen rund um die Finanzierung eines Teilzeitstudiums ansprechen?

Eine Übersicht verschiedener Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie unter folgendem Link auf den Webseiten zur Studienfinanzierung: Studienfinanzierung.

Das Studentenwerk Ost Niedersachsen berät passgenau zugeschnitten auf Ihren individuellen Fall zu Fragen der Finanzierung des Studiums, Informationen finden Sieunter folgendem Link auf den Seiten zur Sozialberatung des Studentenwerks Ost Niedersachsen: Sozialberatung.

Fristen und Formulare

Welche Fristen muss ich berücksichtigen?

Achtung: Für die Beantragung eines Teilzeitstudiums gelten, je nach Studiengang, unterschiedliche Fristen. Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link auf den Webseiten des Immatrikulationsamtes: Fristen.

Wo kann ich ein Teilzeitstudium beantragen?

Der Antrag  auf  Aufnahme  bzw. Verlängerung  eines Teilzeitstudiums erfolgt schriftlich

  • mit formalem Antrag und

  • mit dem Nachweis einer Beratung durch die Fachstudienberatung des Studiengangs.

Der Antrag muss fristgerrecht im Immatrikulationsamt eingereicht werden. Näheres dazu finden Sie in den FAQs zum Thema Fristen und Fachstudienberatung/Beratung. Die aktuellen Antragsunterlagen finden Sie (nach Studiengängen sortiert) unter folgendem Link auf den Seiten des Immatrikulationsamtes: Formulare.

Welche Formulare brauche ich, um ein Teilzeitstudium zu beantragen?

Die aktuellen Antragsunterlagen finden Sie (nach Studiengängen sortiert) unter folgendem Link auf den Seiten des Immatrikulationsamtes: Formulare.

Kontakt und Ansprechpartner_innen

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Kontakt:

Telefon: +49 5121 883 55555
E-Mail Kontaktformular
Raum: HC.N.1.57
Sprechzeit: Servicezeiten | Montag bis Donnerstag: 09:30-16:00 Uhr und Freitag: 09:30-14:00 Uhr
Homepage: https://www.uni-hildesheim.de/zsb/unser-angebot/beratung-information/campuscenter-der-universitaet-hildesheim/ Homepage

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