Sie interessieren sich für ein Studium, sind sich aber nicht sicher, ob ein Vollzeitstudium für Sie in Frage kommt? Oder Sie suchen nach einer Möglichkeit, Studienwunsch, Familie und/oder Beruf miteinander zu verbinden? Wenn Sie Ihren Wunschstudiengang in der Übersicht der teilzeitfähigen Studiengänge an unserer Universität gefunden haben, könnte es sinnvoll sein, die Möglichkeiten eines Teilzeitstudiums zu erwägen.
Auf Wunsch können Sie sich in der ZSB dazu individuell beraten und über die Rahmenbedingungen, Fristen und das weitere Vorgehen informieren lassen. Vor Antragstellung ist dann unbedingt eine Beratung durch die jeweilige Fachstudienberatung Ihres Wunschstudiengangs erforderlich. So kann die Passung der Studienanforderungen mit Ihren individuellen Rahmenbedingungen vorab geklärt werden.
Im Teilzeitmodus halbiert sich die Menge der Studienleistung (Workload):
Pro Studienjahr dürfen maximal die Hälfte der pro Vollzeit-Semester vorgesehenen Leistungspunkte erbracht werden.
Die in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegte Regelstudienzeit ändert sich durch ein Teilzeitstudium nicht.
Allerdings zählt ein als Teilzeitstudium absolviertes Semester bei der Berechnung der bereits absolvierten Semester im Hinblick auf die Einhaltung der Regelstudienzeit nur als ein halbes Semester.
Wer kann in Teilzeit studieren?
Grundsätzlich können alle Studierenden der Universität Hildesheim ein Teilzeitstudium aufnehmen. Es ist jedoch beachten, dass nicht alle Studiengänge in Teilzeit angeboten werden.
Es muss eine Passung zwischen persönlichen Voraussetzungen und Passung der Studienanforderungen bestehen, daher ist eine Beratung durch die jeweilige Fachstudienberatung des Studiengangs verpflichtend. Den Kontakt Ihrer Fachstudienberatung finden Sie unter folgendem Link: Fachstudienberatung und Beratung für Anrechnungsfragen.
Zusammen mit dem Nachweis über die Fachstudienberatung muss der Antrag auf Teilzeitstudium fristgerecht eingereicht werden. Die aktuellen Antragsformulare finden Sie unter folgendem Link auf den Webseiten des Immatrikulationsamtes: Formulare des Immatrikulationsamtes.
Welche Fristen muss ich berücksichtigen?
Achtung: Für die Beantragung eines Teilzeitstudiums gelten, je nach Studiengang, unterschiedliche Fristen. Bitte beachten Sie dazu die Fristen auf den Webseiten des Immatrikulationsamtes unter folgendem Link: Informationen des Immatrikulationsamtes.
Kann ich auch nur für ein Semester in Teilzeit studieren?
Die Dauer eines Teilzeitstudiums ist in den teilzeitfähigen Studiengängen jeweils unterschiedlich geregelt. Einige können nur in zwei aufeinander folgenden Semestern in Teilzeit studiert werden. Bei anderen Studiengängen ist die Beantragung jeweils nur auf ein Semester bezogen.
Was mache ich, wenn mein Studiengang/-fach nicht in Teilzeit studierbar ist?
In diesem Fall sollten Sie ein Gespräch mit Ihrer Fachstudienberatung vereinbaren und eine individuelle Lösung besprechen, um die Studienleistungen (kurzzeitig) zu reduzieren.
Eine Beratung durch die jeweilige Fachstudienberatung ist verpflichtend, bevor ein Teilzeitstudium formal im Immatrikulationsamt beantragt werden kann.
Wer sich eine Entscheidungsberatung oder mehr Informationen zu Unterstützungsangeboten der Universität bei Kinder- und Familienaufgaben wünscht, kann eine Vorab-Beratung durch die Zentrale Studienberatung (ZSB) oder das "audit familiengerechte hochschule" in Anspruch nehmen:
Kann ich meine Abschlussarbeit im Teilzeitmodus schreiben?
Es ist nicht möglich die Bachelor- oder Masterarbeit im Teilzeitmodus zu schreiben. Es gilt die für Vollzeitstudierende vorgesehene Bearbeitungsfrist.
Welchen Studienstatus habe ich in einem Teilzeitstudium?
Nein, am Status ändert sich nichts. Teilzeitstudierende haben den gleichen Status innerhalb der Hochschule wie Vollzeitstudierende.
Rund um Finanzen und Versicherung
Ist ein Teilzeitstudium BAföG gefördert?
Ein Teilzeitstudium ist nicht BAföG gefördert.
Wenn Sie Fragen zur Studienfinanzierung haben, berät Sie die Sozialberatung des Studentenwerkes unter folgendem Link: Sozialberatung des Studentenwerks.
Oder sprechen Sie Ihre regionale Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter an.
Muss ich in einem Teilzeitstudium Studienbeiträge zahlen?
Die Höhe der pro Semester zu entrichtenden Gebühren und Entgelte wird durch ein Teilzeitstudium nicht berührt. Lediglich die Langzeitstudiengebühren (fällig ab 13. BA-Studiensemester) reduzieren sich im Teilzeitstudien-Semester um die Hälfte (§13 Absatz 1 Satz 3NHG).
Muss ich etwas bzgl. meiner Krankenversicherung oder anderen Sozialversicherungen/Transferleistungen beachten?
Ein Teilzeitstudium kann sich auf Ihre Sozialversicherungen und Transferzahlungen auswirken. Welche Auswirkungen ein Teilzeitstudium in Ihrem persönlichen Fall auf dir Zahlung von z.B. BAföG, Kindergeld oder Ihre Krankenversicherung hat, sollten Sie unbedingt vor Beantragung eines Teilzeitstudiums direkt mit der jeweils zuständigen Stelle abklären.
Bei Fragen zur Studienfinanzierung können Sie sich auch unter folgendem Link an das Studentenwerk wenden: Sozialberatung des Studentenwerks.
Wen kann ich für Fragen rund um die Finanzierung eines Teilzeitstudiums ansprechen?
Eine Übersicht verschiedener Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie unter folgendem Link auf den Webseiten zur Studienfinanzierung: Studienfinanzierung.
Das Studentenwerk Ost Niedersachsen berät passgenau zugeschnitten auf Ihren individuellen Fall zu Fragen der Finanzierung des Studiums, Informationen finden Sieunter folgendem Link auf den Seiten zur Sozialberatung des Studentenwerks Ost Niedersachsen: Sozialberatung.
Fristen und Formulare
Welche Fristen muss ich berücksichtigen?
Achtung: Für die Beantragung eines Teilzeitstudiums gelten, je nach Studiengang, unterschiedliche Fristen. Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link auf den Webseiten des Immatrikulationsamtes: Fristen.
Wo kann ich ein Teilzeitstudium beantragen?
Der Antrag auf Aufnahme bzw. Verlängerung eines Teilzeitstudiums erfolgt schriftlich
mit formalem Antrag und
mit dem Nachweis einer Beratung durch die Fachstudienberatung des Studiengangs.
Der Antrag muss fristgerrecht im Immatrikulationsamt eingereicht werden. Näheres dazu finden Sie in den FAQs zum Thema Fristen und Fachstudienberatung/Beratung. Die aktuellen Antragsunterlagen finden Sie (nach Studiengängen sortiert) unter folgendem Link auf den Seiten des Immatrikulationsamtes: Formulare.
Welche Formulare brauche ich, um ein Teilzeitstudium zu beantragen?
Die aktuellen Antragsunterlagen finden Sie (nach Studiengängen sortiert) unter folgendem Link auf den Seiten des Immatrikulationsamtes: Formulare.
Hinweise für Studieninteressierte
Kann ich berufsbegleitend in Teilzeit studieren?
In der Regel ist ein berufsbegleitendes Teilzeitstudium möglich. Um jedoch abzuklären, ob die Rahmenbedingungen der Berufstätigkeit zu den Studienerfordernissen passen, ist eine Vorab-Beratung mit der jeweiligen Fachstudienberatung Ihres Studiengangs unbedingt erforderlich.
Es gibt an der Universität Hildesheim darüber hinaus berufsbegleitende (Weiterbildungs-)Studiengänge: