Glossar: Uni von A bis Z
Allgemeine Hochschulreife
Berechtigung zum Studium aller Fachrichtungen an allen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland. Die Allgemeine Hochschulreife erwirbt man z. B. mit dem Abitur, jedoch auch i. d. R. durch den Abschluss eines ersten Hochschulstudiums (z. B. an einer Fachhochschule).
AStA - Allgemeiner Studierendenausschuss
Selbstverwaltetes Organ, das die Interessen der Studierenden an Hochschulen vertritt und für dessen Finanzierung bei der Immatrikulation bzw. Rückmeldung Beiträge erhoben werden. Die Mitglieder werden jedes Jahr vom Studierendenparlament gewählt.
Auswahlverfahren
Bei Studiengängen, in denen die Nachfrage nach Studienplätzen in der Vergangenheit immer höher war als die tatsächlich vorhandene Anzahl, wird oftmals ein Auswahlverfahren durchgeführt, um sie zu vergeben. Das bedeutet, der Studiengang ist zulassungsbeschränkt.
Beim Auswahlverfahren wird dabei u. a. der größte Teil der Studienplätze nach den Kriterien Leistung (Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung) und ein kleinerer nach Wartezeit vergeben.
Bachelor (B.A./B.Sc./B.Eng.)
Erster akademischer, internationaler Studienabschluss an Universitäten und Fachhochschulen nach 6 Semestern.
Abschlüsse an der Universiät Hildesheim:
Bachelor of Arts (B. A.) Abschluss hauptsächlich in geistes-, kultur-, gesellschaftswissenschaftlichen und teilweise wirtschaftswissenschaftlichen und künstlerischen Studiengängen
Bachelor of Science (B. Sc.) Abschluss in mathematisch naturwissenschaftlichen sowie teilweise in wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen
- Siehe auch: Master (M.A./ M.Sc.)
BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)
Die Förderung nach dem BAföG ermöglicht Studierenden durch finanzielle Unterstützung ihr Studium zu absolvieren.
Detaillierte Informationen zu den Antrags- und Förderungsbedingungen erhalten Sie beim örtlichen Studentenwerk (für Hildesheim Studentenwerk OstNiedersachsen).
Beurlaubung
Aus wichtigen Gründen können Studierende auf Antrag vom Studium beurlaubt werden. Dies ist jedoch erst ab dem zweiten Fachsemester möglich.
Wichtige Gründe sind beispielsweise Krankheit, Schwangerschaft oder Auslandsstudium. Ein Urlaubssemester zählt nicht als Fach-, wohl aber als Hochschulsemester.
- siehe auch Fachsemester
Bewerber*innen aus dem Ausland
Bei der Zulassung zum Studium gelten für Personen aus dem Ausland besondere Bedingungen. Ausländische Bewerber*innen ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung bewerben sich über uni-assist:
- siehe auch: uni-assist
Dies gilt nicht für ausländische Bewerber*innen mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung.
Bildungsinländer*innen
Unter Bildunsinländer*innen werden ausländische Bewerber*innen und Staatenlose verstanden, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen. Bei der Zulassung zum Studium sind Bildungsinländer*innen Deutschen gleichgestellt.
- siehe auch: Hochschulzugangsberechtigung
Blockveranstaltung
E
ine Blockveranstaltung findet nicht wöchentlich statt, sondern wird im Block an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen abgehalten.Campus
Als Campus wird das Hochschulgelände bezeichnet.
credit point
Jeder Studienleistung (Referat, Hausarbeit, Klausur etc.) wird eine bestimmte Anzahl an Punkten zugeteilt. Diese werden als credit points oder auch Leistungspunkte bezeichnet. Sie stehen für den Arbeitsaufwand, den eine Studienleistung erfordert. Zum erfolgreichen Abschluss eines Bachelor-Studiums müssen Studierende insgesamt 180 dieser credit points / Leistungspunkte vorweisen. Ein credit point / Leistungspunkt entspricht einem Arbeitsaufwand von etwa 30 Stunden.
- siehe auch: ECTS - European Credit Transfer System
c.t.
Abkürzung für „cum tempore“ (lat.: mit Zeit). Lehrveranstaltungen, deren Beginn mit diesem Zusatz angekündigt wird, fangen eine Viertelstunde später als angegeben an („akademisches Viertel“).
- siehe auch: s.t. (sine tempore)
DAAD
DAAD steht für "Deutscher Akademischer Austauschdienst". Der DAAD ist die weltweit größte Förderorganisation für den internationalen Austausch von Studierenden und Wissenschaftler*innen. Informationen zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie beim International Office der Universität Hildesheim.
- siehe auch: International Office
Dekanat
Die Dekanate kümmern sich um die Verwaltungsangelegenheiten des Fachbereichs/ der Fakultät.
- siehe auch: Fachbereich
Dissertation
- siehe auch: Promotion
Doppelstudiengang / Double-Degree-Programmes
Bei einem Doppelstudiengang bzw. ein Double-Degree-Programme werden zwei Studiengänge gleichzeitg studiert. Studierende erwerben also parallel zwei Studienabschlüsse.
Die Universität Hildesheim bietet Doppelstudiengänge an. Informationen finden auf unseren Webseiten unter "Studienangebot".
Dozent*in
Als Dozent*in werden die Lehrenden der Hochschule bezeichnet.
ECTS - European Credit Transfer System
European Credit Transfer System (ECTS) ermöglicht Studierenden die einfache Anerkennung von im In- und Ausland erbrachten Studienleistungen. Dabei werden jeder Lehrveranstaltung eines bestimmten Studiengangs eine bestimmte Anzahl an Punkten zugewiesen, die dann bei erfolgreichem Abschluss einer Veranstaltung angerechnet werden.
Voraussetzung ist jedoch, dass die beteiligten Hochschulen die Voraussetzungen für die Einführung von ECTS geschaffen haben, z. B. Zuweisung von ECTS-Anrechnungspunkten für die einzelnen Lehrveranstaltungen.
- siehe auch: credit point
Einschreibung
- siehe auch: Immatrikulation
Erstsemestertutorium (EST)
Das Erstsemestertutorium (EST) findet jedes Jahr im Rahmen der Einführungswochen statt. Das EST richtet sich an Studienanfänger*innen, die durch studentische Tutor*innen u.a. beim Zurechtfinden an der Universität, dem Lesen der Studien- und Prüfungsordnungen und dem Erstellen von Stundenplänen unterstützt werden.
Evangelische Studierendengeminde (ESG )
Die Evangelische Studierendengemeinde (ESG) dient als Anlauf- und Kontaktstelle für Studierende und Hochschulangehörige. Zum Programm gehören u.a. Gottesdienste und Kulturveranstaltungen.
- siehe auch: ESG Hildesheim
Exkursion
Eine Exkursion ist eine ergänzende Veranstaltung außerhalb der Hochschule zur Veranschaulichung und Vertiefung des Lehrstoffs. Je nach Studium z.B. Besichtigungen von lndustrieanlagen, Bodenformationen, archäologischen Stätten o.ä..
Exmatrikulation
Mit einer Exmatrikulation meldet sich ein Studierender offiziell von der Hochschule ab und gibt den Studienplatz auf. Studierende "exmatrikulieren sich", wenn sie beispielsweise ihr Studium beendet haben oder sie ihr Studium an einer anderen Hochschule fortsetzen.
Das Gegenteil zur Exmatrikulation ist die Einschreibung bzw. die Immatrikulation.
Fachbereich
Hochschulen gliedern sich in Fachbereiche bzw. Fakultäten (oder auch beides), die Lehre und Forschung für verschiedene, inhaltlich verwandte Studienfächer ordnen und organisieren.
- siehe auch: Fachbereiche der Universität Hildesheim
Fachbereichsrat
Nach Statusgruppen (Professoren, wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter, Studierende, Mitarbeiter im technischen und Verwaltungsdienst) gewählte Vertretung der zum Fachbereich gehörenden Mitglieder der Hochschule. Der Fachbereichsrat ist zuständig in allen Angelegenheiten des Fachbereichs, insbesondere auf den Gebieten der Forschung und Lehre.
Fachschaft
Organisation der Studierenden eines Fachbereichs. Einmal im Jahr wird ein Fachschaftsrat gewählt.
- siehe auch: Fachschaften der Universität Hildesheim
Fachsemester
Fachsemester sind die Semester, in denen ein_e Studierende_r in ein und demselben Studiengang eingeschrieben war. Urlaubssemester zählen allerdings nicht zu den Fachsemestern.
- siehe auch: Urlaubssemester
Fachstudienberatung
Fachstudienberatung ist Beratung zu fachbezogenen und fachspezifischen Fragen des Studiums. Fachstudienberatung wird von einem oder mehreren Mitgliedern des Lehrkörpers („Fachberater“) eines Faches i. d. R. einmal wöchentlich in der Vorlesungszeit angeboten.
Fachwechsel
Wechsel des Studiengangs oder eines Studienfaches (z. B. bei Lehramtsstudiengängen). Bei einem Fachwechsel sind bei BAföG-Bezieher*innen besondere Regelungen zu beachten, die in den Beratungsstellen nachgefragt werden sollten.
Gasthörer*innen
Teilnehmer*innen an einzelnen Lehrveranstaltungen i. d. R. ohne Prüfungsabsicht und -möglichkeit. Gasthörer*innen benötigen keine Hochschulzugangsberechtigung. Der Besuch von Lehrveranstaltungen als Gasthörer*in ist i.d.R. gebührenpflichtig, falls man nicht gleichzeitig für einen anderen Studiengang immatrikuliert ist.
Gremien
Beratende oder beschlussfassende Einrichtungen der Hochschulen wie Senat, Fachbereichsrat.
Hochschulstart.de
Hochschulstart.de ist ein Online-Portal, das Hochschulen bei der Vergabe von Studienplätzen unterstützt. Dabei werden alle Studienanfängerplätze für die Fächer Medizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin an staatlichen Hochschulen über hochschulstart vergeben. Ab sofort betrifft dies aber auch weitere Studiengänge, die örtlichen Zulassungsbeschränkungen unterliegen. Weitere Informationen finden Sie online unter www.hochschulstart.de bzw. bei den jeweiligen Hochschulen.
Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
Zeugnis oder Bescheinigung, die zum Studium an einer Hochschule berechtigen: z. B. Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife (i. d. R. Abitur), Zeugnis der Fachhochschulreife usw.
Immatrikulation
Einschreibung in die Liste der Studierenden für einen bestimmten (Teil-) Studiengang. Für zulassungsbeschränkte Studiengänge braucht man dazu einen Zulassungsbescheid, der erst nach vorhergegangener Bewerbung erteilt werden kann. Der Immatrikulationsantrag muss fristgerecht, manchmal auch persönlich bei der betreffenden Hochschule (Immatrikulationsamt, Studentensekretariat) eingereicht werden.
Immatrikulationsamt (kurz: I-Amt)
Einrichtung der Hochschule, die u. a. für das Bewerbungsverfahren, die Vergabe der Studienplätze und die Einschreibung zuständig ist.
- siehe auch: Immatrikulationsamt der Universität Hildesheim
Immaturenprüfung
Die Immaturenprüfung ist eine Möglichkeit um auch ohne Abitur an einer niedersächsischen Universität zu studieren. Über diese Prüfung kann eine "fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung nach beruflicher Vorbildung" erlangt werden.
Die Immaturenprüfung wird immer nur für einen gewählten Studiengang bzw. ein gewähltes Studienfach abgelegt. Vorab ist in der Regel eine Vorbereitung erforderlich, die von Volkshochschulen und anderen Erwachsenenbildungsträgern angeboten wird. Die Bescheinigung über die Eignung (Vorbereitungskurs) muss der Prüfungsanmeldung beim Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung in Hildesheim beigefügt werden.
Institut
Institute sind wissenschaftliche Organisationseinheiten der Hochschule und gehören zumeist einem Fachbereich / einer Fakultät an.
International Office
Einrichtung einer Hochschule für die Belange ausländischer Studieninteressenten und Studierenden sowie Deutschen, die im Ausland studieren wollen.
- siehe auch: International Office der Universität Hildesheim
Katholische Hochschulgemeinde (KHG)
Die Katholische Hochschulgemeinde (KHG) dient als Anlauf- und Kontaktstelle für Studierende und Hochschulangehörige. Zum Programm gehören u.a. Gottesdienste und Kulturveranstaltungen.
- siehe auch: Katholische Hochschulgemeinde Hildesheim
Kolloquium
Lehrveranstaltung in Form einer Gesprächsrunde zur Behandlung von speziellen wissenschaftlichen Problemen, oftmals zur Examensvorbereitung und mit Gastvorträgen.
Kommilitonin, Kommilitone
Bezeichnung für einen Mitstudierenden
Konsekutiv
Ein Studiengang, der unmittelbar an einen anderen Studiengang anschließt. Üblich z. B. bei Master-Studiengängen, die den Abschluss eines Bachelorstudiengangs der gleichen Fachrichtung voraussetzen.
Als konsekutiven Master-Studiengang bezeichnet man einen Studiengang, der auf einem Bachelor-Studiengang aufbaut. Zwischen beiden Studiengängen besteht ein enger fachlicher Zusammenhang. Voraussetzung für die Studienaufnahme ist der vorherige Abschluss des Bachelor-Studiengangs (i. d. R. mit einem bestimmten Notenschnitt). Ca. 90% aller angebotenen Master-Studiengänge sind konsekutiv.
Ein konsekutiver Master-Studiengang ist nach BAföG förderungsfähig, Studienbeiträge in Niedersachsen werden in gleicher Höhe und nach den gleichen Regeln wie bei einem Erststudium erhoben.
Langzeitstudiengebühren
Langzeitstudiengebühren sind Beiträge, die für das Studium zu entrichten sind. Überschreiten Studierende die Regelstudienzeit um sechs Semester fallen bei Weiterführung des Studiums pro Semester Langzeitstudiengebühren in Höhe von 500 Euro an. Detaillierte Informationen - auch zu Ausnahmeregelungen - erhalten Sie über das Immatrikulationsamt.
- siehe auch: Regelstudienzeit
Learnweb
Online Lernplattform der Universität Hildesheim (oder auch digitaler Semesterapparat), auf der Informationen zu einzelnen Lehrveranstaltungen abgelegt werden, z.B. Skripte, Texte, Referate. Studierende können sich mit ihrem RZ-Kennwort dort einloggen.
Lehrbeauftragte
Personen, die das Lehrangebot ergänzende Lehrveranstaltungen durchführen. Lehrbeauftragte müssen i. d. R. den Abschluss eines wissenschaftlichen oder wissenschaftlich-künstlerischen Studiums und pädagogische Eignung nachweisen.
Lehrveranstaltung
Alle Unterrichtsveranstaltungen einer Hochschule wie z. B. Seminare, Übungen, Vorlesungen, Labore.
Leistungsnachweis
Benotete oder nichtbenotete Bescheinigung über erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung. Leistungsnachweise können u.a. aufgrund von Referaten, einer schriftlichen oder mündlichen Prüfung vergeben werden. I. d. R. müssen in jedem Studiengang eine in der Studienordnung festgelegte Anzahl an Leistungsnachweisen erreicht werden.
LSF (Lehre – Studium – Forschung)
Das zentrale Online-Informationssystem für Veranstaltungen, Einrichtungen, Personen und Räume der Universität Hildesheim. Studierende können im LSF ihren Stundenplan zusammenstellen und sich für Veranstaltungen wie auch sich zu Studien- und Prüfungsleistungen anmelden (POS-Anmeldung). Manche Lehrpersonen organisieren hier auch Umfragen und Evaluationen. Auf auf LSF zuzugreifen, ist eine RZ-Kennung notwendig.
- sieh auch: LSF
Master (M.A./ M.Sc./ M.Eng.)
Internationaler Studienabschluss. Der Master ist mit fachbezogenem Zusatz: z. B. M. of Science ein akademischer Grad. Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist i. d. R. der Abschluss eines vorhergehenden einschlägigen Studiums (z. B. mit Abschluss Bachelor). Von der Wertigkeit her in etwa vergleichbar mit dem Diplom.
Master of Arts. Zweiter Abschluss hauptsächlich, in geistes-, kultur-, gesellschaftswissenschaftlichen und teilweise wirtschaftswissenschaftlichen und künstlerischen Studiengängen.
Master of Science. Zweiter Abschluss in mathematisch naturwissenschaftlichen sowie teilweise in wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen.
Master of Engineering. Zweiter Abschluss in ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen.
Matrikelnummer
Eine Matrikelnummer erhält jeder Studierende bei ihrer/seiner Immatrikulation. Sie ist die Identifkationsnummer an der Hochschule.
Mensa
Vom Studentenwerk OstNiedersachsen betriebene Kantinen, die Studierenden und Mitarbeiter/-innen der Hochschule preiswertes Essen anbieten.
- siehe auch: Mensen und Speisepläne Hildesheim
Modul
Ein Modul besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen, die ein gemeinsames Teilgebiet eines Studienganges behandeln. Jeder Bestandteil eines Moduls - dazu gehören auch mündliche oder schriftliche "Modulabschlussprüfungen" - wird mit Leistungspunkten gewichtet.
n.c.
numerus clausus. Im eigentlichen Sinne die Beschränkung der Studienplatzzahl in sehr gefragten Studiengängen. Umgangssprachlich auch der Notenschnitt, der zu einem bestimmten Semester erforderlich war, um in einen Studiengang hineinzukommen, dessen Studienplätze in einem Auswahlverfahren vergeben wurden.
Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG)
Das NHG regelt das Hochschulwesen in Niedersachsen.
N.N.
„nomen nominandum“ wird z. B. im Vorlesungsverzeichnis verwendet, wenn zwar feststeht, dass eine bestimmte Lehrveranstaltung stattfindet oder eine Aufgabe (z. B. Fachstudienberatung) wahrgenommen werden soll, die ausführende Person jedoch noch nicht bestimmt ist.
Polyvalenter Studiengang
Ein polyvalenter Studiengang bereitet durch das Angebot verschiedener Professionalisierungsbereiche auf unterschiedliche Berufsfelder oder unterschiedliche spätere Masterstudiengänge vor.
Präsidium
Das Präsidium leitet die Hochschule. Es besteht aus mind. zwei, i. d. R. jedoch mehr Mitgliedern: Präsident und hauptamtlicher Vizepräsident, ggf. weitere Vizepräsidenten.
Promotion
Die Promotion ist ein Verfahren zum Nachweis der Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit, das bei Erfolg zum Doktorgrad führt.
Die Promotion setzt zumeist den Abschluss eines Hochschulstudiums mit gehobenem Prädikat (Note „gut“ und besser) voraus. Bestandteil der Promotion ist die Anfertigung einer selbständigen wissenschaftlichen Arbeit, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse bringen soll (Dissertation) sowie eine mündliche Prüfung (Disputation oder Rigorosum).
Prüfungsamt
Das Prüfungsamt ist zuständig für die formale Abwicklung von Prüfungen. Hier erfährt man z. B. die Modalitäten für die Anmeldung, erhält Auskünfte über die einzuhaltenden Fristen.
- siehe auch: Prüfungsämter Universität Hildesheim
Prüfungsordnung (PO)
Die PO regelt die Art und den Ablauf der Prüfungen. Sie gibt Auskunft über Prüfungsabschnitte, Prüfungspflichtfächer, besondere Voraussetzungen für Prüfungsmeldungen, die Anfertigung der Abschlussarbeit usw. Aus der PO sind vor allem die für die Zwischen- und Hauptprüfung zu erbringenden Leistungsnachweise oder credits zu ersehen.
Quereinstieg
Ein neuer Studiengang kann in einem höheren Semester begonnen werden, wenn Leistungen aus einem zuvor studierten Studiengang anerkannt werden.
Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit ist die in den Prüfungsordnungen angegebene Zeitspanne, in der das Studium absolviert werden soll. Die Regelstudienzeit muss jedoch nicht zwingend der tatsächlichen durchschnittlichen Studienzeit entsprechen.
Rückmeldung
Am Ende der Vorlesungszeit eines Semesters müssen Studierende ihre Absicht, im nächsten Semester weiterstudieren zu wollen, förmlich erklären und den vorgeschriebenen Semesterbeitrag bezahlen. Wer die Rückmeldung versäumt, kann exmatrikuliert werden, d.h. seine Hochschul-Mitgliedschaft verlieren.
Schein
- siehe auch: Leistungsnachweis
Semester
Semester Lat.: „Zeitraum von sechs Monaten“; Bezeichnung für das akademische Studienhalbjahr. Das Studienjahr ("akademisches Jahr") wird üblicherweise in ein Wintersemester (WiSe) und ein Sommersemester (SoSe) aufgeteilt. Das Semester umfasst die Vorlesungs- und die vorlesungsfreie Zeit.
Semesterbeitrag
Jeder Studierende muss bei der Immatrikulation oder der Rückmeldung einen von Hochschule zu Hochschule variierenden Betrag zahlen. In dem Semesterbeitrag sind Gelder für das Studentenwerk und den AStA enthalten, oftmals ist auch ein Semesterticket enthalten.
Semesterferien
Semesterferien sind vorlesungsfreie Zeiten zwischen den Semestern. In dieser Zeit finden keine regulären Lehrveranstaltungen statt.
Im Wintersemester liegen die Semesterferien zwischen Februar und April und im Sommersemester zwischen Juli und Oktober. Während der Semesterferien werden von den Studierenden oftmals Prüfungen absolviert, Hausarbeiten geschrieben oder Praktika abgeleistet.
Semesterticket
An vielen Hochschulen eingeführtes, preisgünstiges Ticket, das in Verbindung mit dem Studentenausweis jeweils für ein Semester zur Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln berechtigt.
- siehe auch: Semesterticket Universität Hildesheim
Semesterwochenstunden (SWS)
Anzahl der Stunden, die über ein Semester hin in jeder Semesterwoche auf Lehrveranstaltungen entfallen. Zeiten für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltungen und für das Selbststudium sind darin nicht enthalten.
Seminar
1. Lehrveranstaltung unter der Leitung von einer oder mehreren Dozenten, zu der Studierende durch eigene Arbeiten (z. B. Referate) beitragen müssen.
2. Bezeichnung einer universitären Organisationseinheit (z. B. Historisches Seminar).
Sommersemester (SoSe)
Das Sommersemester beginnt am 1. April und endet am 30. September.
- siehe auch: Semester
s.t.
Abkürzung für „sine tempore“ (lat. ohne Zeit). Lehrveranstaltungen, deren Beginn mit diesem Zusatz angekündigt wird, fangen pünktlich zur angegebenen Uhrzeit an. Wer hier mit dem „akademischen Viertel“ rechnet, kommt zu spät.
- siehe auch: c.t. (cum tempore)
Studentenwerk
Einrichtung für die soziale Betreuung und Förderung der Studierenden einer Hochschule oder Hochschulregion. U.a. folgende Einrichtungen befinden sich in der Regie des Studentenwerks: Mensa, Wohnheime, Bafög-Amt, Zimmer- und Wohnungsvermittlung, teilweise auch psychotherapeutische Beratungsstellen, Sozialberatung.
- siehe auch: Studentenwerk Hildesheim
Studienberatung
- siehe auch: Zentrale Studienberatung
Studiengang
Durch eine Studien- und eine Prüfungsordnung geregeltes Studium eines oder mehrerer Studienfächer, das zu einem bestimmten, berufsqualifizierenden Abschluss führt, z.B. Bachelor oder Master.
Studiengebühren/Studienbeiträge
Beim Studium eines Weiterbildungsstudiengangs fallen sogenannte Studiengebühren an, die je nach Studiengang in ihrer Höhe variieren. Weitere Informationen zu den Studiengebühren, den Langzeitstudiengebühren und dem Semesterbeitrag finden Sie auf der Seite FAQ - Frequently Asked Questions / Häufig gestellte Fragen unter der folgenden Fragestellung: Studiengebühren/ Studienbeiträge: Wie hoch sind die Studiengebühren/ Studienbeiträge an der Universität Hildesheim?
Studienordnung
Die Studienordnung spezifiziert die Prüfungsordnung. Aus ihr sind die genaue Fächerverteilung und die Stundenaufteilung ersichtlich.
Studierendenausweis/Chipkarte
Erhält jede_r Studierende zu Beginn des Studiums. Es gilt gleichzeitig als Nachweis des Studierendenstatus, als Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr und als Kulturticket für vergünstigte Eintritte in ausgewählten Institutionen Hildesheims (z.B. TfN). Ebenso ist es eine Schlüsselkarte für Universitätsgebäude, das Zahlungsmedium in der Mensa, das Konto bei der Universitätsbibliothek wird über den Ausweis geführt und er berechtigt zur Nutzung des Drucksystems der Universität.
Tutor*innen
Ist die Bezeichnung für Studierende, die im Rahmen studentischer Arbeitsgruppen andere Studierende betreuen. Das geschieht beispielweise im Format der Einführungswoche oder Tutorien, in denen Vorlesungsinhalte gemeinsam bearbeitet und vertieft werden können.
Tutorium
ist ein Übungskurs, der Lehrveranstaltungen begleitet. Tutorien werden von Tutor*innen geleitet und bieten Hilfe bei der Vor- und Nachbereitung der fachlichen Inhalte.
Übung
Eine Lehrveranstaltung, die meist zur Vertiefung des Stoffes einer Vorlesung dient.
Urlaubssemester
Kann bei einer längeren Krankheit, Schwangerschaft, Mutterschutz, Kindererziehung, eines studienförderlichen Praktikums oder Auslandaufenthalts beantragt werden. In der Zeit muss der Semesterbeitrag nur anteilig gezahlt werden und die Studierenden können keine Leistungen des Studentenwerks in Anspruch nehmen. Nähere Informationen gibt es über das CampusCenter oder das Immatrikulationsamt.
Verwaltungskostenbeitrag
In der Regel hat jede_r Studierende an den staatlichen Hochschulen in Niedersachsen einen Verwaltungskostenbeitrag für jedes Semester zu entrichten (§ 11 Niedersächsisches Hochschulgesetz).
Der Betrag von 75 Euro pro Semester wird für den Service der Hochschulen zur Verwaltung und Betreuung der Studierenden erhoben.
Vollversammlung der Studierenden (VV)
Ist das höchste Organ der studentischen Selbstverwaltung und kann von jeder_em eingeschriebenen Studierenden in der Uni einberufen werden. Alle Studierenden sind stimmberechtigt und haben das Recht auf Anwesenheit sowie Rede- und Antragsrecht. Sind mindestens 8 Prozent aller immatrikulierten Studierenden anwesend, ist die VV beschlussfähig.
Vorkurs
Dem 1. Semester eines Studiums vorgeschaltete Lehrveranstaltungen, auch Vorkurse genannt. Sie dienen der Vermittlung von Vorkenntnissen, die nicht generell Bestandteil der zur Hochschulreife führenden schulischen Vorbildung sind, die man aber für den gewählten Studiengang von Anfang an braucht, z.B. russische oder italienische Sprachkenntnisse für entsprechende philologische, Mathematikkenntnisse für ingenieurwissenschaftliche Studiengänge.
Vorlesung
Hier halten die Dozent*innen einen Vortrag über ein bestimmtes Thema. Diese Veranstaltungsform eignet sich, um einen Überblick über bestimmte Themen zu
bekommen, weshalb oft mehrere hundert Studierende gleichzeitig eine Vorlesung besuchen (anders als in Seminaren). Eine Vorlesung dauert meistens 90 Minuten.
Vorlesungsfreie Zeit
- siehe: Semesterferien
Vorlesungsverzeichnis
Enthält das gesamte Lehrveranstaltungsangebot der Hochschule im jeweils anstehenden Semester. Darüber hinaus sind im Vorlesungsverzeichnis auch die Lehrenden sowie weitere nützliche Informationen aufgeführt. Das Vorlesungsverzeichnis enthält jedoch nur die Auflistung der einzelnen Lehrveranstaltungen. Nähere Beschreibungen und weitere Hinweise wie Literaturangaben finden sich in den kommentierten Vorlesungsverzeichnis der einzelnen Fächer oder Fachbereiche.
- siehe auch: Vorlesungsverzeichnis (LSF)
Wahlpflichtfach
Das Wahlpflichtfach ist ein Pflichtfach, das aus einem festgelegten Katalog von Fächern ausgewählt wird.
Wartezeit
Zeit zwischen Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und beabsichtigtem Studienbeginn in Semestern, aber ohne die Zeiten, in denen bereits - an einer deutschen Hochschule - studiert wurde. Die Wartezeit hat Bedeutung bei der Vergabe von Studienplätzen im Auswahlverfahren.
Wintersemester (WiSe)
Das Wintersemester beginnt jeweils am 1. Oktober und endet am 31. März.
- siehe auch: Semester
Zentrale Studienberatung (ZSB)
Die ZSB ist eine kostenlose Beratungseinrichtung an den Hochschulen oder für Hochschulregionen für Studieninteressenten und Studenten und alle, die sich für ein Studium interessieren. Die Beratungsstellen informieren über Studiengänge, beraten z. B. bei der Studienwahl und studienbedingten Schwierigkeiten.
Zulassungsbeschränkt
Zulassungsbeschränkt bedeutet, dass der Zugang zu einem Studiengang auf Grund von Kapazitäten beschränkt ist, d.h. die Anzahl der vorhandenen Studienplätze ist limitiert.
Zulassungsfrei
Zulassungsfrei bedeutet, dass ein Studiengang ohne Beschränkungen - zumeist auch ohne vorherige Bewerbung um einen Studienplatz - studiert werden kann.
Zulassungsprüfung (Z-Prüfung)
- siehe auch: Immaturenprüfung