Die Hochschulen können sich für die in der Regel einsemestrige Zuordnung von Gastprofessuren bewerben. Es können Mittel bereitgestellt werden für:
• die Vergütung der Gastprofessorin/des Gastprofessors (i.d.R. für 6 Monate),
• Sach- und Reisekosten
• die Organisation der Gastprofessur an der Hochschule
Es wird erwartet, dass sich die Hochschulen an der Finanzierung der beantragten Kosten zu einem Drittel beteiligen.
Zur Ausschreibung: https://www.mwk.niedersachsen.de/startseite/hochschulen/gleichstellung/mariagoeppertmayerprogramm/maria-goeppert-mayer-programm-19046.html