Dr. Markus Gelhoet zum HVP für Personal und Finanzen ernannt

Dienstag, 24. Februar 2026 – 19:13 Uhr
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Dr. Markus Gelhoet bekommt die Ernennungsurkunde als HVP der Uni Hildesheim vom zuständigen Ministerialreferentenüberreicht.
Dr. Markus Gelhoet bekommt die Ernennungsurkunde als HVP der Uni Hildesheim überreicht.

In einem feierlichen Rahmen ist Dr. Markus Gelhoet zum neuen Hauptberuflichen Vizepräsidenten für Personal und Finanzen der Universität Hildesheim ernannt worden. Geleitet wurde die Ernennung von Prof. Dr. Olaf Köller, Vorsitzender des Stiftungsrats der Universität.

Im Anschluss an die Vereidigung und das Verlesen der Ernennungsurkunde beglückwünschte Köller Gelhoet zum neuen Amt und betonte, er spreche wohl für die gesamte Organisation wenn er nun sage: „Ich freue mich, dass wir Sie für die Universität Hildesheim gewinnen konnten!“

Gelhoet bedankte sich und schilderte einen positiven Ausblick auf die kommenden Jahre, den er nach ersten Gesprächen gewinnen konnte. „Spannende, herausfordernde Aufgaben, liegen vor uns, einiges ist neu, einiges anders, aber genauso soll es auch sein. Ich freue mich … lassen Sie es uns gemeinsam anpacken!“

Dr. Markus Gelhoet tritt sein Amt zunächst auf sechs Jahre zum 1. April 2026 an. Ein ausführliches Interview zum Amtsantritt wird zu diesem Termin im Intranet veröffentlicht.  

Zur Person: Dr. Markus Gelhoet

Nach seinem Studium der Betriebswirtschaft schloss Markus Gelhoet im Jahr 2009 seine Promotion zum Thema „Simulationsbasierte Unterstützung bei der Gestaltung von Entscheidungsalgorithmen (…) “ an der Universität Osnabrück ab. Anschließend war er rund 15 Jahre in wechselnden Referenten- und Leitungspositionen an der Georg-August-Universität Göttingen tätig, zuletzt seit Oktober 2017 als Leiter der Abteilung Finanzen und Controlling. Dort führt er rund 60 Mitarbeitende in vier Bereichen, erstellt den Wirtschaftsplan sowie den Jahresabschluss der Universität und zeichnet für die Dritt- und Sondermittelverwaltung verantwortlich.

So lief das Verfahren

Das Verfahren zur Wahl einer bzw. eines Hauptberuflichen Vizepräsident*in ist im Niedersächsischen Hochschulgesetz geregelt. Demnach erfolgt die Ernennung oder Bestellung auf Vorschlag des Senats, dem wiederum die Empfehlung einer Findungskommission – bestehend aus Mitgliedern des Senats und des Stiftungsrats, der Gleichstellungsbeauftragten sowie einem beratenden Mitglied des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur – vorausgeht. Diese Empfehlung muss im Einvernehmen mit der Präsidentin (oder dem Präsidenten) erfolgen. An Stiftungsuniversitäten – wie der Universität Hildesheim – legt der Senat seinen Entscheidungsvorschlag im Folgenden dem Stiftungsrat zur finalen Entscheidung vor.