BAföG-Reform 2024: ein Ansatz in Richtung mehr Chancengleichheit?

Donnerstag, 29. August 2024 um 13:14 Uhr

Zum Wintersemester 2024 ändert sich beim BAföG so einiges. Im Gespräch verraten Gruppenleiter Martin Lange und Dennis Rieger vom Studierendenwerk OstNiedersachsen, worauf Studierende nun achten sollten.

Mit dem Wintersemester 2024/2025 erfolgt bei Dennis Rieger und Martin Lange in der BAföG-Stelle Hildesheim ein Programmupdate. Grund dafür ist die BAföG-Reform 2024, denn ab dem Wintersemester 2024/2025 werden um 5% erhöhte Fördersätze ausgezahlt. Der Wohnbedarf steigt von 360 Euro auf 380 Euro. Auch die Freibeträge der Eltern werden um 5,25% erhöht. Bezogen auf das eigene Einkommen wird der Freibetrag der Studierenden so angepasst, dass es ab jetzt möglich ist, bis zum Umfang eines sogenannten Minijobs hinzuzuverdienen. Als Konsequenz erhalten mit dem kommenden Semester alle Studierenden, die BAföG beziehen, neue Bescheide, aus denen die erhöhten Freibeträge hervorgehen. Insgesamt halten die Gruppenleiter in Hildesheim den Ansatz der Reform und alles, was sie zur Folge hat, für gut. Sie ginge jedoch mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand einher, gerade, weil die Studienstarthilfe ein komplett eigenes Verfahren mit sich führt.

Die Umstellung auf digitale Prozesse erfolgt schleichend: Mit der Zeit – wann, ist noch nicht ganz klar – werden alle Formulare ausschließlich online auszufüllen sein. Im Vergleich zur Technischen Universität Braunschweig stellen an der Universität Hildesheim verhältnismäßig mehr Studierende einen BAföG-Antrag. Gerade Kindern, die nicht einem Akademiker*innenhaushalt entstammen, sollen durch das auf 1972 zurückgehende BAföG-System dieselben Chancen eingeräumt werden, wie den genannten anderen. Und trotzdem kommentiert Dennis Rieger: „Auch das aktuelle BAföG-System müsste gründlich reformiert werden. Dies ist aufgrund vieler verschiedener Schnittstellen aber sehr schwierig.“ Besonders problematisch findet er, dass der BAföG-Bedarfssatz unterhalb des Bürgergeldbedarfs liegt. Beide Leistungen sollen das Existenzminimum sichern und Studierende zahlen die gleichen Preise wie Bürgergeldempfänger*innen.

Der Rat von Profis an Studis

Beide verraten im Gespräch einige Tipps, die Studierenden helfen könnten; der wichtigste davon ist wohl der, dass sich ein Antrag auch dann lohnt, wenn die*der Antragsteller*in eigentlich wenig Hoffnung mitbringt. So erläutert Martin Lange: „Da die Freibeträge in den letzten Jahren erhöht wurden, sind auch wir bei der heutigen Berechnung manchmal etwas erstaunt, wie hoch die Bewilligung dann tatsächlich ist.“ Antragstellende, die Probleme mit ihren Eltern haben, können sich an das Studierendenwerk wenden, um sich über die Finanzierung ihres Studiums beraten zu lassen. Ein Antrag auf Ausbildungsförderung sollte idealerweise bereits drei Monate vor Semesterbeginn gestellt werden.

Die drei wichtigsten Neuerungen

Flexibilitätssemester

Studierende, die aktuell BAföG beziehen und über die Förderungshöchstdauer hinaus ein weiteres Semester anhängen möchten, können zum kommenden Semester hin ohne Angabe von Gründen ein Flexibilitätssemester beantragen. Gerade wer sich auf die Abschlussarbeit konzentrieren möchte oder einfach nur mehr Zeit benötigt, kann ab sofort für ein weiteres Semester BAföG beziehen.

Fachrichtungswechsel

Wer nach dem zweiten Semester seine Fachrichtung wechseln wollte, konnte dies bislang ohne bürokratischen Mehraufwand tun. Nach dem dritten Semester mussten „wichtige Gründe“ benannt werden, nach dem vierten „unabweisbare Gründe“. Ab sofort verschieben sich diese eingeforderten Angaben jeweils um ein Semester nach hinten: Unabweisbare Gründe müssen ab jetzt also erst nach dem fünften Semester genannt werden.

Starthilfe

Hierbei handelt es sich um ein gänzlich separates Verfahren. Ab dem 2. September können alle Studierenden, die erstmalig ein Studium an einer Hochschule aufnehmen und unter 25 Jahre alt sind eine Studienstarthilfe in Höhe von 1000 Euro beantragen. Ein weiteres Kriterium für einen gelingenden Antrag ist, dass die Neuimmatrikulierten den Monat vor Beginn des Studiums eine bestimmte Art von Sozialleistung bezogen haben: Hierzu kann beispielsweise Bürgergeld zählen. Entsprechende Anträge können ausschließlich online gestellt werden.

Am 14. Oktober berät das Studierendenwerk OstNiedersachsen hierzu auf der Infomeile der Universität Hildesheim.

Link zur BAföG-Sachbearbeitung des Studierendenwerks OstNiedersachsen: https://stw-on.de/hildesheim/bafög/kontakt

Link zum BAföG-FAQ der Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/gesetzesvorhaben/bafoeg-reform-2024-2257882#tar-1


Links: Dennis Rieger und Martin Lange, Gruppenleiter BAföG im Studierendenwerk OstNiedersachsen; Foto: Viktoria Helene Ong. Rechts: Forum der Universität Hildesheim; Foto: Daniel Kunzfeld

Dennis Rieger und Martin Lange, Gruppenleiter BAföG im Studierendenwerk OstNiedersachsen; Foto: Viktoria Helene Ong

Forum der Universität Hildesheim; Foto: Daniel Kunzfeld