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Aufgaben der Universitätsgesellschaft
Die Universitätsgesellschaft Hildesheim verfolgt gemäß ihrer Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie der Kunst und Kultur. Er verbindet Freunde, ehemalige Studierende und den Lehrkörper der Stiftung Universität Hildesheim und unterstützt die Universität bei der Verwirklichung ihrer Aufgaben
Die Aufgaben der Universitätsgesellschaft Hildesheim sind insbesondere:
1. die Förderung des Verhältnisses zwischen Universität und Öffentlichkeit;
2. die Förderung der wissenschaftlichen Arbeit und die Bekanntgabe der Ergebnisse der Forschung in der Öffentlichkeit;
3. die Gewinnung bildungspolitisch interessierter Kreise zur ideellen und materiellen Mitwirkung;
4. die Unterstützung der Universität in Forschung, Lehre und Selbstverwaltung;
5. die Einwerbung und Bereitstellung von Personal-, Sach- und Finanzmitteln für die Stiftung Universität Hildesheim zur Verbesserung der Ausstattung und umfassenderen Erfüllung aller ihrer Aufgaben;
6. Unterstützung der sozialen Aktivitäten und Einrichtungen der Universität.