Die auf dieser Seite aufgeführten Informationen betreffen nur die Studierenden der Psychologie-Studiengänge.

 

Im Folgenden finden Sie Informationen zu verschiedenen Fragestellungen, welche Ihre Studien- und Prüfungsleistungen betreffen. Bitte achten Sie darauf, die Anträge und Formulare vollständig ausgefüllt im Prüfungsamt einzureichen.

Anmeldung zu Studien- und Prüfungsleistungen

Bitte denken Sie daran, sich im LSF/POS für alle Prüfungen / Veranstaltungen anzumelden, in denen Sie eine Leistung (benotet oder unbenotet) bescheinigt bekommen wollen. Die Prüfer*innen bzw. Sekretariate können Ihre Leistungen sonst nicht verbuchen! Beachten Sie dabei die indiviudellen An- und Abmeldefristen zu den einzelnen Veranstaltungen! Eine Anleitung zur Prüfungsanmeldung finden sie hier.

Sofern Sie eine Studien-/Prüfungsleistung doch nicht erbringen möchten, melden Sie sich bitte fristgerecht wieder ab! Eine erneute Anmeldung zu einer Studien-/Prüfungsleistung in diesem Teilmodul ist sonst nicht möglich! Sofern Sie die Abmeldefrist verpasst haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Lehrperson. Diese entscheidet darüber, ob Ihr Rücktritt noch akzeptiert wird und verbucht diesen dann entweder selbst im System oder meldet die Entscheidung dem Prüfungsamt.

Bitte beachten Sie den Unterschied zwischen Veranstaltungsanmeldung und Anmeldung zu Studien-/Prüfungsleistungen!

Keine Online-Anmeldung möglich

Sofern eine Anmeldung zu Prüfungs-/ oder Studienleistungen im LSF nicht möglich ist (bspw. Studium Generale), können Leistungsnachweise im Prüfungsamt eingereicht werden. Das Formular zum Leistungsnachweis finden Sie auf unserer Hauptseite unter dem Reiter "Formulare und Informationen". Bitte beachten Sie dabei die Hinweise unter dem Eintrag "Leistungsnachweise (Scheine)".

Ist eine Veranstaltung im LSF nicht für ein bestimmtes Modul geöffnet, wenden Sie sich bitte vor Besuch der Veranstaltung an den Modulverantwortlichen des aufnehmenden Moduls (s. Studienordnung) und lassen Sie die Möglichkeit einer Anrechnung der Veranstaltung für das Modul prüfen. Die Anrechnung muss auf dem Leistungsnachweis als solche gekennzeichnet und abgestempelt werden.

Ohne korrekte Modulzuordnung im LSF bzw. ohne Zustimmung des Modulverantwortlichen kann das Prüfungsamt eine Leistung nicht verbuchen.

Leistungsnachweise (Scheine)

Bitte füllen Sie die Leistungsnachweise vollständig (Semester, vollständiger Veranstaltungstitel, ggf. Veranstaltungsnummer) aus und reichen Sie sie im Original und mit einem Institutstempel versehen im Prüfungsamt ein.

Reichen Sie die Nachweise unverzüglich nach Erhalt im Prüfungsamt ein. Die Verbuchung der Leistungen kann durch das Sammeln und späte Einreichen der Nachweise eine erheblich längere Zeit in Anspruch nehmen (insbesondere vor Fristabläufen wie bspw. zur Masterbewerbung oder Abgabe des Formblatt 5 im BAföG-Amt).

Das Formular zum Leistungsnachweis finden Sie auf unserer Hauptseite unter dem Reiter Formulare und Informationen.

Leistungsübersicht (Transcript of Records)

Ihre aktuelle Leistungsübersicht (Transcript of Records) können Sie sich jederzeit selbstständig im LSF als PDF-Datei ausgeben lassen. Das Dokument ist ohne Unterschrift und Stempel gültig. Sollten Sie dennoch eine unterschriebene und gestempelte Leistungsübersicht benötigen, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.

Im LSF werden im Online-Notenspiegel und auf dem vorläufigen Transcript of Records auch nicht bestandene Leistungen ausgewiesen. Das endgültige Transcript, welches zusammen mit dem Abschlusszeugnis ausgestellt wird, enthält die nicht bestandenen Leistungen nicht mehr.

Freiwillige Zusatzleistungen

Grundsätzlich können Studierende gem. Prüfungsordnung zusätzliche Studien- und Prüfungsleistungen erbringen und im Transcript of Records aufführen lassen. Dazu ist das unten zur Verfügung stehende Formular zu verwenden. Dieses Formular muss dem zuständigen Prüfungsamt vor Abschluss des Studiums vorliegen. Zusätzliche Studien- und Prüfungsleistungen, die dem Prüfungsamt erst nach der Zeugniserstellung gemeldet werden, können vom Prüfungsamt leider nicht mehr in das Transcript of Records aufgenommen werden. Die in den zusätzlichen Prüfungen erreichten Noten und Leistungspunkte werden bei der Bildung der Gesamtnote/Leistungspunkte nicht berücksichtigt. Im Vorfeld des Besuches der Lehrveranstaltung müssen Sie mit der Lehrperson klären, ob Sie die Lehrveranstaltung als Zusatzveranstaltung besuchen dürfen. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf das Erbringen von zusätzlichen Studien- und Prüfungsleistungen. Die Teilnahme an zusätzlichen Lehrveranstaltungen kann von der Lehrperson z. B. aus kapazitären Gründen versagt werden.

Prüfungsunfähigkeit

Sind Sie erkrankt und können eine Prüfung daher nicht antreten, ist unverzüglich (innerhalb von 3 Werktagen) ein Attest bei dem jeweiligen Lehrperson bzw. in den Sekretariaten (Institut für Psychologie) einzureichen (nicht im Prüfungsamt!). Bei der Abgabe im Sekretariat müssen noch folgende Angaben gemacht werden: verantwortliche Lehrperson, Prüfdatum/Termin und Name der Veranstaltung bzw. der Klausur.

Wird kein Attest bzw. das Attest zu spät eingereicht, wird die betreffende Prüfungsleistung mit "nicht ausreichend" (5,0) bewertet.