Bachelorabschluss und Übergang Master
Die auf dieser Seite aufgeführten Informationen betreffen nur die Studierenden der Psychologie-Studiengänge.
Im Folgenden erhalten Sie Informationen zum Bachelorabschluss und dem Übergang vom Bachelor- in das Masterstudium. Bitte achten Sie darauf, die Anträge und Formulare vollständig ausgefüllt im Prüfungsamt einzureichen.
Abschluss des Bachelorstudiums während des 1. Mastersemesters
Bis zum Ende des ersten Mastersemesters (31.3. bei Beginn im Wintersemester bzw. 30.09. bei Beginn im Sommersemester) muss dem Immatrikulationsamt laut Zulassungsbescheid der Bachelorabschluss nachgewiesen werden. Es ist also theoretisch möglich, im ersten Mastersemester noch Bachelorleistungen bzw. -veranstaltungen, die für den Bachelorabschluss noch fehlen, zu absolvieren.
Wie viele Leistungspunkte zum Bewerbungszeitpunkt vorliegen müssen, entnehmen Sie bitte den entsprechenden Merkblättern auf der Seite des Immatrikulationsamtes.
Bitte beachten Sie jedoch, dass es in einem solchen Fall zu einer entsprechenden Mehrbelastung neben den Prüfungs- und Studienleistungen aus dem Masterstudium kommt.
Eine Kopie des Zeugnisses wird bei automatisch an das Immatrikulationsamt weitergeleitet, vorausgesetzt Sie haben das Bachelorstudium an der Universität Hildesheim absolviert.
Erbringung von Masterleistungen während des Bachelorstudiums
Prüfungs- und Studienleistungen dürfen nur in dem Studiengang erbracht werden, in dem Sie auch eingeschrieben sind. Das Vorziehen von Masterleistungen im Bachelorstudium ist nicht zulässig. Zu Unrecht erbrachte Leistungen können nicht angerechnet und müssen entsprechend wiederholt werden.