Anerkennung/Anrechnung
Die auf dieser Seite aufgeführten Informationen betreffen nur die Studierenden der Psychologie-Studiengänge.
Wenn Sie die Möglichkeit von Anrechnungen von Leistungen aus einem vorherigen Studium oder aus anderen Tätigkeiten prüfen lassen möchten, finden Sie das hierfür notwendige Antragsformular und die Anlage auf unserer Hauptseite unter dem Reiter "Formulare und Informationen".
Bitte füllen Sie das Deckblatt und die Anlagen vollständig aus (inklusive der Angabe des Studiengangs) und reichen Sie diesen zusammen mit von der jeweiligen Prüfungsbehörde bescheinigten Leistungsübersicht bzw. beglaubigten Zeugniskopien beim Prüfungsamt ein. Die Fachvertreter_innen können zur Prüfung einer Anrechnung ggf. weitere Unterlagen (wie z.B. Modulhandbücher oder Lehrveranstaltungsbeschreibungen etc.) anfordern. Bei der "Anlage zum Antragsformular" wird im unteren Teil angegeben, für welches Modul/Teilmodul die Leistung an der Universität Hildesheim angerechnet werden soll. Hier sind in jedem Fall die Modulbezeichnungen der Studienordnug von der Universität Hildesheim anzugeben. Ohne diese Angaben kann Ihr Antrag nicht weiter bearbeitet werden. Die Studienordnung finden Sie im Verkündungsblatt.
Für ausländische Unterlagen kann ggf. eine beglaubigte Übersetzung nötig sein.
Psychologie-Studierende, die bereits an der Universität Hildesheim immatrikuliert sind, können sich mit Ihren Antragsunterlagen (Leistungsübersicht, Leistungsnachweise, Zeugnis etc.) direkt an die für die Anrechnung zuständige Fachvertreterin Frau Enders (wenden.