Die auf dieser Seite aufgeführten Informationen betreffen nur die Studierenden der Psychologie-Studiengänge.

Zeugniserstellung / Datum der letzten Studien- oder Prüfungsleistung

Für die Bachelor und Masterstudiengänge des Fachs Psychologie muss die Ausstellung des Abschlusszeugnisses nicht gesondert beantragt werden.

Im Lehramt (Bachelor of Arts und Bachelor of Science) gilt: Sofern Sie Ihr Studium nicht mit einem Abschlusskolloquium abschließen, benötigt das Prüfungsamt für die Ausstellung des Abschlusszeugnisses jedoch die Angabe über das Datum der letzten Prüfungs- oder Studienleistung, mit deren Bestehen Sie Ihr Studium abschließen. Relevant ist hier nicht das Datum der Eintragung, sondern das Datum der Abgabe bzw. Erbringung der Leistung. Bitte füllen Sie das hier zum Download bereitstehende Formular aus und lassen es Ihrem Prüfungsamt per Post oder Mail zukommen.

Die Lehrperson kann ihre Unterschrift einscannen oder uns das Datum per Mail bestätigen. Sofern die Lehrperson das korrekte Datum bereits im System verbucht hat, ist eine Unterschrift/Bestätigung nicht mehr erforderlich. Sofern die Abschlussarbeit die zuletzt erbrachte Leistung ist, muss das Formular nicht von der Lehrpersom unterschrieben werden.

Für die Erstellung der Zeugnisunterlagen ist anschließend mit einer Bearbeitungszeit von 4 - 6 Wochen zu rechnen. Sobald dem Prüfungsamt die Zeugnisunterlagen unterschrieben und gesiegelt vorliegen, werden diese an die von Ihnen im PluS hinterlegte Postanschrift gesendet. 

Abschluss und Exmatrikulation

Wenn Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben, erfolgt die Exmatrikulation durch das Immatrikulationsamt grundsätzlich automatisch zum jeweiligen Semesterende, es sei denn, Sie haben die Exmatrikulation zu einem anderen Datum beantragt. Allerdings ist es immer empfehlenswert einen Exmatrikulationsantrag (auch zu Semesterende) zu stellen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Prüfungs- und Studienleistungen können auch noch verbucht werden, wenn Sie bereits exmatrikuliert sind. Voraussetzung dabei ist, dass Sie die Leistungen bis zum Exmatrikulationsdatum abgegeben/geschrieben/erbracht haben. Relevant ist hier nicht das Datum der Eintragung, sondern das Datum der Abgabe bzw. Erbringung der Leistung.

Ihre Zeugnisunterlagen können erst erstellt werden, wenn alle Leistungen verbucht sind.

Die spätere Abgabe von Leistungsnachweisen (z.B. Scheinen) gilt nicht als das Erbringen einer Leistung.

Beispiel: Sie haben Ihre letzte Leistung am 09.02.2021 abgeleistet (WiSe 2020/2021). Den Leistungsnachweis geben Sie aber nicht sofort im Prüfungsamt ab. Das Modul ist somit noch nicht vollständig. Alle anderen Module inkl. der Bachelorarbeit und dem Kolloquium haben Sie aber bereits abgeschlossen. Laut dem System ist Ihr Studium noch nicht beendet und Sie können sich für das SoSe 2021 zurückmelden. Dieses wollen Sie z.B. für einen Auslandsaufenthalt nutzen. Ihren Nachweis geben Sie dann Ende des SoSe 2021 ab. Relevant ist dann nicht das Abgabedatum, sondern der 09.02.2021 und Sie würden rückwirkend zum 31.03.2021 exmatrikuliert werden.
 

Mahnung vom Immatrikulationsamt

Das Immatrikulationsamt mahnt nach der Beendigung der Rückmeldefrist alle Studierenden an, die ihr Studium noch nicht beendet und sich nicht zurückgemeldet haben. Die Mahnung ist für Sie hinfällig, wenn Sie Ihr Studium noch im aktuellen Semester beenden.

Empfehlenswert ist es aus diesem Grund, einen Exmatrikulationsantrag im Immatrikulationsamt zu stellen. Ansonsten erhalten Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung mit dem Grund "Fehlende Rückmeldung", weil das Immatrikulationsamt alle Studierende, die ihr Studium noch nicht beendet und sich nicht zurück gemeldet haben, exmatrikuliert.

Zweitschrift der Abschlussdokumente

Für die Ausstellung einer Zweitschrift Ihrer Zeugnisdokumente (z.B. Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records oder Diploma Supplement) füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag, welchen Sie auf unserer Hauptseite unter dem Reiter Formulare und Informationen finden, aus und reichen diesen im Prüfungsamt ein. Da Sie lediglich einen Satz Originalunterlagen besitzen dürfen, müssen Sie bestätigen, dass sich die entsprechenden Originaldokumente nicht mehr in Ihrem Besitz befinden.

Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung mindestens vier Wochen dauern kann. Außerdem behält sich die Universität Hildesheim vor, Gebühren für die Ausstellung zu erheben.