Ständige Prüfungskommission
Über verschiedene Anträge und Widersprüche entscheidet gemäß Prüfungsordnung die Ständige Prüfungskommission. Bitte wenden Sie sich zunächst an das Prüfungsamt, wir erklären Ihnen gerne das weitere Vorgehen in diesen Fällen. Eine Übersicht der Mitglieder der Ständige Prüfungskommission BA Sozialpädagogik, MA SOP und MA Soziale Dienste finden Sie unter folgendem Link: