Staatliche Anerkennung als Sozialpädagog*in

Alle Informationen und Formulare rund um die Staatliche Anerkennung als Sozialpädagog*in finden Sie unter folgendem Link:

Der Antrag auf Ausstellung der Urkunde über die Staatliche Anerkennung ist im Prüfungsamt einzureichen. Bitte achten Sie darauf, dass alle geforderten Nachweise beigefügt sind, damit Ihr Antrag zügig bearbeitet werden kann:

  • Nachweis über die Beantragung des Führungszeugnisses (Quittung oder von der Behörde ausgestellte Bescheinigung, das Führungszeugnis selbst ist an die AKP-Beauftragte zu senden)
  • beglaubigte Kopie Ihres Bachelorzeugnisses
  • beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises
  • Nachweis über die Immatrikulation oder Gasthörerschaft