Kann ich im ersten Mastersemester auch noch eine Lehrveranstaltung neu belegen, die mir für den Bachelorabschluss noch fehlt?
  • Bis zum Ende des ersten Mastersemesters (31.3. bei Beginn im Wintersemester bzw. 30.09. bei Beginn im Sommersemester) muss lt. Zulassungsbescheid der Bachelorabschluss nachgewiesen werden.
  • Es ist also theoretisch möglich, im ersten Mastersemester Bachelorleistungen zu absolvieren, die Ihnen noch zum Bestehen des Bachelorstudiums fehlen.
  • Bitte beachten Sie jedoch, dass es in einem solchen Fall zu einer entsprechenden Mehrbelastung neben den Masterleistungen kommt.
Ich habe dieses Semester nur noch eine Prüfung im Bachelorstudium, kann mich aber erst zum nächsten Semester zum Masterstudium bewerben – kann ich vorab schon Masterleistungen erbringen?
  • Prüfungs- und Studienleistungen dürfen grundsätzlich nur in dem Studiengang erbracht werden, in dem Sie auch eingeschrieben sind.
  • Das Vorziehen von Masterleistungen im Bachelorstudium ist grundsätzlich nicht zulässig.
    Ausnahme: WInf und IMIT, hier erlauben die Ordnungen ein Einbringen von Masterleistungen in das Bachelorstudium.
  • Unrechtmäßig erworbene Leistungen können nicht angerechnet und müssen entsprechend wiederholt werden.
Wie viele Leistungspunkte kann ich in das Masterstudium "mitnehmen"?

Bachelorleistungen können grundsätzlich nicht im Masterstudium eingebracht werden, insbesondere dann nicht, wenn diese Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium oder Teil der Bachelorprüfung waren.  Ausnahme: Master WInf und IMIT: hier dürfen auf Antrag Module im Unfang von maximal 12 LP, die bei der Masterzulassung zur Auflage gemacht wurden, in den Master eingebracht werden.

Bis wann muss der Bachelorabschluss nachgewiesen werden?

Parallel zum 1. Mastersemester erfolgt die weitere Einschreibung im Bachelorstudium, wenn dort noch kein Abschluss vorliegt. Der Bachelorabschluss (180 LP) ist bis spätestens Ende des 1. Mastersemesters (i.d.R. 31.03. bzw. 30.09.) nachzuweisen. Ihre persönliche Frist wird Ihnen m Master-Zulassungsschreiben mitgeteilt, welches Ihnen vom Immatrikulationsamt übermittelt wurde.