FAQ
Schriftverkehr (per Post oder Mail)
Bitte geben Sie bei jedem Schriftwechsel unbedingt die Matrikelnummer an!
Mail:
- Anfragen bzgl. der Leistungsübersichten sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nur über Korrespondenz mit der Ihnen zugewiesenen Uni-Mailadresse möglich!
- Bitte nutzen Sie für Mailanfragen ausschließlich diese Emailadresse: pruefungsamt-4@uni-hildesheim.de
Postanschrift:
- Das Prüfungsamt greift für jegliche schriftliche Korrespondenz mit Ihnen (Themenzustellungen, Bescheide zur Verlängerung der Bearbeitungszeit etc.) auf die Daten im PWA zurück. Achten Sie bitte unbedingt darauf, im PWA stets Ihre aktuelle Postanschrift zu hinterlegen!
- Adressangaben auf dem Antragsformular für Bachelor- oder Masterarbeiten werden nicht automatisch in die Datenbank des Immatrikulationsamtes übernommen.
- Eine Änderung Ihrer Adressdaten per E-Mail, Telefon oder schriftlicher Mitteilung ist nicht möglich!
Wie gehe ich vor, damit meine an der Universität Hildesheim erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen verbucht werden können?
Anmeldung zu Prüfungs- und Studienleistungen im LSF:
- Bitte denken Sie daran, sich in der Online-Prüfungsverwaltung (LSF) für alle Prüfungen / Veranstaltungen anzumelden, in denen Sie eine Leistung bescheinigt bekommen wollen (also sowohl für benotete Prüfungen wie auch für unbenotete Leistungen). Ihre Prüfer_innen können Ihre Leistungen sonst nicht verbuchen und sie werden demzufolge nicht auf dem Transcript of Records aufgelistet.
- Bitte beachten Sie den Unterschied zwischen Veranstaltungsanmeldung und Anmeldung zu Studien-/Prüfungsleistungen!
- Bitte beachten Sie die indiviudellen An- und Abmeldefristen zu den einzelnen Leistungen!
- Anleitung zur Online-Prüfungsanmeldung
Eine Anmeldung im LSF ist nicht möglich. Was kann ich tun?
- Sofern eine Anmeldung zu Prüfungs-/ oder Studienleistungen im LSF nicht möglich ist (bspw. Studium Generale, Zusatzleistungen), können Papier-Leistungsnachweise (Scheine) im Prüfungsamt eingereicht werden.
- Ist eine Veranstaltung im LSF nicht für ein bestimmtes Modul geöffnet, wenden Sie sich bitte vor Besuch der Veranstaltung an die Modulverantwortlichen (s. Studienordnung) und lassen Sie die Möglichkeit einer Anrechnung der Veranstaltung für das Modul prüfen. Die Anrechnung muss auf dem Leistungsnachweis als solche gekennzeichnet und abgestempelt werden.
- Ohne korrekte Modulzuordnung im LSF bzw. ohne Zustimmung der Modulverantwortlichen kann das Prüfungsamt eine Leistung nicht verbuchen.
- Alternativ kann die Leistung auch direkt von der Dozentin / dem Dozenten mit detaillierten Angaben per E-Mail bestätigt werden.
Was ist bei schriftlichen Leistungsnachweisen zu beachten?
- Verbucht werden können nur Leistungsnachweise, die als Original vorgelegt werden
- Bitte füllen Sie die Leistungsnachweise vollständig aus (vollständiger Veranstaltungstitel, ggf. Veranstaltungsnummer, Modul, Teilmodul) und geben Sie unbedingt an, in welchem Semester Sie die Leistung erbracht haben.
- Reichen Sie die Nachweise unverzüglich nach Erhalt im Prüfungsamt ein. Die Verbuchung der Leistungen kann durch das Sammeln und späte Einreichen der Nachweise eine erheblich längere Zeit in Anspruch nehmen (insbesondere vor Fristabläufen wie bspw. zur Masterbewerbung oder Abgabe des Formblatt 5 im BAföG-Amt).
Ich habe mehr Veranstaltungen besucht, als laut Studien- und Prüfungsordnung vorgesehen. Gibt es eine Möglichkeit, diese zusätzlichen Veranstaltungen in meinem Transcript of Records aufzuführen?
- Diese Leistungen können als Freiwillige Zusatzleistungen auf dem Transcript of Records aufgelistet werden.
- Dazu reichen Sie einen schriftlichen Leistungsnachweis im Prüfungsamt ein. Alternativ kann die Leistung auch direkt von der Dozentin / vom Dozenten per E-Mail bestätigt werden.
Ich benötige ein (unterschriebenes) Transcript of Records (Leistungsübersicht). Wie gehe ich vor?
- Ihre aktuelle Leistungsübersicht (Transcript of Records) können Sie sich jederzeit selbstständig im LSF als PDF ausgeben lassen. Das Dokument ist ohne Unterschrift und Stempel gültig.
- Benötigen Sie ein unterschriebenes Transcript of Records, reichen Sie bitte maximal 3 Ausdrucke davon beim Prüfungsamt oder am Servicepoint ein.
- Im LSF werden im Online-Notenspiegel auf dem vorläufigen Transcript of Records auch nicht bestandene Leistungen ausgewiesen.
- Bei IMIT/WINF der PO-Versionen 2016/2014 wird das finale Transcript, welches zusammen mit dem Abschlusszeugnis ausgestellt wird, von den nichtbestandenen Leistungen bereinigt sein. Bei den PO-Versionen 2023/2024 (WINF sowie die AInf-Varianten) gibt es keine bereinigte finale Version des Transcript of Records mehr.
Ich kann an einer Prüfung aufgrund von Krankheit nicht teilnehmen. Was muss ich tun?
Im Falle einer Erkrankung bei Prüfungen reichen Sie bitte unverzüglich (innerhalb von 3 Werktagen) ein Attest bei der jeweiligen Dozentin / dem jeweiligen Dozenten bzw. in den jeweiligen Sekretariaten ein. Bei der Abgabe im Sekretariat müssen noch folgende Angaben gemacht werden: verantwortliche_r Dozent_in, Prüfdatum/Termin und Name der Veranstaltung bzw. der Klausur.
Sind Sie während der Bearbeitungszeit ihrer Abschlussarbeit erkrankt, reichen Sie das Attest innerhalb von 3 Werktagen in ihrem zuständigen Prüfungsamt ein.
Welche Möglichkeiten kann ich nutzen, um Abschlussarbeiten/Leistungsnachweise/Anträge abzugeben?
Alternativ zu den offenen Sprechstunden Ihrer Prüfungsamts-Sachbearbeiterin nutzen Sie bitte zur Abgabe der o.g. Unterlagen die aufgeführten Möglichkeiten, um lange Wartezeiten während der Sprechzeiten zu vermeiden:
- Telefonzentrale (Hauptgebäude)
- Postfach des Sachbearbeiters im Neubau (EG)
- Postfach des Prüfungsamtes am Hauptgebäude (Fach 315 oder 405)
- Zusendung per Post (Es gilt das Eingangsdatum und nicht der Poststempel!)
2024_Aktuell gilt:
Anträge zu Abschlussarbeiten zuerst durch die Prüfendenunterschriften bestätigen lassen, anschließend Genehmigunsunterschrift durch die jeweiligen PO-Vorsitzenden einholen, dann vollständiges Antragsformular im Prüfungsamt einreichen.
Bitte senden Sie Ihre [Bachelor-/Master-]Arbeit bis spätestens am in Ihrem Zulassungsschreiben mitgeteilten Termin als PDF-Datei per E-Mail an das Prüfungsamt und verwenden Sie dabei Ihre Uni-E-Mail-Adresse. Senden Sie Ihre Arbeit bitte ausschließlich an das für Sie zuständige Prüfungsamt und nicht an die Prüfenden. (Ausgenommen hiervon ist, wenn Prüfende von Ihnen ein zusätzliches gedrucktes Exemplar vereinbart haben.) Die Weiterleitung Ihrer Abschlussarbeit an die Prüfenden erfolgt über das Prüfungsamt.
Sollte Ihre Datei eine Größe von 5 MB überschreiten, laden Sie Ihre Arbeit zusammen mit allen Anlagen in die universitäre Academic Cloud hoch und senden einen entsprechend freien Link an das Prüfungsamt.
Für die Notwendigkeit anderer Absprachen wenden Sie sich rechtzeitig an das Prüfungsamt, ggf. kann in solchen Fällen die Abgabe auf einem USB-Datenstick oder einem anderen Datenträger (in zweifacher Ausfertigung) besprochen werden, hier würde dann als Abgabezeitpunkt der Eingangsstempel der Universität Hildesheim und nicht der Poststempel gelten.
Universität Hildesheim
Universitätsplatz 1
31141 Hildesheim
Nach welcher Prüfungsordnung bzw. Studienordnung studiere ich?
- Die Prüfungs-/Studienordnungen sowie Modulhandbücher finden Sie im Verkündungsblatt. Neueste/Überarbeitete Modulhandbücher der Studiengänge WINF/IMIT/AInf finden Sie über die Seite des Fachbereichs 4
- Im LSF (im Bereich Studien- / Prüfungsleistungen - Notenspiegel) können Sie einsehen, nach welcher Ordnung Sie studieren.
Ich bin schwanger, was muss ich während meiner Schwangerschaft beachten?
Alle Informationen und erforderlichen Formulare zum Thema "Schwangerschaft und Mutterschutz während des Studiums" finden Sie auf unserer Hauptseite unter dem Reiter "Formulare und Hinweise".
Wie kann ich mir Leistungen aus einem vorherigen Studium anerkennen lassen?
Wenn Sie die Möglichkeit von Anrechnungen/Anerkennungen von Leistungen aus einem vorherigen Studium oder aus anderen Tätigkeiten prüfen lassen möchten, finden Sie das hierfür notwendige Antragsformular auf den allgemeinen Seiten des Prüfungsamtes unter "Formulare" oder unter folgendem Link:
Studierende, die bereits an der Universität Hildesheim immatrikuliert sind, wenden sich als erstes mit Ihren Antragsunterlagen direkt an die für die Anrechnung/Anerkennung zuständigen Fachvertreter*innen/Fachstudienberater*innen!
Bitte füllen Sie das Deckblatt und die Anlagen vollständig aus und reichen Sie diesen zusammen mit von der jeweiligen Prüfungsbehörde bescheinigten Leistungsübersicht bzw. beglaubigten Zeugniskopien bei der jeweiligen Fachvertretung ein bzw. terminieren Sie dort einen Besprechungstermin.
Für ausländische Unterlagen kann ggf. eine beglaubigte Übersetzung nötig sein.
Erst danach werden die Anträge im Prüfungsamt eingereicht, welches weitere Genehmigungsschritte veranlasst. Sobald sämtliche Genehmigungen vorliegen, wird die anerkannte Leistung durch das Prüfungsamt verbucht.