Bachelor-/Masterarbeit
Wie melde ich die Abschlussarbeit an?
Die Anmeldung von Bachelor- oder Masterarbeiten erfolgt digital über Ihren Universitäts-E-Mail-Account (Anträge von anderen Mailadressen können nicht bearbeitet werden!).
Anträge zu Abschlussarbeiten zuerst durch die Prüfendenunterschriften bestätigen lassen, anschließend Genehmigunsunterschrift durch die jeweiligen PO-Vorsitzenden einholen, dann vollständiges Antragsformular im Prüfungsamt einreichen.
Sie können das Anmeldeformular auf der Webseite des für Sie zuständigen Prüfungsamtes herunterladen, direkt am PC ausfüllen, unterschreiben / die Prüfenden und Genehmigenden unterschreiben lassen und per E-Mail an Ihr Prüfungsamt senden oder eingescannt mit Ihrer Unterschrift per E-Mail einreichen.
Die erforderliche Bestätigung des Themas und der Betreuung durch die Erst- und Zweitprüfer_innen kann per eingescannter oder digitaler Unterschrift auf dem Anmeldeformular oder auch durch eine separate E-Mail direkt an das Prüfungsamt erfolgen. Bitte informieren Sie Ihre Prüfenden in letzterem Fall darüber, dass diese die Betreuung dem Prüfungsamt per E-Mail bestätigen müssen. Es empfiehlt sich, die Erst- und Zweitprüfer_innen bei Ihrer E-Mail mit dem Anmeldeformular in Kopie zu nehmen.
Sie können Ihre Anmeldung auch in Papierform und auf dem jeweiligen Postweg vornehmen/abwickeln.
Gibt es bestimmte Termine für die Anmeldung der Arbeit?
Abschlussarbeiten können grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt angemeldet werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Ausnahme: M.A. IIM-SWIKK: Meldezeiträume gem. Beschluss der Ständig. Prüfungskommission v. 13.12.2016:
- für Bearbeitungszeit im SoSe: 01.-15. März d.J.
- für Bearbeitungszeit im WiSe: 01.-15. September d.J
Anträge zu Abschlussarbeiten zuerst durch die Prüfendenunterschriften bestätigen lassen, anschließend Genehmigunsunterschrift durch die jeweiligen PO-Vorsitzenden einholen, dann vollständiges Antragsformular im Prüfungsamt einreichen.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um meine Arbeit anzumelden?
Sie müssen immatrikuliert sein. Darüber hinaus gelten die folgenden Voraussetzungen:
- B.Sc. IMIT sowie WInf: mind. 120 LP
- M.Sc. IMIT sowie WInf: mind. 60 LP, abgeschl. Bachelorstudium
- B.A. IIM in den Fassungen vom 15.07.2009, 25.09.2014, 23.07.2015, 17.12.2020: mind. 150 LP, abgeschlossenes Auslandsmodul
- B.A. IKÜ in der Fassung vom 15.07.2009: mind. 150 LP, Auslandsaufenthalt oder Befreiung davon;
in den Fassungen vom 11.06.2014, 10.06.2015, 25.10.2017, 23.09.1919: mind. 120 LP, Auslandsaufenthalt oder Befreiung davon - M.A. IIM-IW in den Fassungen von 19.07.2012, 11.06.2014 und ff: Nachweis laut PO § 22 Abs. 2 Nr. 2. eines ordnungsgemäßen Studiums nach Maßgabe der Studienordnung im Umfang von mindestens 50 LP aus den in Anlage 3 der Prüfungsordnung festgelegten Modulen sowie 20 LP aus dem Wahlpflichtfach, abgeschl. Bachelor
- M.A. IIM-SWIKK in den Fassungen von vom 19.07.2012, 11.06.2014 und 05.09.2016: Nachweis laut PO § 22 Abs. 2 Nr. 2. eines ordnungsgemäßen Studiums nach Maßgabe der Studienordnung im Umfang von mind. 50 LP aus den in Anlage 3 der Prüfungsordnung festgelegten Modulen sowie 20 LP aus dem Wahlpflichtfach, abgeschl. Bachelor
- M.A. MUM in der Fassung vom 24.07.2020: mind. 85 LP aus den Modulen 1-6 und 9 sowie aus Modul 7 oder 8 erbracht, abgeschl. Bachelor
Die Anmeldung von Bachelor- oder Masterarbeiten erfolgt digital über Ihren Universitäts-E-Mail-Account (Anträge von anderen Mailadressen können nicht bearbeitet werden!).
Anträge zu Abschlussarbeiten zuerst durch die Prüfendenunterschriften bestätigen lassen, anschließend Genehmigunsunterschrift durch die jeweiligen PO-Vorsitzenden einholen, dann vollständiges Antragsformular im Prüfungsamt einreichen.
Sie können das Anmeldeformular auf der Webseite des für Sie zuständigen Prüfungsamtes herunterladen, direkt am PC ausfüllen, unterschreiben / die Prüfenden und Genehmigenden unterschreiben lassen und per E-Mail an Ihr Prüfungsamt senden oder eingescannt mit Ihrer Unterschrift per E-Mail einreichen.
Die erforderliche Bestätigung des Themas und der Betreuung durch die Erst- und Zweitprüfer_innen kann per eingescannter oder digitaler Unterschrift auf dem Anmeldeformular oder auch durch eine separate E-Mail direkt an das Prüfungsamt erfolgen. Bitte informieren Sie Ihre Prüfenden in letzterem Fall darüber, dass diese die Betreuung dem Prüfungsamt per E-Mail bestätigen müssen. Es empfiehlt sich, die Erst- und Zweitprüfer_innen bei Ihrer E-Mail mit dem Anmeldeformular in Kopie zu nehmen.
Was passiert, nachdem ich meinen Antrag eingereicht habe? Wann darf ich beginnen zu schreiben?
- Ihr Antrag wird auf Erfüllung der Voraussetzungen zur Anmeldung geprüft.
- Wenn alle Angaben vorhanden sind und alle Überprüfungen erfolgreich waren, wird Ihr Antrag abschließend bearbeitet und die offizielle Zustellung des Themas erstellt.
- Das Thema darf nur auf Antrag und mit schriftlicher Zustimmung Ihrer Prüferin / Ihres Prüfers geändert werden. Eine eigenmächtige Änderung kann zum Nichtbestehen führen.
- Die Bearbeitungszeit beginnt i.d.R. erst mit der offiziellen Zustellung des Themas. Ausnahmen: WInf, IMIT sowie IKÜ - bei diesen Studiengängen beginnt der Bearbeitungszeitraum an dem beantragten Tag.
- Das konkrete Thema mit Beginn- und Abgabedatum wird Ihnen auf postalischem Wege mitgeteilt.
Ist Thema und Titel das Gleiche?
Ja.
Auf dem Antrag auf Erstellung der Abschlussarbeit (der genaue Wortlaut des Antrags kann je Studiengang abweichen) wird das Thema/Titel i.d.R. zwischen Prüfling und Erstprüfer*in abgesprochen. Thema und Bearbeitungszeitraum gehen Ihnen noch mal offiziell mit einem Zulassungsschreiben zu. Bitte beachten Sie den genauen Wortlaut des ausgegebenen Themas.
Bei Unstimmigkeiten kontaktieren Sie bitte umgehend das Prüfungsamt.
Eigenständige Änderungen des Titels sind nicht zulässig. Bei Bedarf einer Änderung des Themas/Titels bitte einen formlosen Antrag stellen, von Erstprüfer*in bestätigen lassen und im Prüfungsamt einreichen.
Bitte vergewissern Sie sich vor Einreichen der Abschlussarbeit, dass der Titel Ihrer Arbeit mit dem ursprünglich ausgegebenen Titel übereinstimmt!
Eigenständigkeitserklärung
Bitte binden Sie die folgende Eigenständigkeitserklärung in Ihre Abschlussarbeit ein, mit der Sie das selbstständige Verfassen der Arbeit versichern.
Wo gebe ich meine Arbeit ab und was passiert dann?
2024_Aktuell gilt: Bitte senden Sie Ihre [Bachelor-/Master-]Arbeit bis spätestens zum mitgeteilten Termin in Ihrem Zulassungsschreiben als PDF-Datei per E-Mail an das Prüfungsamt und verwenden Sie dabei Ihre Uni-E-Mail-Adresse. Senden Sie Ihre Arbeit bitte ausschließlich an das für Sie zuständige Prüfungsamt und nicht an die Prüfenden (Ausgenommen hiervon ist, wenn Prüfende von Ihnen ein zusätzliches gedrucktes Exemplar vereinbart haben.), beachten sie dabei eventuell gesonderte Sende-Mailadressen, die Ihnen im Zulassungsschreiben mitgeteilt worden sind. Die Weiterleitung Ihrer Abschlussarbeit an die Prüfenden erfolgt über das Prüfungsamt. Sollte Ihre Datei eine Größe von 5 MB überschreiten, kann in diesem Fall die Abgabe über einen Link zur Academic Cloud oder alternativer Datenträger (in zweifacher Ausfertigung) besprochen werden, wenden Sie sich bitte bei Unklarheiten frühzeitig an das Prüfungsamt.
Bei Einsendung Ihrer Abschlussarbeit auf einem Datenträger per Post gilt der Eingangsstempel der Universität Hildesheim und nicht der Poststempel!
Universität Hildesheim
Universitätsplatz 1
31141 Hildesheim
Nach Prüfung der Arbeit (Unterschrift der eidesstattlichen Versicherung nicht vergessen!) wird das abgegebene Exemplar an Ihre Prüfer*innen weitergeleitet. Für die Weiterleitung der Arbeit an die Institute (via Hauspost) ist mit 2 bis 4 Werktagen zu rechnen. In der vorlesungsfreien Zeit und bei "externen Prüfer*innen" kann es zu Verzögerungen kommen.)
Was muss ich tun, wenn ich während der Bearbeitungszeit der Arbeit erkranke?
Bei Krankheit ist unverzüglich (innerhalb von 3 Werktagen) ein aussagekräftiges Attest (postalisch oder per E-Mail) beim Prüfungsamt einzureichen. Sie erhalten schnellstmöglich eine Rückmeldung bezüglich einer möglichen Verlängerung der Bearbeitungszeit (i.d.R. verlängert sich die Bearbeitungszeit um die Anzahl der Krankheitstage).
Meine Arbeit soll nicht in der Bibliothek ausgestellt werden.
Sie stellen einfach Ihre Arbeit nicht über den Bibliothekslink ein.
Bei den früher üblichen gebundenen Abgaben mussten trotzdem 3 Exemplare abgegeben werden. Das dritte Exemplar wurde im Universitätsarchiv aufbewahrt.
Meine Arbeit soll in der Bibliothek ausgestellt werden. Was muss ich tun?
Besonders gute Abschlussarbeiten können in den Bestand der Universitätsbibliothek aufgenommen werden. Voraussetzung ist die Bewertung
- der Bachelorarbeit mit der Note 1,0 bzw.
- der Masterarbeit mit mind. der Note 1,5.
Soll Ihre Abschlussarbeit in der Universitätsbibliothek der Universität Hildesheim ausgestellt werden, müssen Sie diese über das Web-Formular der Universitätsbibliothek hochladen. Dies kann erst nach der (Gesamt-)Bewertung der Arbeit erfolgen. Nähere Informationen sowie den Zugang zum Web-Formular finden Sie hier.