Abschlussdokumente und Exmatrikulation
Wie lange kann ich immatrikuliert bleiben, wenn ich bereits alle Leistungen erbracht habe?
Wenn Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben, erfolgt die Exmatrikulation durch das Immatrikulationsamt grundsätzlich automatisch zum jeweiligen Semesterende, es sei denn, Sie haben die Exmatrikulation zu einem anderen Datum beantragt. Lassen Sie sich dazu vom Immatrikulationsamt beraten.
Relevant ist hier nicht das Datum der Eintragung, sondern das Datum der Abgabe bzw. Erbringung der letzten Leistung.
Was passiert, wenn zum beantragten Exmatrikulationsdatum noch nicht alle Leistungen verbucht sind?
Prüfungs- und Studienleistungen können auch noch rückwirkend verbucht werden, also wenn Sie bereits exmatrikuliert sind. Voraussetzung dabei ist, dass Sie die Leistungen bis zum Exmatrikulationsdatum abgegeben/geschrieben/erbracht haben.
Ihre Zeugnisunterlagen werden allerdings erst erstellt, wenn alle Leistungen verbucht sind, denn erst dann zeigt das System auch Ihren Abschluss an.
Ich habe mich für das kommende Semester nicht zurückgemeldet, weil ich mein Studium dieses Semester beenden werde. Jetzt habe ich eine Mahnung vom Immatrikulationsamt bekommen. Was soll ich tun?
Das Immatrikulationsamt mahnt nach der Beendigung der Rückmeldefrist (SoSe 01.03. / WiSe 01.09.) alle Studierenden an, die ihr Studium noch nicht beendet und sich nicht zurückgemeldet haben. Die Mahnung ist für Sie hinfällig, wenn Sie Ihr Studium noch im aktuellen Semester beenden.
Empfehlenswert ist es aus diesem Grund, einen Exmatrikulationsantrag im Immatrikulationsamt zu stellen. Lassen Sie sich dazu im Immatrikulationsamt beraten.
Ich habe eine Exmatrikulationsbescheinigung mit dem Grund "Fehlende Rückmeldung" bekommen, obwohl ich mein Studium beenden werde. Was nun?
Das Immatrikulationsamt exmatrikuliert zu einem gewissen Zeitpunkt alle Studierende, die ihr Studium noch nicht beendet und sich nicht zurück gemeldet haben. Sie bekommen eine korrigierte Fassung der Bescheinigung, sobald dem Immatrikulationsamt eine Kopie Ihres Zeugnisses vorliegt. Diese Kopie wird direkt vom Prüfungsamt an das Immatrikulationsamt weitergeleitet.
Ich bin das letzte Semester nicht in Hildesheim, was muss ich beachten?
Achten Sie grundsätzlich immer darauf, ihre aktuellen Adress-/Kontaktdatenänderungen über PLuS selbst zu hinterlegen, damit Sie erreichbar bleiben.
Ich habe alle Leistungen erbracht. Wie und wann bekomme ich meine Abschlussunterlagen?
Die Ausstellung des Abschlusszeugnisses muss nicht gesondert beantragt werden. Ihre Abschlussunterlagen werden automatisch erstellt, sobald im Prüfungsamt alle Leistungen vorliegen. Die Unterlagen gehen danach zur Unterschrift an die/den Dekan_in und den Prüfungsausschussvorsitz.
Anschließend werden Ihnen die Zeugnisunterlagen per Post zugeschickt.
Die Original-Urkunden werden üblicherweise bei einer Urkundenübergabefeier persönlich an Sie überreicht.
Achten Sie bitte unbedingt darauf, im PLuS stets Ihre aktuelle Postanschrift und sonstigen Kontaktdaten zu hinterlegen!
Für den gesamten Prozess ist i.d.R. mit einer Bearbeitungszeit von 3 - 10 Wochen zu rechnen.
Die Urkundenübergabefeiern finden einmal jährlich (üblicherweise im Juni) statt. Erst nach diesem Zeitraum können Urkunden wegen Nichtteilnahme direkt im Institutssekretariat angefordert werden.
Ich habe meine Abschlussdokumente aus dem Bachelor bzw. Master verloren. Was muss ich tun, damit ich eine Zweitschrift erhalte?
Für die Ausstellung einer Zweitschrift Ihrer Zeugnisdokumente (z.B. Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records oder Diploma Supplement) füllen Sie bitte folgendes Formular aus und reichen es im Prüfungsamt ein. Da Sie lediglich einen Satz Originalunterlagen besitzen dürfen, müssen Sie bestätigen, dass sich die entsprechenden Originaldokumente nicht mehr in Ihrem Besitz befinden.
Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung mindestens vier bis zehn Wochen dauern kann. Außerdem behält sich die Universität Hildesheim vor, Gebühren für die Ausstellung zu erheben.
Die Zweitschriften werden dann mit einem Aufdruck als solche gekennzeichnet sein, so dass sichtbar ist, dass es sich nicht um die Originaldokumente handelt.