FAQ - Frequently Asked Questions
Adress- und Namensänderungen
Bitte beachten Sie, dass Adressänderungen ausschließlich über das Portal für Lehre und Studium (PLuS: https://plus.uni-hildesheim.de, Anmeldung mit Rechenzentrum-Kennung) vorgenommen werden müssen.
Bei Namensänderungen (z. B. durch Eheschließungen, Genderwechsel o.ä.) wenden Sie sich bitte mit dem entsprechenden Nachweis an Frau Zabel: sekretariat-d3@uni-hildesheim.de
Auslaufende Studien-/Prüfungsordnungen
Frage: Wer ist denn aktuell von einem Ordnungswechsel betroffen?
Antwort: Aktuell sind einige Ordnungen in der Übergangsphase und erlöschen zum Ende des Sommersemesters 2025. Es wurde seit 2022/2023 über Aushänge, Homepage oder E-Mail informiert. Die Betroffenen haben zusätzlich noch einmal ein Erinnerungsschreiben erhalten.
- Kulturwissenschaften und ästhetische Praxis (B. A.) auslaufend zum 30.09.2025
- Kulturwissenschaften und künstlerische Praxis (B. A.) (StO 2022 auslaufend zum 30.09.2025)
- Kulturpolitik im internationalen Vergleich (B. A.+) (KIV auslaufend zum 30.09.2025)
- Kreatives Schreiben und Kulturjournalismus (B. A.) auslaufend zum 30.09.2025
- Literarisches Schreiben und Kulturjournalismus (B. A.) (StO 2022 auslaufend zum 30.09.2025)
- Philosophie-Künste-Medien (B. A.) (StO 2017/ PO 2020 auslaufend zum 30.09.2025)
- Szenische Künste (B. A.) (StO 2014/2017/2022 auslaufend zum 30.09.2025)
- Kulturvermittlung (M. A.) auslaufend zum 30.09.2025
- Kulturvermittlung, Kulturpolitik und Transformation im Kontext der Künste (M. A.)
- Literarisches Schreiben und Lektorieren (M. A.) (StO 2019 auslaufend zum 30.09.2025)
- Philosophie und Künste interkulturell (M. A.) (alte PO auslaufend zum 31.03.2026)
Frage: Ich studiere in einem Studiengang des Fachbereich 2 und bin informiert worden, dass meine Studienordnung zum 30.09.2025 ausläuft. Muss ich auch die Ordnung wechseln, wenn nur die Verteidigung der Abschlussarbeit in das Wintersemester, also nach dem 30.09., stattfindet?
Antwort: Ja, ein Wechsel der Ordnung ist erforderlich, sobald auch nur eine aktiv zu erbringende Studien- oder Prüfungsleistung in ein Semester fällt, in dem man nicht mehr ordnungsgemäß immatrikuliert ist bzw. sein kann.
Frage: Werde ich exmatrikuliert, wenn ich zum 30.09. nicht die Ordnung wechsle?
Antwort: Ja, Sie erhalten zunächst einen Sperrvermerk durch das Immatrikulationsamt, da keine Rückmeldung in der erloschenen Ordnung möglich ist. Um sich immatrikulieren zu können und somit wieder Prüfungsanspruch zu haben, ist ein Wechsel in die aktuelle Ordnung nötig. Wechseln Sie nicht, gehen Sie zum 1.10. in den Status "exmatrikuliert" über, da ein Zwangswechsel nicht vorgesehen ist.
Frage: Wenn ich in die aktuelle Ordnung wechsle, werden dann auch meine gesamten bisherigen Leistungen übertragen?
Antwort: Es sollen möglichst viele der erbrachten Leistungen anerkannt werden, es kann jedoch sein, dass die Studienstruktur eine 1:1 Anerkennung nicht zulässt, hier müsste im individuellen Fall geprüft werden. Informieren Sie sich gerne zunächst bei Ihren Fachvertreter*innen, was möglich ist unter Zuhilfenahme der Modulkataloge in den beiden betreffenden Ordnungen.
Frage: Ich wurde informiert, dass meine Prüfungsordnung ausläuft, bedeutet das auch, dass ich in eine andere Studienordnung wechseln muss?
Antwort: Sofern nur die Prüfungsordnung erlischt, weil eine neuere verkündet wurde, hat dies zunächst keine direkte Auswirkung auf die vorhandene Modulstruktur der Studienordnung.
Frage: Ich studiere PKM und habe auch einen Brief bekommen, dass meine Ordnung ausläuft. Ich habe aber die Ordnungen miteinander verglichen und kann keine Unterschiede feststellen. Brauchen Sie trotzdem das Antwortschreiben von mir? Muss ich das per Post schicken?
Antwort: Ja. Sie signalisieren damit, dass Sie zur Kenntnis genommen haben, dass sich die Ordnung ab dem 1.10.25 ändert und Sie eine bewusste Entscheidung getroffen haben. Ein Mailanhang ist ausreichend.
Frage: Mein Studiengang wird zum Ende des Sommersemesters eingestellt, darf ich den trotzdem noch zu Ende studieren, auch wenn ich länger brauche?
Antwort: Nein. Nicht in dem bisherigen Studiengang bzw. der ausgelaufenen Prüfungs-/Studienordnung. Wenn die Übergangsfrist ausgeschöpft ist und das entsprechende Studienangebot nicht mehr vorhanden ist, müssten Sie einen Wechsel in den Folgestudiengang beantragen. Existiert kein Folgeangebot, so ist eine Bewerbung um einen Platz in einem anderen Studiengang notwendig, um ein Studium fortzuführen.
Frage: Bis zum 15.04.25 weiß ich noch nicht, ob ich fertig werde, kann ich Ihnen auch später antworten?
Antwort: Der 15.04. ist keine Ausschlussfrist, sondern erleichtert uns die Planung. Sie können zunächst ankreuzen, dass Sie versuchen nach "alter Ordnung" fertig zu studieren und sollte das nicht funktionieren, uns bis zum 30.09. den Wechselwunsch noch anzeigen. Hinweis: Je knapper es zum Semesterende hin angezeigt wird, desto unwahrscheinlicher wird es, dass der Sperrvermerk / Rückmeldehindernis rechtzeitig zum 1.10. entfernt wird und die Umschreibung der Leistungen pünktlich erfolgt.
Frage: Ich habe am 1.10.2022 angefangen und studiere KKP nach der Ordnung von 2022 und habe einen Infobrief erhalten, dass meine Ordnung zum 30.09.2025 ausläuft. Betrifft mich das überhaupt, ich dachte es geht nur um alte Ordnungen? Wechsel ich dann in die Ordnung von 2023 oder 2024?
Antwort: Ja. Wenn Sie ein Infoschreiben erhalten haben, können Sie davon ausgehen, dass Sie betroffen sind. Die Studienordnung 2022 wurde im Januar 2022 verkündet und trat zum 01.10.22 in Kraft. Die nachfolgende Ordnung (2022-2) kam im Februar 2023 und trat rückwirkend zum 01.10.22 in Kraft und hat die Ordnung 2022-1 durch die Übergangsregelung in den Status "auslaufend" zum 30.09.2025 gesetzt. Da Sie Bestandsschutz hatten, wurden Sie nicht automatisch in die Ordnung 2022-2 (2023) überführt, sondern bekamen die Möglichkeit in der ursprünglichen Ordnung in Regelstudienzeit fertig zu studieren. Die Ordnung vom Februar 2023 wurde mit Verkündung der Ordnung von 2024 ebenfalls schon in den Status "auslaufend" versetzt. Hier endet die Übergangsfrist am 30.09.2027. Regelfall: Sobald eine Ordnung in den Status "auslaufend" wechselt, kann man sich in diese Ordnung nicht mehr neu einschreiben, sondern soll in die aktuell gültige wechseln, sobald die ursprüngliche erlischt.
Frage: Mir wurde von Dozenten gesagt, dass ich durch das Corona-Semester länger studieren darf, kann ich Ihren Brief also ignorieren?
Antwort: Das sollten Sie nicht tun, denn das oft zitierte "Corona-Semester" bezieht sich nicht auf prüfungsrechtliche Angelegenheiten. Vielmehr wurde der Begriff im Zusammenhang mit Langzeitstudiengebühren oder BAföG gebraucht. Bitte also nicht in die Irre führen lassen.
Frage: Meine Prüfer*innen haben mir gesagt, dass ich die Verteidigung meiner Abschlussarbeit auch noch ein paar Wochen nach dem 30.09.25 ablegen kann. Stimmt das?
Antwort: Ein klares Jein! Sofern Sie dann in einer gültigen Prüfungs- und Studienordnung Ihres Studiengangs immatrikuliert sind, die nicht zum 30.09.25 erloschen ist, können Sie sich für das Wintersemester einschreiben und die letzte Prüfungsleistung ablegen und sich danach exmatrikulieren und ggf. eine Rückerstattung beantragen. Sollte dies nicht der Fall sein und Sie zum 30.09.25 exmatrikuliert werden gilt: Immatrikulationsordnung §5: "Studierende sind nach der Exmatrikulation nicht berechtigt, Lehrveranstaltungen zu besuchen, Leistungsnachweise und Studienleistungen zu erbringen und Prüfungen abzulegen. Während der Exmatrikulation erbrachte Leistungen werden weder anerkannt noch angerechnet."
Frage: Worin unterscheiden sich die alten und neuen Ordnungen?
Antwort: Das ist kurz und pauschal nicht beantwortbar, da derzeit viele Ordnungen auslaufen. (s.o.) Es hängt also davon ab, von welcher Ordnung Sie zu welcher wechseln. Bei manchen sind die Unterschiede marginal, bei anderen unterscheidet sich die Struktur schon etwas mehr. - Empfehlung: Sie haben in Ihrem Schreiben mitgeteilt bekommen, welche Ordnung die aktuelle ist. Vergleichen Sie also am besten die Strukturen Ihrer bisherigen Ordnung mit der aktuellen. Dies ist dank der Modulübersichten in den Studienordnungen gut möglich. Bei Unklarheiten wenden Sie sich am besten mit Ihren Fragen an die Fachvertreter*innen / Fachstudienberatung.
Frage: Ich bin total verunsichert. Was muss ich jetzt tun und was passiert mit meinem bisherigen Studium? War das völlig umsonst und ich muss nochmal von vorne anfangen?
Antwort: In der Ruhe liegt die Kraft. Sie brauchen keine Panik haben, dass Sie jetzt komplett von Null anfangen müssen. Gemeinsam mit den Fachbereichsvertreter*innen sind wir dabei Lösungen eines sanften Übergangs zu entwickeln, damit ein Wechsel möglichst reibungsarm erfolgen kann. Wie in den vorherigen FAQ genannt, sollen möglichst viele vergleichbare Leistungen übernommen werden und auch großzügig anerkannt werden, damit sich keine umfangreichen Studienverzögerungen ergeben und ein erfolgreicher Abschluss des Studiums in greifbarer Nähe bleibt. Der Workload des Studiums erhöht sich generell nicht durch einen Wechsel, d.h. ein B.A. ist immernoch 180 LP wert, ein B.A+ 240 LP und ein M.A. 120 LP unabhängig davon, wie er heißt oder strukturiert ist, diese Leistungen müssen nur sinnvoll umverteilt werden (können). Dies kann im Einzelfall mal etwas einfacher oder auch mal etwas herausfordernder sein.
Anmeldung zu Prüfungs-/Studienleistungen
Zwei Schritte im Anmeldeverfahren
Zwei Schritte im Anmeldeverfahren
Es gibt zwei Schritte im Anmeldeverfahren.
- Schritt: Sie melden sich ganz normal zu den Veranstaltungen an, die sie beabsichtigen zu besuchen.
- Schritt: Sie sind sich sicher, welche Veranstaltung Sie bis zum Ende besuchen wollen und haben sich von den "angetesteten" bereits wieder abgemeldet. Melden Sie sich jetzt in den verbliebenen dazu an, dort Leistungen verbucht zu bekommen und legen Sie fest in welchem Modul diese verbucht werden sollen - sonst fehlen diese bei einer späteren Leistungsübersicht (Transcript of Records).
POS-Anmeldung für Studierende
Seit dem 18. November 2025
ist im LSF die POS-Anmeldung (Online-Anmeldung zu Studien-/Prüfungsleistungen) für das Wintersemester 2025/26 für alle Bachelor- und Masterstudiengänge freigeschaltet (mit Ausnahme einiger Weiterbildungsmaster).
Basierend auf den Erfahrungen des letzten Semesters, einige Hinweise:
Bitte melden Sie sich für alle Module / Teilmodule an, in denen Sie Leistungen erbringen wollen, die in Ihrem Transcript bescheinigt werden sollen - also u.a. für
- unbenotete Leistungen ("Studienleistungen"), weil nur dann Ihre Leistungen von den Lehrkräften im von Ihnen gewählten Modul verbucht werden können. Die meisten Anmeldungen sind aber unverbindlich und können jederzeit wieder storniert werden (Details: s.u.). Achten Sie also darauf, dass Sie bei unverbindlichen Anmeldungen spätestens dann angemeldet sind, wenn die Lehrkräfte Ihre Leistung im System eintragen (also bevor Sie die Hausarbeit abgeben / das Referat halten / ...), damit es nicht zu Problemen und Verzögerungen bei der Eingabe der Leistungen kommt. Anmeldung bei welchen Leistungen?
- Klausuren. Bitte beachten Sie die Anmeldefristen bei Klausuren mit einer verbindlichen Anmeldung!
- Nachklausuren. Die Anmeldung zu einer Nachklausur finden Sie immer in dem Semester, in dem die ursprüngliche Veranstaltung stattgefunden hat. Wenn es z.B. zu einer Vorlesung aus dem Sommersemester 2025 eine Nachklausur im Wintersemester 2025/26 gibt, finden Sie die dazugehörige POS-Anmeldung im Sommersemester 2025 unter der Vorlesung, dort als separaten Termin.
Eine POS-Anmeldung ist in Modulen wie 'Studium Generale' oder 'Profilmodul' nur in einigen Fällen möglich.
Häufige Fragen für neue Nutzer, die die POS-Anmeldung noch nicht genutzt haben:
- Unterschied zwischen POS-Anmeldung und Veranstaltungsanmeldung?
- Vorteil für Studierende: Im Falle von Wahlmöglichkeiten werden Ihre Leistungen im von Ihnen angegebenen Modul verbucht; im Transcript wird die besuchte Veranstaltung zu einer Leistung korrekt aufgeführt (Vorteile der POS-Anmeldung)
- Keine POS-Anmeldung zu Lehrveranstaltung in den Modulen Studium Generale, Wahlpflichtfach (SOP), Profilmodul, Spezialisierungsmodul möglich?
- POS-Anmeldung für bereits bescheinigte Leistungen aus vergangenen Semestern?
Weitere häufige Fragen zur Online-Anmeldung zu Studien-/Prüfungsleistungen
Einige wichtige allgemeine Bemerkungen:
- Auch wenn das System die Verwaltung der Studien- und Prüfungsleistungen über alle Studiengänge vereinheitlicht, soll es grundsätzlich nicht zu Einschränkungen bei den Studienmöglichkeiten führen. Trotzdem werden aber einige Voraussetzungsprüfungen durchgeführt, um 'fehlerhafte' POS-Anmeldungen schon im Vorfeld zu verhindern (weitere Infos: Probleme bei der POS-Anmeldung). Wir bitten um Rückmeldung, wenn es hier zu Problemen kommt.
- POS-Anmeldungen sind verbindlich, wenn es eine Anmeldefrist gibt - sonst sind POS-Anmeldungen unverbindlich. Weitere Infos siehe hierzu: Verbindliche vs. unverbindliche Anmeldungen
ABER: Auch unverbindliche POS-Anmeldungen sind notwendig, damit die Dozenten ihre Leistung im System vermerken können und Ihnen die entsprechenden Credits gut geschrieben werden können.
- Stornieren Sie POS-Anmeldungen zeitnah, wenn sich herausstellt, dass Sie doch keine Leistung erbringen. Veraltete Anmeldungen können neue Anmeldungen blockieren. Stornierungen von unverbindlichen POS-Anmeldungen sind jederzeit möglich, allerdings nur bis max. 3 Semester rückwirkend. Für Abmeldungen gehen Sie bitte in das „richtige“ Semester und verfahren analog der Anmeldungen.
Sie finden die Liste aller bestehenden POS-Anmeldungen unter 'POS-Management' => 'Meine POS-Anmeldungen'.
Weiterführende Informationen zur POS-Anmeldung:
POS registration for students
POS registration for students
These pages offer information around the online registration to achievements and exams for students (abbr. "POS registration").
Further Information:
Häufige Fragen zur Online-Anmeldung zu Studien-/Prüfungsleistungen
Sollten Sie keine Antwort finden, melden Sie sich bitte bei den Administratoren der Prüfungsverwaltung. Ggf. hilft es auch, bei den FAQs für Prüfer nachzuschauen.
Anmeldung der Bachelor- oder Masterarbeit
Die Anmeldung von Bachelor- oder Masterarbeiten erfolgt digital über Ihren Universitäts-E-Mail-Account (Anträge von anderen Mailadressen können nicht bearbeitet werden!). Sie können das Anmeldeformular auf der Webseite des für Sie zuständigen Prüfungsamtes herunterladen, direkt am PC ausfüllen, unterschreiben und per E-Mail an Ihr Prüfungsamt senden oder eingescannt mit Ihrer Unterschrift per E-Mail einreichen. Die erforderliche Bestätigung des Themas und der Betreuung durch die Erst- und Zweitprüfer*innen kann per eingescannter oder digitaler Unterschrift auf dem Anmeldeformular oder durch eine gleichzeitige separate E-Mail direkt an das Prüfungsamt erfolgen. Bitte informieren Sie Ihre Prüfenden in letzterem Fall darüber, dass diese die Betreuung dem Prüfungsamt per E-Mail bestätigen müssen. Es empfiehlt sich, die Erst- und Zweitprüfer*innen bei Ihrer E-Mail mit dem Anmeldeformular in Kopie zu nehmen.
Alternativ können Sie Ihre Anmeldung auch in Papierform vornehmen.
Abmeldung von nicht erbrachten Studienleistungen
Bitte achten Sie darauf sich von Veranstaltungen, die Sie im POS angemeldet haben, rechtzeitig (i.d.R. noch im selben Semester) wieder abzumelden, um keinen Versuch zu verlieren. Als Erinnerung hierzu dient die Farbampel in der Notenübersicht des LSF.
Ist die Veranstaltung länger als drei Semester her (rot), kann sie nicht mehr abgemeldet werden und wird dann durch das Prüfungsamt in ein "NB" (nicht bestanden) gewandelt, damit das Teilmodul wieder neu belegt werden kann. Achtung: Dies gilt nur für den Fall des Abmeldens - sollten ältere Leistungen noch offen sein, in denen eine Leistung erbracht wurde, nur noch nicht verbucht, so bleibt die Anmeldung zunächst bestehen, bis der "bestanden" Eintrag vorgenommen wird.
Kurz gesagt: Abmeldungen von Veranstaltungen sollen innerhalb des entsprechenden Semesters vorgenommen werden. Ausnahmsweise ist dies bis 3 Semester rückwirkend möglich. Veranstaltungen die länger als 3 Semester zurückliegen werden mit NB gekennzeichnet und gelten als nicht bestanden. Bitte denken Sie also rechtzeitig daran sich wieder von Veranstaltungen abzumelden, die Sie nicht (erfolgreich) besucht haben.
Fachwechsel
Sie haben festgestellt, dass Ihnen ein anderes Fach eher zusagt, als das gerade studierte. Dann sind diese FAQ vielleicht hilfreich.
Frage: Wie kann ich z. B. mein Nebenfach von Kunst zu Medien wechseln? Welche Schritte sind hierfür nötig?
Bei Fachwechseln ist der Ablauf wie folgt:
1. Sie führen ein Gespräch mit der Fachvertretung des aufnehmenden Fachs.
2. Die Fachvertretung meldet das "OK" für den Wechsel an den Vorsitz der Ständigen Prüfungskommission Ihres Studiengangs.
3. Der Vorsitz befindet über den angestrebten Wechsel und teilt die Entscheidung dem Prüfungsamt mit.
4. Das Prüfungsamt leitet den genehmigten Wechsel zur Umschreibung an das Immatrikulationsamt.
5. Das Immatrikulationsamt schreibt die Fächer um und informiert Sie per Mail.
Sobald die Umschreibung aktiv ist und der entsprechende Prüfungszeitraum freigeschaltet wurde, können die Leistungen im Prüfungsamt umgebucht werden.
Anerkennung von Leistungen: Erasmus und Co.
Auslandssemester anerkennen
Wie gehe ich vor, um Leistungen anerkannt zu bekommen? (FAQ zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen in den kulturwissenschaftlichen BA-Studiengängen des Fachbereichs II) Vor der Ausreise Vor Ihrem Studienaufenthalt im Ausland besprechen Sie mit dem Fachkoordinator, welche Kurse Sie im Ausland belegen und ob diese in Hildesheim anerkannt werden können. Sie nutzen dazu das sogenannte Learning Agreement, das u.a. vom Koordinator unterschrieben wird. Es hat keine Verbindlichkeit hinsichtlich zu belegender Veranstaltungen sowie deren Anerkennung. Während des Aufenthaltes im Ausland Sollte sich Ihre Kursauswahl ändern, nutzen Sie die dafür vorgesehene Seite des Learning Agreements ("Changes") und tragen dort die geänderte Auswahl ein. Die Änderungen müssen durch die Unterschriften aller Beteiligten bekräftigt werden. Nach der Rückkehr Erst jetzt erfolgt die verbindliche Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen durch den Fachkoordinator. Dazu legen Sie Ihr Transcript of Records (ToR), alle weiteren Bescheinigungen über erbrachte Leistungen an der Partnerhochschule sowie die entsprechenden Modulbögen vor. Welche Studienleistungen können anerkannt werden? Insgesamt können während eines Auslandsaufenthaltes maximal 30 Leistungspunkte pro Semester erbracht werden. Fachspezifische Leistungen werden ohne Einschränkungen anerkannt. Dabei wird die Anzahl an Leistungspunkten vergeben, die für das Modul oder Teilmodul an der Universität Hildesheim vorgesehen ist, unabhängig davon, wie viele Leistungspunkte dafür im Curriculum der ausländischen Hochschule vorgesehen sind. Erforderte eine Lehrveranstaltung im Ausland einen Zeitaufwand, der mehreren Teilmodulen in Hildesheim entspricht, können die Leistungen auf mehrere Teilmodule verteilt werden. Studiengangsfremde Leistungen (z.B. Sprachkurse) können maximal 12 Leistungspunkte aus dem Hildesheimer Lehrangebot ersetzen. Es kann nicht mehr als die Hälfte eines Moduls durch fachfremde Teilmodule ersetzt werden (gilt auch für Profilmodul), und es dürfen nicht mehr als 2 Teilmodule pro Studienbereich durch fachfremde Teilmodule ersetzt werden. Bevor Teilmodule aus dem festen Lehrangebot ersetzt werden, müssen zwei Lehrveranstaltungen über das Profilmodul angerechnet werden. Das Projektsemester kann nicht durch im Ausland erbrachte Leistungen ersetzt werden. Die studiengangsfremden Leistungen werden von den Koordinatoren an Stelle der nicht studierten Lehrveranstaltungen in die Modulblätter eingetragen und abgezeichnet. Welche Prüfungsleistungen können anerkannt werden? Von den Koordinatoren als fachbezogen anerkannte Prüfungen im Ausland können als Modulabschlussprüfung angerechnet werden, nicht jedoch fachfremde Leistungen. Hier muss der Modulabschluss in Hildesheim erfolgen. (Dies betrifft auch das Profilmodul.) Wie erfolgt die Notenumrechnung? Die Notenumrechnung erfolgt mit Hilfe einer Umrechnungstabelle und liegt im Ermessen des Koordinators. Nach der Anerkennung durch den Fachkoordinator reichen Sie die abgezeichneten Leistungen nebst Kopie des ToR im Prüfungsamt ein, zwecks Verbuchung in Ihrer elektronischen Prüfungsakte.
Anerkennen von Leistungen aus einem vorherigen Studium
Frage: Gibt es die Möglichkeit, sich im Zweitstudium Leistungen aus einem bereits abgeschlossenem Studium anerkennen zu lassen? Beispielsweise im Wahlbereich oder bei Ähnlichkeit als normales Modul. Kann dies die Studienzeit verkürzen?
Antwort: Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein zweites Studium an der Uni Hildesheim anerkannt werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hildesheim zu erbringen sind. Dies kann, wenn Leistungen in größerem Umfang anerkannt werden, durchaus die Studienzeit verkürzen. Ähnliche oder gleiche Module können für das Haupt- bzw. Nebenfach anerkannt werden. Inhaltlich nicht passende Module können unter Umständen für den Wahlbereich anerkannt werden, wenn es für diesen keine fachlichen Vorgaben gibt - über die Anerkennung entscheidet der Vorsitz der Ständigen Prüfungskommission des jeweiligen Studiengangs.
Frage: Ist es dabei von Vorteil, wenn beide Studiengänge an der Uni Hildesheim studiert werden (bzw. wurden)?
Antwort: Wenn Sie beide Studiengänge an der Uni Hildesheim studiert haben bzw. studieren, kann das für die Anerkennung von Vorteil sein, weil die Strukturen der Studiengänge ähnlich sind. Wenn die Studiengänge inhaltlich sehr unterschiedlich sind, haben Sie davon aber hinsichtlich der Anerkennung keinen großen Vorteil.
Frage: Ist es theoretisch möglich, sich Leistungen mehrmals in unterschiedlichen Studiengängen anrechnen zu lassen? Oder kann eine Studienleistung nur einmal neu angerechnet werden?
(Falls ich beispielsweise Leistungen aus meinem Erststudium in meinem Zweitstudium anerkennen lasse, aber dann diesen Studiengang noch einmal wechseln möchte.)
Antwort: Unter Umständen ist es möglich, Leistungen nach einem Wechsel noch einmal anerkennen zu lassen. Unter bestimmten Umständen sind Mehrfachananerkennungen aber auch schon im ersten Fall nicht zulässig - z.B. können Sie Leistungen, die für einen Bachelor- und einen Masterstudiengang einschlägig sind, nicht noch einmal für das Masterstudium anerkennen lassen, wenn diese Ihnen bereits im Bachelor anerkannt wurden und somit zur Zulassung zum Masterstudium dienten.
FAQ zum Bereich Medien
Frage: Im Bereich „Studien-/Prüfungsleistungen (Notenspiegel) stimmen anscheinend die Nummern von den Modulen nicht. Laut der Bezeichnung (die auch die alte Studienordnung auflistet) habe ich aber schon in allen Modulen mindestens 1 Studienleistung erbracht. Trotzdem wird von der Nummerierung her das 3. Modul übersprungen. Ich habe Leistungen in Modul 1 = Basismodul Medientheorie, Modul 2 = Medienkultur, Modul 4 = Vermittlungsmodul Medien und Modul 4 = Medienästhetik erbracht. Oder hatte ich den Fehler gemacht, dass ich mich – als da noch „Modul 4/5: Medienästhetik“ stand mich für Seminare angemeldet hatte anstatt für Modul 4? Muss ich jetzt noch mal was in Modul 3 Beifach Medien belegen?
Antwort: Das ist (leider) normal. Im Bereich Medien ist die Nummerierung auf das Hauptfach angepasst, daher müssen Beifach-Studierende in den Bachelorstudiengängen (KUP/SK/KSKJ und PKM) besonders darauf achten, die korrekte Wahl zu treffen.
MUSIK: Modul Instrumental- und Gesangspraxis
Rückmeldung zum Instrumental- bzw. Gesangsunterricht
Rückmeldung zum Instrumental- bzw. Gesangsunterricht
- Die fristgerechte Rückmeldung ist verbindlich. Die Rückmeldung erfolgt jedes Semester neu. Wer sich nicht fristgerecht rückmeldet, verliert den Anspruch auf Unterricht in dem Semester, für das die Rückmeldung hätte erfolgt sein müssen.
- Ein verlorenes Semester kann ausgeglichen werden, indem eine Ersatzleistung erbracht wird (zusätzliche Übung Instrumental- oder Ensemblepraxis, z.B. Chor) oder ein zusätzliches 7. Semester angehängt wird, nicht aber durch eine Verdoppelung der Unterrichtszeit in einem Semester davor.
- Hat sich ein Student oder eine Studentin in den ersten vier Wochen der Vorlesungszeit nicht bei der zugeteilten Lehrkraft gemeldet, um einen Termin zu vereinbaren, verfällt der Unterrichtsplatz (Ausgleich durch Verlängerung oder Ersatzangebot, s.o.).
- Die auf dem Rückmeldebogen angegebene Wahl des Musikinstruments und der Lehrkraft sind verbindlich. D.h. eine nachträgliche Änderung ist in Zukunft nur dann möglich, wenn sich kein gemeinsamer Termin mit der Lehrkraft finden lässt. Wer also Instrument bzw. Lehrkraft wechseln möchte, muss das bereits auf dem Rückmeldebogen vermerken.
- Ausgenommen von diesen Regelungen sind Studierende, die sich zum Zeitpunkt der Rückmeldung im Erasmus- / Auslandssemester befinden.
Abschlussprüfung im Modul Instrumental- bzw. Gesangspraxis in den BA-Studiengängen Kulturwissenschaften und ästhetische Praxis, Kreatives Schreiben und Szenische Künste
Abschlussprüfung im Modul Instrumental- bzw. Gesangspraxis in den BA-Studiengängen Kulturwissenschaften und ästhetische Praxis, Kreatives Schreiben und Szenische Künste
1. Die Modulabschlussprüfung findet am Ende des 6. Semesters statt.
2. Die Prüfung dauert 25 min und besteht aus ca. 15 min Instrumental- bzw. Gesangsvorspiel und ca. 10 min Reflexion des praktischen Anteils.
Bitte bringen Sie zur Prüfung einen Programmzettel mit, auf dem Ihr Name, Ihr Studiengang sowie die Titel, die Sie vorspielen, und deren Komponist*innen stehen. Noten müssen Sie nicht mitbringen. Bitte denken Sie auch daran, das Studiennachweisformular mitzubringen, auf dem das Ergebnis der Prüfung eingetragen werden soll (s.u.).
Es wird erwartet, dass Sie die Stücke, die Sie spielen, selbst anmoderieren und ggf. kurz etwas zum Konzept des Programms sagen.Bitte beachten Sie, dass es für den Bereich Popularmusik-Gesang hierzu ein eigenes Informationsblatt gibt.
3. In der Reflexion sollen die Studierenden zeigen, dass sie ihre eigene Leistung reflektieren können, und zwar hinsichtlich
- interpretatorischer Fragen: z.B. worin bestehen die spieltechnischen Herausforderungen, warum wurde das Stück so und nicht anders gespielt, welche Spielräume gibt es.
- struktureller Fragen: z.B. wie ist das Stück aufgebaut/gegliedert, was sind besondere kompositorische Mittel
- der stilistischen, historischen oder gattungsmäßigen Einordnung der Stücke: Z.B. was ist »Jazz-Rock«, was sind typische Merkmale des Impressionismus, welcher Schaffensperiode lässt sich die Sonate XXX des Komponisten YYY zuordnen und wodurch ist diese charakterisiert?
Ziel der Reflexion ist, nachzuweisen, dass die Interpretationen der Stücke bewusst und aus fundierter Kenntnis der Stücke heraus erfolgt. Sie bietet insbesondere auch die Möglichkeit, eine – durch Nervosität o. ä. – missglückte praktische Prüfung aufzufangen. Die Reflexion ist keine selbständige musikwissenschaftliche Prüfung, d.h. der Bezug zu den vorgespielten Stücken soll ersichtlich sein.
4. Die Prüfung wird insgesamt mit einer Note bewertet. Der Schwerpunkt liegt auf der praktischen Leistung. Im Hauptfach Musik zählt die Modulabschlussnote doppelt (2 von 6 Anteilen), im Beifach Musik zählt sie einfach (1 von 4 Anteilen). Die Reflexion wird als Tendenz (nach oben oder unten) in die Bewertung mit einbezogen.
5. In der Prüfung sollen Stücke aus mindestens zwei verschiedenen Stilrichtungen bzw. Epochen gespielt werden.
6. An einer Prüfung können beliebig viele Studierende mitwirken. Es können aber nur max. 2 Studierende gleichzeitig bewertet werden.
7. Die Prüfungskommission besteht aus einem/r hauptamtlichen Lehrenden (Vorsitz) und zwei Instrumental- bzw. GesangslehrerInnen. Der/die Lehrer/in des Prüflings hat beratende Funktion, bewertet aber nicht.
8. Das Modul Instrumental- bzw. Gesangspraxis gilt nur dann als abgeschlossen, wenn im Hauptfach drei und im Beifach zwei öffentliche Vorspiele (abgesehen von der Abschlussprüfung) absolviert und entsprechend testiert wurden.
9. Das Studiennachweisformular für das Modul Instrumental- / Gesangspraxis finden Sie unter https://www.uni-hildesheim.de/index.php?id=3139
10. Wer vor dem 6. Studiensemester seine Instrumental- bzw. Gesangsprüfung ablegen will (z.B. um die Prüfungsdichte im 6. Semester zu reduzieren), kann das tun. Der Anspruch auf 6 Semester Unterricht bleibt dennoch bestehen. Allerdings zählt die Note dieser Prüfung verbindlich. Das Wiederholen der Prüfung im 6. Semester ist nicht möglich.
Kriterien für die Benotung der praktischen Prüfungsleistung
- Die musikalisch-künstlerische sowie technische Darbietung bzw. Bewältigung der Werke.
- Die musikalisch-künstlerische sowie spieltechnische Entwicklung der/des Studierenden.
- Präsentation (hier bestehen unterschiedliche Standards: im Pop-Gesang muss eine Moderation erfolgen, in den anderen Bereichen kann sie erfolgen und in die Prüfungsbewertung einbezogen werden.)
- Ggf. Eigenleistung, z.B. eigene Kompositionen, besondere künstlerische Formen, wie zusätzliches Video, besondere konzeptionelle Leistung o.ä.
Modulabschluss im Zweitinstrument (Spezialisierungsmodul)
1. Das Zweitinstrument ist ein Teilmodul innerhalb des Spezialisierungsmoduls. Das Spezialisierungsmodul kann mit einer Modulabschlussprüfung im Zweitinstrument abgeschlossen werden – oder mit einer Modulabschlussprüfung in einem anderen Teilmodul des Spezialisierungsmoduls.
2. Die Modulabschlussprüfung im Zweitinstrument besteht aus einem Vorspiel von ca. 10 Minuten. Eine zusätzliche Reflexion ist nicht nötig. Ebenso keine Vorspiele im Vorfeld. Die Prüfung wird vom/von der Instrumental/GesangslehrerIn plus einem/r zusätzlichen Prüfer/in abgenommen.
3. Erfolgt der Abschluss des Spezialisierungsmoduls in einem anderen Teilmodul als dem Zweitinstrument, testiert der/die Lehrer/in die qualifizierte Teilnahme am Teilmodul »Zweitinstrument« durch seine/ihre Unterschrift. Voraussetzung ist die regelmäßige Teilnahme am Unterricht und ein adäquates Übeaufkommen.
Wer ist Modulbeauftragte/r?
Hier finden Sie die Modulbeauftragten Ihres Studiengangs (FB2)
Zusatzleistungen?
Wir legen Wert darauf, dass sich unsere Studierenden möglichst frei und umfassend bilden können und möchten dies im Falle des Falles auch nicht gänzlich unerwähnt lassen. Daher haben Sie die Möglichkeit sich im Bachelorstudium bis zu neun zusätzliche Studienleistungen bzw. Prüfungsleistungen eintragen zu lassen, die auf dem Transcript of Records gelistet werden. Diese Leistungen, die zusätzlich zum geforderten Curriculum erbracht wurden, fließen nicht in die Benotung/Bepunktung ein, sind aber auf dem Transcript ersichtlich.
In den Masterstudiengängen des Fachbereichs 2 sind bis zu sechs zusätzliche Leistungen erwähnbar.
Fragen? - Der Vorsitz der Studienkommission antwortet
Sie haben einen Termin und müssen zum Kulturcampus? Hier gibts den Busfahrplan.
KONTAKT
E-Mail: pruefungsamt-2@uni-hildesheim.de
Postfach im Forum: 613
Postanschrift:
Universität Hildesheim
Prüfungsamt 2
Universitätsplatz 1
31141 Hildesheim
WICHTIG:
Bitte geben Sie bei jeglichem Kontakt Ihren Namen, Studiengang und die Matrikelnummer an, damit eine schnelle Zuordnung möglich ist und der Datenschutz gewahrt bleibt!
ABGABEN: Die Abgabe von Abschlussarbeiten, Leistungsnachweisen, Formularen und ärztlichen Attesten ist digital (als pdf) möglich.
Tipps & Quicklinks
Hier sind wir NICHT zuständig:
Eine Mail an eignung2@uni-hildesheim.de senden
Bei Fragen zu diesen Themen bitte auf den Begriff klicken (Weiterleitung).
- BEGLAUBIGUNGEN (Link zum Studierendenwerk OstNiedersachsen)
oder wenden Sie sich an ihr örtliches Bürgerbüro oder ein anderes lokales siegelführendes Amt unter Vorlage der Originaldokumente.