Studien- und Prüfungsordnungen
In den Studien- und Prüfungsordnungen werden Aufbau und Durchführung des Studiums geregelt.
Welche Studien- und Prüfungsordnungen gelten für mich?
Im LSF können Sie im Bereich "Studien-/Prüfungsleistungen (Notenspiegel)" einsehen, nach welcher Ordnung Sie studieren. Die Prüfungs-, Rahmen- und Studienordnungen finden Sie hier: Ordnungen des Polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelorstudiengangs. Rechtsverbindlich sind jedoch nur die im Verkündungsblatt bekanntgemachten Fassungen der Ordnungen. Informationen zu auslaufenden Ordnungen erhalten Sie unter dem Reiter "Auslaufende Ordnungen".
- Die Prüfungsordnung (PO) gilt übergeordnet für den Studiengang. Hier finden Sie allgemeine Regelungen zum Studiengang.
- In der Rahmenstudienordnung (RStO) sind die generelle Struktur der Studienvariante, der Vertiefungsbereich, das Praktikum und die Schlüsselqualifikationen geregelt.
- Für jedes Fach gibt es außerdem eine Studienordnung (StO). In diesen werden die zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen sowie die Inhalte, welche vermittelt werden sollen, beschrieben.
Wechsel der Studien- oder Prüfungsordnung und Wechsel des Ergänzungsfachs UWS
Sie haben die Möglichkeit, in Prüfungs- und Studienordnungen zu wechseln, die nach Ihrer Immatrikulation verkündet wurden. Bitte sprechen Sie im Vorfeld mit den Fachvertreter*innen und dem Prüfungsamt, da sich Prüfungs- und Studienleistungen ändern können. Bedenken Sie außerdem, dass ein Wechsel zurück nicht möglich ist.
Information für Studierende des Studiengangs Polyvalenter Zwei-Fächer-Bachelor Umweltsicherung (Rahmenstudienordnung 2014, 2018 und 2022):
Bitte beachten Sie, dass beim Wechsel des Ergänzungsfaches oder der Rahmenstudienordnung der nachfolgende Antrag im Prüfungsamt eingereicht werden muss:
Auslaufende Ordnungen
Studien- und Prüfungsleistungen können nach den im Informationsschreiben aufgeführten Ordnungen nur noch bis zum jeweils genannten Stichtag erbracht werden. Sollten Sie Ihr Bachelorstudium zu diesem Stichtag nicht abgeschlossen haben, werden Sie zum darauffolgenden Semester vom Prüfungsamt in die jeweils aktuellste Ordnung umgeschrieben.
Weitere Hinweise finden Sie im Informationsschreiben (25.04.2025) oder auf dem Aushang.