Für die Anmeldung der Bachelorarbeit müssen zunächst die Voraussetzungen (s.u.) erfüllt sein. Anschließend muss das Formular "Antrag auf Zuteilung des Themas für die Bachelorarbeit" ausgefüllt im Prüfungsamt eingereicht werden.

Merkblatt

Informationen zur Bachelorarbeit finden Sie zusammengefasst in unserem Merkblatt.

Anmeldeformular

Die Anmeldung von Bachelor- oder Masterarbeiten erfolgt digital über Ihren Universitäts-E-Mail-Account (Anträge von anderen Mailadressen können nicht bearbeitet werden!). Sie können das Anmeldeformular auf der Webseite des für Sie zuständigen Prüfungsamtes herunterladen, direkt am PC ausfüllen, unterschreiben und per E-Mail an Ihr Prüfungsamt senden oder eingescannt mit Ihrer Unterschrift per E-Mail einreichen. Die erforderliche Bestätigung des Themas und der Betreuung durch die Erst- und Zweitprüfer*innen kann per eingescannter oder digitaler Unterschrift auf dem Anmeldeformular oder durch eine separate E-Mail direkt an das Prüfungsamt erfolgen. Bitte informieren Sie Ihre Prüfenden in letzterem Fall darüber, dass diese die Betreuung dem Prüfungsamt per E-Mail bestätigen müssen. Es empfiehlt sich, die Erst- und Zweitprüfer_innen bei Ihrer E-Mail mit dem Anmeldeformular in Kopie zu nehmen.

Sie können Ihre Anmeldung auch in Papierform vornehmen.

Hinweis: Sofern Sie die Unterschriften Ihrer Prüfenden bereits eingeholt haben und das Thema auf dem Antrag vermerkt wurde, reichen Sie Ihren Antrag bitte unverzüglich im Prüfungsamt ein. Bei einer Verzögerung der Abgabe von vier Wochen besteht die Möglichkeit, dass Ihr Antrag nicht genehmigt wird, da Sie sich hinsichtlich der Bearbeitungszeit einen Vorteil gegenüber Ihren Kommiliton*innen verschaffen.

Fristen zur Anmeldung

Die Bachelorarbeit kann grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt angemeldet werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. 

Wenn Sie in der Studienvariante Umweltsicherung eingeschrieben sind und den Übergang in den Master planen, ist die Bachelorarbeit bis 31.01. (Bewerbung zum SoSe) bzw.  zum 30.06. (Bewerbung zum WiSe)  im zuständigen Prüfungsamt anzumelden. Hierbei handelt es sich um eine Zugangsbedingung für den Master. Nähere Informationen erhalten Sie auch im Immatrikulationsamt. Bis zu diesen Fristen muss der Antrag vollständig (d.h. beide Unterschriften der Prüfenden und das Thema/Titel sind auf dem Antrag eingetragen) im zuständigen Prüfungsamt vorliegen!

Voraussetzungen zur Anmeldung

Sie müssen immatrikuliert und im POS müssen 120 Leistungspunkte eingetragen sein.

Prüfung des Antrags und Beginn der Bearbeitungszeit

Nach erfolgter Prüfung des Antrags (Erfüllung der Voraussetzungen, Prüfungsberechtigung der Prüfenden) wird die abschließende Genehmigung durch die Ständige Prüfungskommission vom Prüfungsamt eingeholt. Sofern Ihr Antrag genehmigt wurde, wird Ihnen das Thema postalisch oder per E-Mail an Ihre Uni-Mailadresse zugesendet.

Die Bearbeitungszeit beginnt erst mit der offiziellen Ausgabe des Themas. Das konkrete Beginndatum wird im entsprechenden Themenschreiben aufgeführt.

Thema der Bachelorarbeit

Auf dem "Antrag auf Zuteilung des Themas der Bachelorarbeit" wird das Thema von der/dem Erstprüfenden eingetragen. Das Thema geht Ihnen mit dem Themenschreiben zu und muss später in Ihrer Bachelorarbeit stehen. Eigenmächtige Änderungen des Themas sind nicht zulässig und führen zum Nichtbestehen.

Die Rückgabe des Themas ist einmalig innerhalb der ersten zwei Wochen der Bearbeitungszeit möglich. Das Thema gilt dann als nicht ausgegeben.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen diesbezüglich immer auch an Ihr zuständiges Prüfungsamt.

Titel und Thema sind in diesem Zusammenhang äquivalente Begriffe.

Krankheit während der Bearbeitungszeit

Bei einer Erkrankung während der Bearbeitung der Bachelorarbeit ist unverzüglich (innerhalb von 3 Werktagen) das unten stehende Formular beim Prüfungsamt einzureichen. Ein einfaches Attest reicht in diesem Fall nicht aus.
Sie erhalten schnellstmöglich eine Rückmeldung bezüglich einer möglichen Verlängerung der Bearbeitungszeit.

Der geltenden Rechtslage zufolge liegt es grundsätzlich in der Verantwortung der Prüfungsbehörde, festzustellen, ob eine nachgewiesene gesundheitliche Beeinträchtigung zum Rücktritt von einer Prüfung bzw. zur Verlängerung der Bearbeitungszeit bei einer schriftlichen Arbeit führen kann. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – der sogenannte „gelbe Schein“ – reicht dazu nicht aus, da sie keine Anhaltspunkte bietet, die gesundheitliche Beeinträchtigung der Prüflinge nachzuvollziehen.

Eigenständigkeitserklärung

Bitte binden Sie die folgende Eigenständigkeitserklärung in Ihre Abschlussarbeit ein, mit der Sie das selbstständige Verfassen der Arbeit versichern.

Abgabe der Bachelorarbeit

Bitte senden Sie Ihre Bachelorarbeit spätestens bis zum auf der Themenausgabe genannten Abgabedatum als PDF-Datei per E-Mail an das Prüfungsamt und verwenden Sie dabei Ihre Uni-E-Mail-Adresse. Senden Sie Ihre Arbeit bitte ausschließlich an das für Sie zuständige Prüfungsamt und nicht an die Prüfenden. Die Weiterleitung Ihrer Bachelorarbeit an die Prüfenden erfolgt über das Prüfungsamt.

Sollte Ihre Datei eine Größe von 5 MB überschreiten, wenden Sie sich bitte frühzeitig an das Prüfungsamt. In diesem Fall kann die Möglichkeit einer Abgabe auf einem USB-Datenstick oder einem anderen Datenträger (in zweifacher Ausfertigung) oder über die Academic Cloud besprochen werden.

Für die Abgabe der Datenträger (sofern abgesprochen) nutzen Sie bitte die aufgeführten Möglichkeiten:

  • Telefonzentrale (Hauptgebäude)
  • Postfach der für Sie zuständigen Person im Prüfungsamt im Forum (Universitätsplatz 1, EG) (Fach 606 und 612)
  • Postfach des Prüfungsamtes am Hauptgebäude (Fach 315 oder 405)
  • Zusendung per Post (es gilt das Eingangsdatum und nicht der Poststempel!)
Eintragung der Leistungspunkte

Die Leistungspunkte Ihrer Bachelorarbeit werden im System erst angezeigt, wenn beide Noten verbucht sind. 

Ausstellung in der Bibliothek

Soll Ihre Abschlussarbeit in der Universitätsbibliothek der Universität Hildesheim ausgestellt werden, müssen Sie diese über das Web-Formular der Universitätsbibliothek hochladen. Dies kann erst nach der (Gesamt-)Bewertung der Arbeit erfolgen. Bachelorarbeiten können nur bei einer Bewertung mit der Note 1,0 hochgeladen werden. Nähere Informationen sowie den Zugang zum Web-Formular finden Sie hier.