Polyvalenter Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengang
Definierte Studienvarianten ohne Lehramtsoption
- English Applied Linguistics - EAL (B.A.)
- Individuelle Studienvarianten - IND (B.A./B.Sc.)
- Sport, Gesundheit & Leistung - SGL (B.A.)
- Umweltsicherung - UWS (B.Sc.)
- Wirtschaft Plus - WIR+ (B.Sc.)
Studien- und Prüfungsordnungen
In den Studien- und Prüfungsordnungen werden Aufbau und Durchführung des Studiums geregelt.
Welche Studien- und Prüfungsordnungen gelten für mich?
Im LSF können Sie im Bereich "Studien-/Prüfungsleistungen (Notenspiegel)" einsehen, nach welcher Ordnung Sie studieren. Die Prüfungs-, Rahmen- und Studienordnungen finden Sie hier: Ordnungen des Polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelorstudiengangs. Rechtsverbindlich sind jedoch nur die im Verkündungsblatt bekanntgemachten Fassungen der Ordnungen. Informationen zu auslaufenden Ordnungen erhalten Sie unter dem Reiter "Auslaufende Ordnungen".
- Die Prüfungsordnung (PO) gilt übergeordnet für den Studiengang. Hier finden Sie allgemeine Regelungen zum Studiengang.
- In der Rahmenstudienordnung (RStO) sind die generelle Struktur der Studienvariante, der Vertiefungsbereich, das Praktikum und die Schlüsselqualifikationen geregelt.
- Für jedes Fach gibt es außerdem eine Studienordnung (StO). In diesen werden die zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen sowie die Inhalte, welche vermittelt werden sollen, beschrieben.
Auslaufende Ordnungen
Studien- und Prüfungsleistungen können nach den im Informationsschreiben aufgeführten Ordnungen nur noch bis zum jeweils genannten Stichtag erbracht werden. Sollten Sie Ihr Bachelorstudium zu diesem Stichtag nicht abgeschlossen haben, werden Sie zum darauffolgenden Semester vom Prüfungsamt in die jeweils aktuellste Ordnung umgeschrieben.
Weitere Hinweise finden Sie im Informationsschreiben (August 2026) oder auf dem Aushang.
Anerkennung aus vorherigem Studium oder Anrechnung
Wenn Sie die Möglichkeit von Anerkennung von Leistungen aus einem vorherigen Studium oder Anrechnungen von Tätigkeiten prüfen lassen möchten, finden Sie das hierfür notwendige Antragsformular und die Anlage auf unserer Hauptseite unter dem Reiter Formulare und Informationen.
Bitte füllen Sie das Deckblatt und die Anlagen vollständig aus (inklusive der Angabe beider Unterrichtsfächer und des Ergänzungsfaches) und reichen Sie diesen zusammen mit von der jeweiligen Prüfungsbehörde bescheinigten Leistungsübersicht bzw. beglaubigten Zeugniskopien beim Prüfungsamt ein. Die Fachvertreter*innen können zur Prüfung einer Anerkennung ggf. weitere Unterlagen (wie z.B. Modulhandbücher oder Lehrveranstaltungsbeschreibungen etc.) anfordern. Bei der "Anlage zum Antragsformular" wird im unteren Teil angegeben, für welches Modul/Teilmodul die Leistung an der Universität Hildesheim angerechnet werden soll. Hier sind in jedem Fall die Modulbezeichnungen der Studienordnug von der Universität Hildesheim anzugeben. Ohne diese Angaben kann Ihr Antrag nicht weiter bearbeitet werden. Die Studienordnung finden Sie im Verkündungsblatt.
Für ausländische Unterlagen kann ggf. eine beglaubigte Übersetzung nötig sein.
Studierende, die bereits an der Universität Hildesheim immatrikuliert sind, können sich mit Ihren Antragsunterlagen (Leistungsübersicht, Leistungsnachweise, Zeugnis etc.) direkt an die für die Anerkennung zuständigen Fachvertreter*innen wenden. Unter folgendem Link finden Sie die Ansprechpartner*innen und Ihre Kontaktdaten:
Bachelorarbeit
Für die Anmeldung der Bachelorarbeit müssen zunächst die Voraussetzungen (s.u.) erfüllt sein. Anschließend muss das Formular "Antrag auf Zuteilung des Themas für die Bachelorarbeit" ausgefüllt im Prüfungsamt eingereicht werden.
Merkblatt
Informationen zur Bachelorarbeit finden Sie zusammengefasst in unserem Merkblatt.
Anmeldeformular
Die Anmeldung von Bachelor- oder Masterarbeiten erfolgt digital über Ihren Universitäts-E-Mail-Account (Anträge von anderen Mailadressen können nicht bearbeitet werden!). Sie können das Anmeldeformular auf der Webseite des für Sie zuständigen Prüfungsamtes herunterladen, direkt am PC ausfüllen, unterschreiben und per E-Mail an Ihr Prüfungsamt senden oder eingescannt mit Ihrer Unterschrift per E-Mail einreichen. Die erforderliche Bestätigung des Themas und der Betreuung durch die Erst- und Zweitprüfer*innen kann per eingescannter oder digitaler Unterschrift auf dem Anmeldeformular oder durch eine separate E-Mail direkt an das Prüfungsamt erfolgen. Bitte informieren Sie Ihre Prüfenden in letzterem Fall darüber, dass diese die Betreuung dem Prüfungsamt per E-Mail bestätigen müssen. Es empfiehlt sich, die Erst- und Zweitprüfer_innen bei Ihrer E-Mail mit dem Anmeldeformular in Kopie zu nehmen.
Sie können Ihre Anmeldung auch in Papierform vornehmen.
Hinweis: Sofern Sie die Unterschriften Ihrer Prüfenden bereits eingeholt haben und das Thema auf dem Antrag vermerkt wurde, reichen Sie Ihren Antrag bitte unverzüglich im Prüfungsamt ein. Bei einer Verzögerung der Abgabe von vier Wochen besteht die Möglichkeit, dass Ihr Antrag nicht genehmigt wird, da Sie sich hinsichtlich der Bearbeitungszeit einen Vorteil gegenüber Ihren Kommiliton*innen verschaffen.
Fristen zur Anmeldung
Die Bachelorarbeit kann grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt angemeldet werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wenn Sie in der Studienvariante Umweltsicherung eingeschrieben sind und den Übergang in den Master planen, ist die Bachelorarbeit bis 31.01. (Bewerbung zum SoSe) bzw. zum 30.06. (Bewerbung zum WiSe) im zuständigen Prüfungsamt anzumelden. Hierbei handelt es sich um eine Zugangsbedingung für den Master. Nähere Informationen erhalten Sie auch im Immatrikulationsamt. Bis zu diesen Fristen muss der Antrag vollständig (d.h. beide Unterschriften der Prüfenden und das Thema/Titel sind auf dem Antrag eingetragen) im zuständigen Prüfungsamt vorliegen!
Voraussetzungen zur Anmeldung
Sie müssen immatrikuliert und im POS müssen 120 Leistungspunkte eingetragen sein.
Prüfung des Antrags und Beginn der Bearbeitungszeit
Nach erfolgter Prüfung des Antrags (Erfüllung der Voraussetzungen, Prüfungsberechtigung der Prüfenden) wird die abschließende Genehmigung durch die Ständige Prüfungskommission vom Prüfungsamt eingeholt. Sofern Ihr Antrag genehmigt wurde, wird Ihnen das Thema postalisch oder per E-Mail an Ihre Uni-Mailadresse zugesendet.
Die Bearbeitungszeit beginnt erst mit der offiziellen Ausgabe des Themas. Das konkrete Beginndatum wird im entsprechenden Themenschreiben aufgeführt.
Thema der Bachelorarbeit
Auf dem "Antrag auf Zuteilung des Themas der Bachelorarbeit" wird das Thema von der/dem Erstprüfenden eingetragen. Das Thema geht Ihnen mit dem Themenschreiben zu und muss später in Ihrer Bachelorarbeit stehen. Eigenmächtige Änderungen des Themas sind nicht zulässig und führen zum Nichtbestehen.
Die Rückgabe des Themas ist einmalig innerhalb der ersten zwei Wochen der Bearbeitungszeit möglich. Das Thema gilt dann als nicht ausgegeben.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen diesbezüglich immer auch an Ihr zuständiges Prüfungsamt.
Titel und Thema sind in diesem Zusammenhang äquivalente Begriffe.
Krankheit während der Bearbeitungszeit
Bei einer Erkrankung während der Bearbeitung der Bachelorarbeit ist unverzüglich (innerhalb von 3 Werktagen) das unten stehende Formular beim Prüfungsamt einzureichen. Ein einfaches Attest reicht in diesem Fall nicht aus.
Sie erhalten schnellstmöglich eine Rückmeldung bezüglich einer möglichen Verlängerung der Bearbeitungszeit.
Der geltenden Rechtslage zufolge liegt es grundsätzlich in der Verantwortung der Prüfungsbehörde, festzustellen, ob eine nachgewiesene gesundheitliche Beeinträchtigung zum Rücktritt von einer Prüfung bzw. zur Verlängerung der Bearbeitungszeit bei einer schriftlichen Arbeit führen kann. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – der sogenannte „gelbe Schein“ – reicht dazu nicht aus, da sie keine Anhaltspunkte bietet, die gesundheitliche Beeinträchtigung der Prüflinge nachzuvollziehen.
Eigenständigkeitserklärung
Bitte binden Sie die Eigenständigkeitserklärung, die Sie auf unserer Hauptseite unter dem Reiter Formulare und Informationen finden, in Ihre Abschlussarbeit ein. Mit dieser versichern Sie das selbstständige Verfassen der Arbeit.
Abgabe der Bachelorarbeit
Bitte senden Sie Ihre Bachelorarbeit spätestens bis zum auf der Themenausgabe genannten Abgabedatum als PDF-Datei per E-Mail an das Prüfungsamt und verwenden Sie dabei Ihre Uni-E-Mail-Adresse. Senden Sie Ihre Arbeit in elektronischer Form bitte ausschließlich an das für Sie zuständige Prüfungsamt und nicht an die Prüfenden. Die elektronische Weiterleitung Ihrer Bachelorarbeit an die Prüfenden erfolgt über das Prüfungsamt.
Sollte Ihre Datei eine Größe von 5 MB überschreiten, laden Sie Ihre Arbeit bitte in der Academic Cloud hoch und leiten Sie uns den Link zur Arbeit per E-Mail weiter.
Sofern Sie vorab mit Ihren Prüfenden die Abgabe einer gedruckten Fassung Ihrer Bachelorarbeit besprochen und auf der Anmeldung zur Bachelorarbeit festgehalten haben, denken Sie bitte daran, diese direkt bei Ihren Prüfenden (bzw. der abgesprochenen Abgabestelle) einzureichen. Gedruckte Fassungen werden vom Prüfungsamt nicht entgegengenommen und nicht an die Prüfenden weitergeleitet.
Eintragung der Leistungspunkte
Die Leistungspunkte Ihrer Bachelorarbeit werden im System erst angezeigt, wenn beide Noten verbucht sind.
Ausstellung in der Bibliothek
Soll Ihre Abschlussarbeit in der Universitätsbibliothek der Universität Hildesheim ausgestellt werden, müssen Sie diese über das Web-Formular der Universitätsbibliothek hochladen. Dies kann erst nach der (Gesamt-)Bewertung der Arbeit erfolgen. Bachelorarbeiten können nur bei einer Bewertung mit der Note 1,0 hochgeladen werden. Nähere Informationen sowie den Zugang zum Web-Formular finden Sie hier.