Im Folgenden finden Sie Informationen zu verschiedenen Fragestellungen, welche Ihre Studien- und Prüfungsleistungen betreffen. Bitte achten Sie darauf, die Anträge und Formulare vollständig ausgefüllt im Prüfungsamt einzureichen.

Anmeldung zu Studien- und Prüfungsleistungen

Bitte denken Sie daran, sich innerhalb der Fristen in der Online-Prüfungsverwaltung (LSF) für alle Studien- und Prüfungsleistungen anzumelden (also sowohl für benotete Prüfungen wie auch für unbenotete Leistungen). Die Lehrpersonen können Ihre Leistungen sonst nicht verbuchen! Eine Anleitung zur Prüfungsanmeldung finden sie hier: Anleitung zur Online-Prüfungsanmeldung

Sofern Sie eine Studien-/Prüfungsleistung doch nicht erbringen möchten, melden Sie sich bitte fristgerecht wieder ab! Eine erneute Anmeldung zu einer Studien-/Prüfungsleistung in diesem Teilmodul ist sonst nicht möglich! Sofern Sie die Abmeldefrist verpasst haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Lehrperson. Diese entscheidet darüber, ob Ihr Rücktritt noch akzeptiert wird und verbucht diesen dann entweder selbst im System oder meldet die Entscheidung dem Prüfungsamt.

Bitte beachten Sie den Unterschied zwischen Veranstaltungsanmeldung und Anmeldung zu Studien-/Prüfungsleistungen!

Keine Online-Anmeldung möglich

Sofern eine Anmeldung zu Studien- oder Prüfungsleistungen im LSF nicht möglich ist, können Papier-Leistungsnachweise (Scheine) im Prüfungsamt eingereicht werden. Bitte beachten Sie dabei die Hinweise unter dem Eintrag "Leistungsnachweise (Scheine)".

Ist eine Veranstaltung im LSF nicht für ein bestimmtes Modul geöffnet, wenden Sie sich bitte vor Besuch der Veranstaltung an die Modulleitung des aufnehmenden Moduls (s. Studienordnung) und lassen Sie die Möglichkeit einer Anrechnung der Veranstaltung für das Modul prüfen. Die Anrechnung muss auf dem Leistungsnachweis als solche gekennzeichnet und abgestempelt werden.

Ohne korrekte Modulzuordnung im LSF bzw. ohne Zustimmung der Modulleitung kann das Prüfungsamt eine Leistung nicht verbuchen.

Leistungsnachweise (Scheine)

Bitte füllen Sie die Leistungsnachweise vollständig (Semester, vollständiger Veranstaltungstitel, ggf. Veranstaltungsnummer) aus und reichen Sie sie im Original und mit einem Institutstempel versehen im Prüfungsamt ein.

Reichen Sie die Nachweise unverzüglich nach Erhalt im Prüfungsamt ein. Die Verbuchung der Leistungen kann durch das Sammeln und späte Einreichen der Nachweise eine erheblich längere Zeit in Anspruch nehmen (insbesondere vor Fristabläufen wie bspw. zur Masterbewerbung oder Abgabe des Formblatt 5 im BAföG-Amt).

Das Formular zum Leistungsnachweis finden Sie auf unserer Hauptseite unter dem Reiter Formulare und Informationen.

Leistungsübersicht (Transcript of Records)

Ihre aktuelle Leistungsübersicht (Transcript of Records) können Sie sich jederzeit selbstständig im LSF als PDF-Datei ausgeben lassen. Das Dokument ist ohne Unterschrift und Stempel gültig. Sollten Sie dennoch eine unterschriebene und gestempelte Leistungsübersicht benötigen, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.

Im LSF werden im Online-Notenspiegel und auf dem vorläufigen Transcript of Records auch nicht bestandene Leistungen ausgewiesen. Das endgültige Transcript, welches zusammen mit dem Abschlusszeugnis ausgestellt wird, enthält die nicht bestandenen Leistungen nicht mehr.

Freiwillige Zusatzleistungen

Grundsätzlich können Studierende gem. Prüfungsordnung zusätzliche Studien- und Prüfungsleistungen erbringen und im Transcript of Records aufführen lassen. Dazu ist das unten zur Verfügung stehende Formular zu verwenden. Dieses Formular muss dem zuständigen Prüfungsamt vor der Meldung der letzten Leistung im Studium vorliegen. Zusätzliche Studien- und Prüfungsleistungen, die dem Prüfungsamt erst nach der Zeugniserstellung gemeldet werden, können vom Prüfungsamt leider nicht mehr in das Transcript of Records aufgenommen werden. Die in den zusätzlichen Prüfungen erreichten Noten und Leistungspunkte werden bei der Bildung der Gesamtnote/Leistungspunkte nicht berücksichtigt. Im Vorfeld des Besuches der Lehrveranstaltung müssen Sie mit der Lehrperson klären, ob Sie die Lehrveranstaltung als Zusatzveranstaltung besuchen dürfen. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf das Erbringen von zusätzlichen Studien- und Prüfungsleistungen. Die Teilnahme an zusätzlichen Lehrveranstaltungen kann von der Lehrperson z. B. aus kapazitären Gründen versagt werden.

Basislernbereich und Schulstufenspezifische Schlüsselqualifikationen
  • Präsentation (Informationsveranstaltung vom 28.10. + 02.11.2022)

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Seiten der Koordinierungsstelle Lehramt unter:

Außerschulisches Praktikum

Studierende des Polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelorstudiengangs mit Lehramtsoption absolvieren im Rahmen der Schlüsselqualifikationen ein außerschulisches Praktikum (§ 7 der Rahmenstudienordnung). Das außerschulische Praktikum hat eine Dauer von vier Wochen ohne Unterbrechung (4 LP). Dabei kann es sich um ein Praktikum in einem Betrieb, einer sozialen oder kulturellen Einrichtung oder einem Sportverein handeln. Studierende des Schwerpunktes Grundschule können zudem ein Praktikum in einer vorschulischen Einrichtung absolvieren.

  • Die Anrechnung des Sozialpraktikums und des Praktikums in einer vorschulischen Einrichtung erfolgt über das Prüfungsamt. Es muss keine Begleitveranstaltung besucht werden.
  • Für Studierende des Fachs Wirtschaft (-SU) ist ein Betriebspraktikum verpflichtend. Die Anrechnung des Betriebspraktikums erfolgt über das Institut für Betriebswirtschaft und Wirtschaftsinformatik, Abteilung Wirtschaftswissenschaft und ihre Didaktik. Die Begleitveranstaltung zum Betriebspraktikum wird ebenfalls vom Institut für Betriebswirtschaft und Wirtschaftsinformatik angeboten.
  • Für Studierende des Fachs Sport ist ein Vereinspraktikum verpflichtend. Die Anrechnung des Vereinspraktikums erfolgt über das Institut für Sportwissenschaft. Es muss keine Begleitveranstaltung besucht werden.

Nähere Angaben zur Anrechnung außerhalb des Studiums absolvierter Praktika finden sich in § 7 Abs. 5 - 8 der Rahmenstudienordnung.

Bitte beachten Sie folgende Regelung der Prüfungsordnung (§ 9 Abs. 4. S. 2 PO) zur Anrechnung von im Berufsleben erworbenen Kompetenzen (z.B. Ausbildung) für das außerschulische Praktikum:

"(4) 1 Im Berufsleben erworbene Kompetenzen werden bei Gleichwertigkeit auf ein Hochschulstudium gemäß § 10 Abs. 1 angerechnet. 2 Wenn die berufliche Vorbildung den Hochschulzugang ohne Abitur ermöglicht hat (§ 18 Abs. 4 NHG) [Hochschulzugangsberechtigung], wurden die von der Vorbildung umfassten beruflichen Kompetenzen bereits in diesem Rahmen berücksichtigt und können demnach nicht noch einmal auf das Studium angerechnet werden."

Auslandsaufenthalt

Der Auslandsaufenthalt wird im Transcript of Records nicht unter den Leistungen im Fach Englisch aufgeführt, sondern auf der letzten Seite unter Ihren Zusatzleistungen. Sie erhalten keine Leistungspunkte für den Auslandsaufenthalt, da es sich bei diesem nicht um einen Bestandteil des Bachelorstudiums, sondern um eine Zugangsvoraussetzung für das Masterstudium handelt.

Für die Anrechnung des Auslandsaufenthaltes wenden Sie sich bitte direkt an das Institut für englische Sprache und Literatur.

Prüfungsunfähigkeit

Sind Sie erkrankt und können eine Prüfung daher nicht antreten, ist unverzüglich (innerhalb von 3 Werktagen) ein Attest im Original mit Angabe der Erkrankung im Institut bzw. bei der Lehrperson (nicht im Prüfungsamt!) einzureichen. Andernfalls wird die betreffende Prüfungsleistung mit "nicht ausreichend" (5,0) bewertet. Das unten zur Verfügung stehende Formular kann hierfür verwendet werden.

Bei einer Erkrankung während der Bearbeitung der Bachelorarbeit ist dieses Formular verpflichtend beim Prüfungsamt einzureichen. Ein einfaches Attest reicht in diesem Fall nicht aus.