Die Berufsausbildungsförderung für Studierende der Universität Hildesheim wird vom Studierendenwerk OstNiedersachsen betreut. Einige Formulare, die für den Erhalt der Fördergelder beim BAföG-Amt einzureichen sind, müssen vom Prüfungsamt unterzeichnet werden. Welche Formulare das sind und wie Sie jeweils vorgehen, wird im Folgenden erklärt.

Studierendenwerk OstNiedersachsen
Formblatt 5

Bitte füllen Sie die Angaben zu Ihrer Person und zum Studium auf dem Formular im Vorfeld aus und reichen Sie dieses im Prüfungsamt (Sprechstunde oder Postfach) ein.

Damit das Formblatt 5 positiv vom Prüfungsamt bestätigt werden kann, müssen 90 Leistungspunkte nachgewiesen werden (POS). Dies kann schon nach dem 3. Fachsemester erfolgen oder nach dem 4. Fachsemester. Zu beachten ist, dass nur Leistungspunkte berücksichtigt werden können, die bis zum Ende des 4. Fachsemester (i.d.R. 30.9.) erbracht wurden. Wenn Sie weniger als 90 Leistungspunkte erbracht haben, wird das Formblatt 5 vermutlich negativ bestätigt.

Nach erfolgreicher Prüfung wird das Formular vom Vorsitz der Ständigen Prüfungskommission unterzeichnet. Die Bearbeitungszeit kann aufgrund der Einholung der Unterschrift variieren. I.d.R. dauert diese ca. 10 Tage bis zwei Wochen. In der vorlesungsfreien Zeit kann es zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen.

Das Formular wird anschließend direkt an das BAföG-Amt weitergeleitet. Wenn eine Abholung des ausgefüllten Formulars gewünscht ist, muss dies bitte vermerkt werden.

Anrechenbare Semester

Bitte reichen Sie dieses Formular zusammen mit der Leistungsübersicht Ihrer vorherigen Hochschule im Prüfungsamt ein. Häufig bedarf es hier einer genauen Prüfung, weshalb das Formular nicht am gleichen Tag wieder mitgenommen werden kann.

Prognosebescheinigung

Bitte reichen Sie die Prognosebescheinigung im Prüfungsamt ein und geben Sie an, bis zu welchem Zeitpunkt Sie Ihren Studienabschluss planen.