Bachelorarbeit
Für die Anmeldung der Bachelorarbeit müssen zunächst die Voraussetzungen (s.u.) erfüllt sein. Anschließend muss das Formular "Antrag auf Zuteilung des Themas für die Bachelorarbeit" ausgefüllt im Prüfungsamt eingereicht werden. Informationen zur Bachelorarbeit finden Sie zusammengefasst in unserem Merkblatt (s.u.).
Anmeldeformular
Die Anmeldung von Bachelorarbeiten erfolgt digital über Ihren Universitäts-E-Mail-Account (Anträge von anderen Mailadressen können nicht bearbeitet werden!) oder in Papierform (Einwurf des Antrags in das Postfach der zuständigen Sachbearbeiterin / des zuständigen Sachbearbeiters). Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Antrag (s.u.) nur bearbeiten können, sofern dieser vollständig ausgefüllt eingereicht wird. Das bedeutet, dass Sie auch die Unterschriften Ihrer Prüfer*innen auf dem Antrag eingeholt haben müssen (eingescannte oder digitale Unterschriften sind möglich). Auch das Thema Ihrer Bachelorarbeit muss bereits von Ihrer Erstprüferin / Ihrem Erstprüfer auf dem Antrag vermerkt und bestätigt worden sein. Bitte beachten Sie zudem, dass auch die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein müssen.
Wichtiger Hinweis: Bitte reichen Sie Ihren Antrag unverzüglich im Prüfungsamt ein, nachdem Ihre Erstprüferin / Ihr Erstprüfer das Thema auf dem Antrag vermerkt hat. Bei einer Verzögerung der Abgabe von vier Wochen besteht die Möglichkeit, dass Ihr Antrag nicht genehmigt wird, da Sie sich hinsichtlich der Bearbeitungszeit einen Vorteil gegenüber Ihren Kommiliton*innen verschaffen.
Der Eingang Ihres Antrags auf Zuteilung des Themas für die Bachelorarbeit wird durch einen Eintrag im POS durch das Prüfungsamt bestätigt. Diese für Sie im LSF sichtbare Eingangsbestätigung für Ihren Antrag bedeutet jedoch noch nicht, dass Ihr Antrag bereits vollständig vorliegt, Sie zur Bachelorarbeit zugelassen sind und die Bearbeitungszeit bereits begonnen hat.
Über Ihren Antrag entscheidet die Ständige Prüfungskommission. Erst wenn Ihr Antrag genehmigt wurde, erfolgt die Ausgabe des Themas mit Festlegung der Bearbeitungszeit für Ihre Bachelorarbeit durch das zuständige Prüfungsamt per E-Mail.
Fristen zur Anmeldung
Die Bachelorarbeit kann grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt angemeldet werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wenn Sie den Übergang in den Master planen, ist die Bachelorarbeit bis zum 15.07. (Bewerbung zum WiSe) bzw. zum 15.01. (Bewerbung zum SoSe) im Prüfungsamt anzumelden. Hierbei handelt es sich um eine Zugangsbedingung für den Master. Nähere Informationen erhalten Sie auch im Immatrikulationsamt.
Bis zu diesen Fristen muss der Antrag vollständig (d.h. beide Unterschriften der Prüfenden und das Thema sind auf dem Antrag eingetragen) im Prüfungsamt vorliegen!
Voraussetzungen zur Anmeldung
Im POS müssen 120 Leistungspunkte eingetragen sein.
Wird die Bachelorarbeit im Bezugsfach mit Sachunterricht geschrieben (z.B. Geographie+SU) beachten Sie bitte den Eintrag "Bachelorarbeit im Bezugsfach".
Bachelorarbeit im Bezugsfach mit Sachunterricht
Möchten Sie Ihre Bachelorarbeit im B.Sc.-Bezugsfach mit Sachunterricht (Geo+SU, Bio+SU, Chemie+SU, Technik+SU, Physik+SU, Wirtschaft+SU) schreiben, sind folgende Punkte zu beachten:
- Notendurchschnitt von 2,5 im Bezugsfach
- mündliche Kenntnisstandsprüfung (ca. 20-30 Minuten)
(Die erstbetreuende Person sorgt für die Durchführung der Prüfung, die sich auf den fachlichen Schwerpunkt des Bezugsfaches beziehen soll, in dem die Bachelorarbeit geschrieben werden soll. Die mündliche Prüfung dient dem Nachweis vertiefter Kenntnisse im Themenbereich der Bachelorarbeit.) - Ein Antrag auf Fächertausch ist nicht notwendig.
Möchten Sie Ihre Bachelorarbeit in einem anderen Bezugsfach als den o.g. Möglichkeiten (Politik+SU, Geschichte+SU) schreiben, sind die o.g. Punkte nicht relevant. In diesem Fall ist jedoch ein "Antrag auf Umstellung der Fächerkombination im Polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengang" im Immatrikulationsamt zu stellen.
Prüfung des Antrags und Beginn der Bearbeitungszeit
Nach erfolgter Prüfung des Antrags (Erfüllung der Voraussetzungen, Prüfungsberechtigung der Prüfenden) wird die abschließende Genehmigung durch die Ständige Prüfungskommission vom Prüfungsamt eingeholt. Sofern Ihr Antrag genehmigt wurde, wird Ihnen das Thema postalisch oder per E-Mail an Ihre Uni-Mailadresse zugesendet.
Die Bearbeitungszeit beginnt erst mit der offiziellen Ausgabe des Themas. Das konkrete Beginndatum wird im entsprechenden Themenschreiben aufgeführt.
Thema der Bachelorarbeit
Auf dem "Antrag auf Zuteilung des Themas der Bachelorarbeit" wird das Thema von der/dem Erstprüfenden eingetragen. Das Thema geht Ihnen mit dem Themenschreiben zu und muss später in Ihrer Bachelorarbeit stehen. Eigenmächtige Änderungen des Themas sind nicht zulässig und führen zum Nichtbestehen.
Die Rückgabe des Themas ist einmalig innerhalb der ersten zwei Wochen der Bearbeitungszeit möglich. Das Thema gilt dann als nicht ausgegeben.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen diesbezüglich immer auch an Ihr zuständiges Prüfungsamt.
Krankheit während der Bearbeitungszeit
Bei einer Erkrankung während der Bearbeitung der Bachelorarbeit ist unverzüglich (innerhalb von 3 Werktagen) das unten stehende Formular beim Prüfungsamt einzureichen. Ein einfaches Attest reicht in diesem Fall nicht aus.
Sie erhalten schnellstmöglich eine Rückmeldung bezüglich einer möglichen Verlängerung der Bearbeitungszeit.
Der geltenden Rechtslage zufolge liegt es grundsätzlich in der Verantwortung der Prüfungsbehörde, festzustellen, ob eine nachgewiesene gesundheitliche Beeinträchtigung zum Rücktritt von einer Prüfung bzw. zur Verlängerung der Bearbeitungszeit bei einer schriftlichen Arbeit führen kann. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – der sogenannte „gelbe Schein“ – reicht dazu nicht aus, da sie keine Anhaltspunkte bietet, die gesundheitliche Beeinträchtigung der Prüflinge nachzuvollziehen.
Eigenständigkeitserklärung
Bitte binden Sie die unten stehende Eigenständigkeitserklärung in Ihre Abschlussarbeit ein, mit der Sie das selbstständige Verfassen der Arbeit versichern.
Abgabe der Bachelorarbeit
Bitte senden Sie Ihre Bachelorarbeit spätestens bis zum auf der Themenausgabe genannten Abgabedatum als PDF-Datei per E-Mail an das Prüfungsamt und verwenden Sie dabei Ihre Uni-E-Mail-Adresse. Senden Sie Ihre Arbeit in elektronischer Form bitte ausschließlich an das für Sie zuständige Prüfungsamt und nicht an die Prüfenden. Die elektronische Weiterleitung Ihrer Bachelorarbeit an die Prüfenden erfolgt über das Prüfungsamt.
Sollte Ihre Datei eine Größe von 5 MB überschreiten, wenden Sie sich bitte frühzeitig an das Prüfungsamt. In diesem Fall kann die Möglichkeit einer Abgabe auf einem USB-Datenstick oder einem anderen Datenträger (in zweifacher Ausfertigung) oder über die Academic Cloud besprochen werden.
Für die Abgabe der Datenträger (sofern abgesprochen) nutzen Sie bitte die aufgeführten Möglichkeiten:
- Telefonzentrale (Hauptgebäude)
- Postfach der für Sie zuständigen Person im Prüfungsamt im Forum (Universitätsplatz 1, EG) (M. Landorf: Fach 606, J. Henter-Besting: Fach 612)
- Postfach des Prüfungsamtes am Hauptgebäude (Fach 315 oder 405)
- Zusendung per Post (es gilt das Eingangsdatum und nicht der Poststempel!)
Sofern Sie vorab mit Ihren Prüfenden die Abgabe einer gedruckten Fassung Ihrer Bachelorarbeit besprochen und auf der Anmeldung zur Bachelorarbeit festgehalten haben, denken Sie bitte daran, diese direkt bei Ihren Prüfenden (bzw. der abgesprochenen Abgabestelle) einzureichen. Gedruckte Fassungen werden vom Prüfungsamt nicht entgegengenommen und nicht an die Prüfenden weitergeleitet.
Eintragung der Leistungspunkte
Die Leistungspunkte Ihrer Bachelorarbeit werden im System erst angezeigt, wenn beide Noten verbucht sind.
Ausstellung in der Bibliothek
Soll Ihre Abschlussarbeit in der Universitätsbibliothek der Universität Hildesheim ausgestellt werden, müssen Sie diese über das Web-Formular der Universitätsbibliothek hochladen. Dies kann erst nach der Gesamtbewertung der Arbeit erfolgen. Bachelorarbeiten können nur bei einer Bewertung mit der Note 1,0 hochgeladen werden. Nähere Informationen sowie den Zugang zum Web-Formular finden Sie hier: