Bachelorabschluss und Übergang Master
Im Folgenden erhalten Sie Informationen zum Bachelorabschluss und dem Übergang vom Bachelor- in das Masterstudium. Bitte achten Sie darauf, die Anträge und Formulare vollständig ausgefüllt im Prüfungsamt einzureichen.
Abschluss des Bachelorstudiums während des 1. Mastersemesters
Abschluss des Bachelorstudiums während des 1. Mastersemesters
Um einen nahtlosen Übergang zwischen Bachelor- und Masterstudium zu ermöglichen, können Sie sich für den Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen bzw. Lehramt an Haupt- und Realschulen auch bewerben, ohne dass das Abschlusszeugnis für das Bachelorstudium bereits vorliegt. Es ist also theoretisch möglich, im ersten Mastersemester noch Bachelorleistungen bzw. -veranstaltungen, die für den Bachelorabschluss noch fehlen, zu absolvieren.
Bitte beachten Sie jedoch, dass es in einem solchen Fall zu einer entsprechenden Mehrbelastung neben den Prüfungs- und Studienleistungen aus dem Masterstudium kommt.
Bei der Bewerbung aus einem nicht abgeschlossenen Bachelorstudium müssen folgende Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden:
- Nachweis über mindestens 162 Leistungspunkte im Bachelorstudium
- Anmeldung der Bachelorarbeit bis zum 15.07. (für eine Bewerbung zum Wintersemester) bzw. bis zum 15.01. eines Jahres (für eine Bewerbung zum Sommersemester)
- Für das Fach Englisch: Nachweis über einen abgeschlossenen mindestens dreimonatigen studienrelevanten Aufenthalt in einem englischsprachigen Land, sofern dieser noch nicht in Ihrem Transcript of Records eingetragen ist
Achtung! Bitte beachten Sie folgende Änderung der Regelung zur erneuten Bewerbung für das Masterstudium:
Der Bachelorabschluss muss bis zum Ende des 1. Mastersemesters (31.03. bzw. 30.09.) erreicht werden. Andernfalls erfolgt die Exmatrikulation aus dem Masterstudiengang.
Für eine erneute Bewerbung und Zulassung für den Masterstudiengang muss der Bachelorabschluss bis zum nächsten Bewerbungsschluss vorliegen!
Erbringung von Masterleistungen während des Bachelorstudiums
Prüfungs- und Studienleistungen dürfen nur in dem Studiengang erbracht werden, in dem Sie auch eingeschrieben sind. Das Vorziehen von Masterleistungen im Bachelorstudium ist nicht zulässig. Zu Unrecht erbrachte Leistungen können nicht angerechnet und müssen entsprechend wiederholt werden.
Zeugniserstellung / Datum der letzten Studien- oder Prüfungsleistung
Die Ausstellung des Abschlusszeugnisses muss nicht gesondert beantragt werden. Das Prüfungsamt benötigt für die Ausstellung des Abschlusszeugnisses jedoch die Angabe über das Datum der letzten Prüfungs- oder Studienleistung, mit deren Bestehen Sie Ihr Studium abschließen. Relevant ist hier nicht das Datum der Eintragung, sondern das Datum der Abgabe bzw. Erbringung der Leistung. Bitte füllen Sie das unten zum Download bereitstehende Formular aus und lassen es Ihrem zuständigen Prüfungsamt per Post oder E-Mail zukommen.
Die Lehrperson kann ihre Unterschrift einscannen oder uns das Datum per Mail bestätigen. Sofern die Lehrperson das korrekte Datum bereits im System verbucht hat, ist eine Unterschrift/Bestätigung nicht mehr erforderlich.
Sofern die Abschlussarbeit die zuletzt erbrachte Leistung ist, muss das Formular ebenfalls nicht von der prüfenden Person unterschrieben werden.
Für die Erstellung der Zeugnisunterlagen ist anschließend mit einer Bearbeitungszeit von 4 - 6 Wochen zu rechnen. Sobald dem Prüfungsamt die Zeugnisunterlagen unterschrieben und gesiegelt vorliegen, werden diese an die von Ihnen im Portal für Lehre und Studium (PLuS) hinterlegte Postanschrift gesendet.
Zweitschrift der Abschlussdokumente
Für die Ausstellung einer Zweitschrift Ihrer Zeugnisdokumente (z.B. Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records oder Diploma Supplement) füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag, welchen Sie auf unserer Hauptseite unter dem Reiter Formulare und Informationen finden, aus und reichen diesen im Prüfungsamt ein. Da Sie lediglich einen Satz Originalunterlagen besitzen dürfen, müssen Sie bestätigen, dass sich die entsprechenden Originaldokumente nicht mehr in Ihrem Besitz befinden.
Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung mindestens vier Wochen dauern kann. Außerdem behält sich die Universität Hildesheim vor, Gebühren für die Ausstellung zu erheben.
Für Zweitschriften der Zeugnisdokumente zum Staatsexamen wenden Sie sich bitte an das NLQ (Niedersächsisches Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung).