WICHTIG

Alle Unterlagen müssen als PDF eingereicht werden.

Datei-Formate (z.B.: .doc, .docx, .pages) werden nicht akzeptiert und als nicht-formgerecht gewertet.

 

Welche Unterlagen muss ich im Zuge meiner Bewerbung einreichen?

Motivationsschreiben

Die Länge des Motivationsschreiben darf eine DIN A4 Seite nicht überschreiten.

Dies gilt auch wenn Sie sich für zwei Stipendienprogramme gleichzeitig bewerben. Aus dem Anschreiben soll ihr persönliches Interesse am jeweiligen Stipendienprogramm hervorgehen und auf Ihre einzigartigen Eigenschaften verweisen, die Sie für ein Stipendium auszeichnen. Vermeiden Sie dabei Satzbausteine und alles, was auf einen "Serien-Standardbrief" hindeutet.

Das Motivationsschreiben sollte inhaltlich einem klassischen Aufbau folgen. Formalia, wie die Anschrift von Sender und Empfänger können allerdings weggelassen werden. 

  • Anrede; diese kann ganz allgemein an die "Mitglieder der Stipendienkommission" gerichtet werden
  • Grund des Schreibens, Verweis auf das angestrebte Stipendium
  • Ihre persönliche Qualifikation für ein Stipendium: Ihre Leistungen im Studium, ehrenamtliches Engagement, familiäre/persönliche/soziale Situation, Fähigkeiten, Erfahrungen
  • Motivation: der Beitrag, den Sie leisten werden
  • Dank und Grußformel
  • Datum und Unterschrift

Wiederholen Sie im Motivationsschreiben bitte nicht die Stationen aus Ihrem Lebenslauf. Verfolgen Sie vielmehr eine gezielte Nutzenargumentation. Warum sind Sie bestmöglich für ein Stipendium geeignet?

Sofern Sie bereits durch eines der Stipendienprogramme gefördert werden ist im Motivationsschreiben ebenfalls anzugeben, inwieweit die bisherige Förderung Einfluss auf Ihr Studium und ggf. Ihr Engagement hatte.

Lebenslauf

Der Lebenslauf sollte in tabellarischer Form eingereicht werden.

Erwähnen Sie im Lebenslauf nur jene Stationen, die Ihnen für die Stipendienbewerbung relevant erscheinen und versuchen Sie sich auch hier kurzzuhalten. Gerade eine separate Darstellung des ehrenamtlichen/universitären Engagements kann für die Stipendienbewerbung sinnvoll sein.

Immatrikulationsbescheinigung

Die Immatrikulationsbescheinigung kann über das Portal für Lehre und Studium (PLuS) heruntergeladen werden.

Im Falle einer Förderung sind im Regelfall drei Immatrikulationsbescheinigungen einzureichen:

Im Bewerbungsprozess:

  • Immatrikulationsbescheinigung des SoSe 2026; in jedem Fall mit der Bewerbung einzureichen (sofern Sie bereits an der Universität Hildesheim studieren; Vorgehensweise für alle anderen siehe letzer Absatz)
  • Immatrikulationsbescheinigung des WiSe 2026/27; falls diese zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt, ist diese umgehendund unaufgefordert einzureichen, sobald diese vorliegt

Im Falle einer Förderung: 

  • Immatrikulationsbescheinigung des SoSe 2027

Aus Datenschutzgründen hat das Stipendienbüro keinen Zugriff auf Unterlagen aus dem Immatrikulationsamt, weswegen wir die Bescheinigungen von Ihnen selbst benötigen.

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung (noch) nicht an der Universität Hildesheim immatrikuliert sind, machen Sie dies bitte in der Bewerbung kenntlich und reichen Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung umgehend und unaufgefordert ein, sobald Ihnen diese zur Verfügung steht. Ohne vorliegende Immatrikulationsbescheinigung wird keine Förderung aufgenommen. 

Transcript of Records (ToR)

Das Transcript of Records (ToR) kann über das LSF heruntergeladen werden.

Aus dem ToR gehen die bisher erbrachten Leistungen hervor, auf deren Grundlage meist automatisch die Durchschnittsnote errechnet wird. Die Note und die bisher erreichten Leistungspunkte sind für alle Stipendien eines der Vergabekriterien.

Studierende im ersten Semester, die noch keine Leistungen in ihrem ToR eingetragen haben, müssen das "leere" Transcript zum Nachweis einreichen, da die Bewerbung ansonsten nicht formgerecht ist. Zusätzlich muss der letzte Leistungsnachweis, aus dem die Noten hervorgehen ebenfalls eingereicht werden (bspw. Bachelorzeugnis, HZB etc.).

Bewerbende, die noch nicht an der Universität Hildesheim studieren, reichen bitte den jeweils aktuellsten Leistungsnachweis ein. Das kann das Transcript einer anderen Uni oder ein Abschlusszeugnis sein. Wichtig ist, dass daraus eine Note hervorgeht, die zur Bewertung der Leistung verwendet werden kann.

Das Transcript muss am Tag der Bewerbung erstellt worden sein und muss nicht durch das Prüfungsamt unterschrieben werden.

 

Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

Die Hochschulzugangsberechtigung (HZB) ist das Dokument, dass Sie benötigen, um an Deutschen Hochschulen zu studieren.

Für die Bewerbung müssen Sie eine digitale Kopie Ihrer HZB (Abitur, fachgebundene Hochschulreife, o.ä.) einreichen. Die Kopie muss nicht beglaubigt sein.

Nachweise für angegebenes Engagement

Angegebenes Engagement muss entsprechend nachgewiesen werden.

Die Nachweise dürfen nicht älter als zwei Jahre sein, damit Sie anerkannt werden können.

Gutachten zur Förderwürdigkeit

Gutachten, die eine Aussage zur Förderwürdigkeit treffen, können einen Einfluss auf die Bewertung haben.

Mit den seit dem Förderzeitraum 2023/24 geltenden Satzungen zur Vergabe der Stipendien, entfällt die Pflicht für die Einreichung eines Kurzgutachtens.

Ab dem Bewerbungszeitraum 2025/26 sollen entsprechende Gutachten elektronisch über ein Online-Formular eingereicht werden. Die Einschätzung kann durch eine Lehrperson oder ein promoviertes Mitglied aus der Gruppe der Mitarbeitenden der Universität Hildesheim erfolgen. Die Stellungnahme wird elektronisch an das Stipendienbüro übermittelt und dort den Bewerbungsunterlagen der jeweiligen Person beigefügt. Eine Herausgabe an die Person selbst erfolgt nicht!

Das Online-Formular finden Sie (innerhalb des Bewerbungszeitraums) hier. Der Zugang erfolgt mittels Eingabe der Mitarbeitenden-Kennung im Intranet. Externe Gutachtende (z.B. von anderen Universitäten) schicken ein entsprechendes Gutachten möglichst als PDF innerhalb des Bewerbungszeitraums an stipend[at]uni-hildesheim.de.

Antrag auf Verlängerung der Förderhöchstdauer

Entsprechend § 9 der Satzungen zur Vergabe von Stipendien kann die Förderhöchstdauer unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden.

Hierzu muss ein offizieller Antrag ausgefüllt und im Zuge der Bewerbung zusätzlich hochgeladen werden. Eine entsprechende Vorlage steht im Bewerbungsportal zum Download zur Verfügung.

Sonstige Nachweise

Alle Informationen, die Sie in ihrer Bewerbung berücksichtigt finden möchten, können Sie durch entsprechene Nachweise angeben.

Dazu gehören beispielsweise Arbeits- und Praktikumszeugnisse, Ausbildungszeugnisse oder Auszeichnungen. Wir empfehlen, die relevantesten und aktuellsten (max. zwei Jahre alt) Angaben entsprechend nachzuweisen, sofern sie einen Bezug zu (mindestens) einem der drei Vergabekriterien (Studienleistung, Engagement, Familiärer Hintergrund) haben.

Welche Unterlagen muss ich im Fall einer Förderung einreichen?

Bankinformationen

Für eine reibungslose Auszahlung benötigen wir die korrekten Bankinformationen. Änderungen bitte umgehend per Mail dem Stipendienbüro melden.

Folgende Informationen werden benötigt

  • Kontoinhaber*in
  • Institut
  • IBAN
  • BIC

Es können nur Auszahlungen an Konten im Inland erfolgen.

Steueridentifikationsnummer (IdNr)

Ab dem Förderzeitraum 2023/24 ist die Angabe der Steueridentifikationsnummer (IdNr) gesetzlich verpflichtend.

Die IdNr besteht aus elf Ziffern und dient der eindeutigen Identifizierung natürlicher Personen in Verwaltungsangelegenheiten.
Informationen darüber, wo sie Ihre persönliche IdNr finden und/oder beantragen können, finden Sie auf der Seite des Bundeszentralamt für Steuern.