Nachweis der besonderen künstlerischen Eignung
Sofern die künstlerische Eignung nicht über das vorausgegangene Bachelorstudium nachgewiesen werden kann, werden die Bewerber*innen zu einem Eignungsgespräch eingeladen.
Bitte bringen Sie eine oder mehrere künstlerische Produktionen oder Dokumentationen künstlerischer Vermittlungsformate im gewählten künstlerischen Schwerpunktfach (Bildende Kunst, Film und Bewegtbild, Literatur, Musik oder Theater) zum Eignungsgespräch mit.