Für einige Masterstudiengänge der Universität Hildesheim müssen Sie eine Eignungsfeststellungsprüfung ablegen. Diese gilt als Zugangsvoraussetzung zum Studiengang. Nur nach erfolgreicher Teilnahme können Sie sich im 2. Schritt um einen Studienplatz bewerben.

Kulturvermittlung, Kulturpolitik und Transformation im Kontext der Künste (M. A.)

Bewerbungsschluss: 02. Mai 2026 (Ausschlussfrist!)
Prüfungstag: 27. Mai 2026
Informationen zum Studiengang: Kulturvermittlung, Kulturpolitik und Transformation im Kontext der Künste (M.A.)

Ablauf & Inhalte Eignungsfeststellungsprüfung

Ablauf & Inhalte: Nachweis der besonderen künstlerischen Eignung

Sofern die künstlerische Eignung nicht über das vorausgegangene Bachelorstudium nachgewiesen werden kann, werden die Bewerber*innen zu einem Eignungsgespräch eingeladen. 

  • Bitte bringen Sie eine oder mehrere künstlerische Produktionen oder Dokumentationen künstlerischer Vermittlungsformate im gewählten künstlerischen Schwerpunktfach (Bildende Kunst, Film und Bewegtbild, Literatur, Musik oder Theater) zum Eignungsgespräch mit.
     
Formalia: Zugangsordnung

Informationen zum Zugang finden sie im elektronischen Verkündungsblatt unter folgendem Link: Zugangs- und Zulassungsordnung
 

Künste und Gegenwartskulturen transdisziplinär (M.A.)

Bewerbungsschluss: 02. Mai 2026 (Ausschlussfrist!)
Prüfungstag: 27. Mai 2026
Informationen zum Studiengang: Künste und Gegenwartskulturen transdisziplinär (M.A.)

Ablauf & Inhalte Eignungsfeststellungsprüfung

Ablauf & Inhalte: Nachweis der besonderen künstlerischen Eignung

Sofern die künstlerische Eignung nicht über das vorausgegangene Bachelorstudium nachgewiesen werden kann, werden die Bewerber*innen zu einem Eignungsgespräch eingeladen. 

  • Bitte reichen Sie bei der Bewerbung einen Lebenslauf ein, der Aufschluss über bereits erbrachte Projekte, Praktika und Hospitanzen sowie andere Arbeitserfahrungen gibt, die für die Entwicklung der künstlerischen Praxiserfahrung relevant gewesen sind.
     
Formalia: Zugangsordnung

Weitere Informationen zum Zugang finden sie im elektronischen Verkündungsblatt unter folgendem Link: Zugangs- und Zulassungsordnung
 

Literarisches Schreiben und Lektorieren (M.A.)

Bewerbungsschluss: 02. Mai 2026 (Ausschlussfrist!)
Prüfungstag: 29. Mai 2026
Informationen zum Studiengang: Literarisches Schreiben und Lektorieren (M.A.)

Ablauf & Inhalte Eignungsfeststellungsprüfung

Ablauf & Inhalte: Allgemeiner Teil

Die Eignungsprüfung besteht aus zwei Teilen: 

Teil I: Begutachtung Ihrer selbstverfassten literarischen Textproben durch die MA-Auswahlkommission 

  • Reichen Sie parallel zu Ihrer Bewerbung auf dem Online-Portal der Uni bitte 10-15 Seiten aus dem selbstverfassten literarischen Schreibprojekt ein, an dem Sie während des Masterstudiums arbeiten wollen. Dazu ein einseitiges Exposé zu Ihrem Schreibprojekt. Das Ganze senden Sie bitte in einem PDF-Dokument an: literatur(at)uni-hildesheim.de Bitte benennen Sie das PDF wie folgt: MA LSL_[Name]_[Vorname]_[Bewerbernummer].pdf 
  • Die Auswahlkommission begutachtet im Folgenden Ihre Textproben. 

Teil II: 20-minütiges poetologisches Gespräch über Ihre vorgelegten Textproben 

  • In diesem Gespräch sollen Sie Ihre ästhetischen Verfahren reflektieren und einen kritischen und genauen Umgang mit Sprache und Literatur auf Grundlage Ihrer eingereichten Textproben zeigen.
  • Das Gespräch findet am Institut für Literarisches Schreiben und Literaturwissenschaft der Universität Hildesheim statt. Der genaue Termin wird Ihnen bei positiver Begutachtung Ihrer Textproben in einer gesonderten Einladungsmail mitgeteilt. 
  • Bitte beachten Sie: Es müssen beide Teile der Eignungsfeststellungsprüfung bestanden werden. Sollte die MA-Auswahlkommission bei Teil I) „Begutachtung Ihrer selbstverfassten literarischen Textproben“ zu einem abschlägigen Ergebnis kommen, erhalten Sie keine Einladung zu Teil II) des Verfahrens. Die Eignungsfeststellungsprüfung gilt als bestanden, wenn die Auswahlkommission beide Prüfungsteile positiv bewertet.
     
Formalia: Zugangsordnung

Informationen zum Zugang finden Sie unter folgendem Link (elektr. Verkündungsblatt): Zugangs- und Zulassungsordnung