Der Bewerbungszeitrum für das Stipendienjahr 2022/23 ist beendet. Die Bewerbungsunterlagen werden nun gesichtet und zur Weitergabe an die Vergabekommission aufbereitet. Sollten Unterlagen fehlen, werden diese per Mail nachgefordert.
Aktuelle Transcripts of Records können bis zum 31. August 2022 beliebig oft per Mail an stipendien(at)uni-hildesheim.de eingereicht werden. Für die Bewerbung zählt dann das zuletzt vor Fristende eingereichte Transcript.
I-Bescheinigungen für das Wintersemester 2022/23 senden Sie bitte ebenfalls per Mail an stipendien(at)uni-hildesheim.de
Mit besten Grüßen
Das Team des Stipendienbüros
Das Deutschlandstipendium wird an besonders leistungsstarke Studierende der Stiftung Universität Hildesheim vergeben.
Stipendiatinnen und Stipendiaten werden mit monatlich 300 Euro unterstützt. Das Deutschlandstipendium wird je zur Hälfte vom Bund und von privaten Mittelgebern finanziert. Diese Nachwuchsförderung wird durch die Unterstützung von Unternehmen, Stiftungen und Privatpersonen ermöglicht. Neben der finanziellen Unterstützung können die Stipendiatinnen und Stipendiaten zudem am Stipendien-Begleitprogramm teilnehmen.
Weitere Informationen zum Deutschlandstipendium finden Sie in der Satzung zur Vergabe der Stipendien (Stand: 21.09.2018) sowie unter folgendem Link: Deutschlandstipendium
Studierende mit hervorragenden Leistungen können zur Förderung in das Minerva-Kolleg aufgenommen werden.
Als Stipendiatinnen und Stipendiaten des Minerva-Kollegs erhalten Sie eine finanzielle Unterstützung von 600 Euro je Semester. Neben der finanziellen Unterstützung können die Stipendiatinnen und Stipendiaten zudem am Stipendien-Begleitprogramm teilnehmen.
Weitere Informationen zum Minerva-Kolleg entnehmen Sie der aktuellen Satzung zur Vergabe der Stipendien (Stand: 21.09.2018).
Die Hochschule vergibt seit dem Wintersemester 2011/ 2012 jährlich bis zu 50 Lore-Auerbach-Stipendien an Studierende mit besonderem bürgerschaftlichen Engagement.
Das Stipendien-Programm richtet sich an Studierende, die neben guten bis sehr guten Studienleistungen ein besonderes bürgerschaftliches Engagement, insbesondere in Bezug auf universitäre Projekte in den Bereichen Hochschulselbstverwaltung, Bildungsintegration oder internationale Zusammenarbeit aufweisen. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten eine finanzielle Unterstützung von 600 Euro. Neben der finanziellen Unterstützung können die Stipendiatinnen und Stipendiaten zudem am Stipendien-Begleitprogramm teilnehmen.
HINWEIS: Eine Bewerbung für das Lore-Auerbach-Stipendium ist nur möglich, wenn Sie sich NICHT zeitgleich für ein Deutschlandstipendium und/oder eine Förderung durch das Minerva-Kolleg bewerben!
Weitere Informationen zum Lore-Auerbach-Stipendium entnehmen Sie der aktuellen Satzung zur Vergabe der Stipendien (Stand: 21.09.2018).
Die Vergabe der Stipendien erfolgt anhand eines Rankings, das je Fachbereich auf Grundlage der Bewerbungsunterlagen gebildet wird. Die Bewertung ist in drei Kategorien unterteilt: Studienleistungen, Engagement und Familiärer Hintergrund. Die einzelnen Kriterien fließen je nach Stipendienprogramm mit unterschiedlicher prozentualer Gewichtung in die Gesamtbewertung ein (siehe Abbildung rechts).
Die Bewertung der Studienleistungen erfolgt anhand der bisher erreichten Leistungspunkte und der vorläufigen Zwischennote aus dem eingereichten Transcript of Records. Sollte noch kein Transcript of Records für den aktuellen Studiengang vorliegen, werden Noten und Leistungspunkte aus dem vorherigen Studiengang entnommen.
Beim Deutschlandstipendium und Minerva-Kolleg fließen die Studienleistungen zu 75 % in die Gesamtbewertung ein.
Beim Lore-Auerbach-Stipendium fließen die Studienleistungen zu 50 % in die Gesamtbewertung ein.
Das Engagement wird aus dem eingereichten Motivationsschreiben (bei Neuförderung) oder dem Abschlussbericht (bei Weiterförderung) entnommen sowie anhand eingereichter Zertifikate, Zeugnisse o.ä. bewertet.
Beim Deutschlandstipendium und Minerva-Kolleg fließt das Engagement zu 15 % in die Gesamtbewertung ein.
Beim Lore-Auerbach-Stipendium fließt das Engagement zu 40 % in die Gesamtbewertung ein.
Beim familiären Hintergrund werden besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände berücksichtigt, die sich beispielsweise aus einem Nichtakademiker*innenhaushalt oder einem Migrationshintergrund ergeben.
Beim Deutschlandstipendium, Minerva-Kolleg und Lore-Auerbach-Stipendium fließt der familiäre Hintergrund mit jeweils 10 % in die Gesamtbewertung ein.
Ab dem 01. Juni 2022 erfolgt die Bewerbung über ein Online-Formular. Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2022. An diesem Tage schließt das Bewerbungsportal um 24:00 Uhr. Danach können keine Bewerbungen mehr eingereicht werden.
Sie können sich bewerben für:
A) Deutschlandstipendium und/oder Minerva-Kolleg
B) Lore-Auerbach-Stipendium
Eine Bewerbung für das Lore-Auerbach-Stipendium ist also nur möglich wenn Sie sich NICHT für Deutschlandstipendium und/oder Minerva-Kolleg bewerben.
Zur Auswahl der Stipendien müssen sie im Online-Formular lediglich in den entsprechenden Feldern "JA" anwählen. Beachten Sie die individuellen Profile der Stipendienprogramme und entscheiden daraufhin, für welche Stipendienprogramme Sie sich eignen. Bitte füllen Sie dann sämtliche Informationen aus. Die dunkelgrau hinterlegten Felder sind Pflichtfelder.
Am Ende des Formulars müssen Sie einige Dokumente hochladen. Bitte sorgen Sie also dafür, dass Ihnen die Dokumente in digitaler Form vorliegen, bevor Sie mit dem Ausfüllen des Online-Bewerbungsformulars beginnen. Folgende Dokumente sind für Ihre Bewerbung erforderlich:
Verpflichtend:
Optional:
Für jede Bewerbung wird außerdem ein schriftliches, formgebundenes Kurzgutachten benötigt. Dieses dürfen alle Dozentinnen und Dozenten ausstellen, die entweder den akademischen Titel Prof. oder Dr. tragen. Externe Lehrbeauftragte dürfen keine Kurzgutachten ausstellen. Das Kurzgutachten muss nicht bei der Bewerbung online eingereicht werden, sondern wird von der ausfüllenden Lehrperson direkt an das Stipendienbüro gesendet. Es muss aber bereits bei der Bewerbung angegeben werden, welche Lehrperson das Kurzgutachten ausstellen wird. Die Formulare für die Kurzgutachten finden Sie in der rechten Spalte unter "Dokumente".
Falls Sie bereits im vergangenen Förderzeitraum durch ein Stipendium der Universität gefördert wurden und einen Antrag auf Weiterförderung stellen möchten, gelten für Sie die gleichen Regelungen wie für den Neuförderungsantrag. Allerdings ist anstatt eines Motivationsschreibens Ihr Abschlussbericht erforderlich, den Sie bitte ebenfalls im Bewerbungsportal hochladen. Das Dokument für den Abschlussbericht finden Sie hier. Sollten Sie sich sowohl für eine Weiterförderung als auch für eine Neuförderung bewerben wollen, wählen Sie im Onlineformular entsprechend beide Punkte an. Es genügt eine Bewerbung. In diesem Fall sind sowohl das Motivationsschreiben (für die Neuförderung) als auch der Abschlussbericht (für die Weiterförderung) einzureichen. Eine Förderung ist jedoch immer nur in einem der drei Stipendienprogramme möglich.
Bitte beachten Sie die Fristen! Eine Bewerbung ist ausschließlich im Zeitraum 1. - 30. Juni möglich.
Weitere Informationen zur Bewerbung und zu den einzzureichenden Unterlagen finden Sie unter dem Reiter "Bewerbungsprozess im Detail" sowie in der Satzung zur Vergabe der Stipendien. Bitte lesen Sie auch diese sorgfältig durch. Wenn Sie eine Frage haben, die sich nicht aus den Satzungen, oder den Informationen auf dieser Seite beantworten lässt, können Sie sich an das Stipendienteam wenden.
Für den Erhalt eines Deutschlandstipendiums müssen Sie mindestens im Wintersemester 2022/23 in Regelstudienzeit im Bachelor oder Master an der Universität Hildesheim eingeschrieben sein. Eine Förderung durch das Minerva-Kolleg und das Lore-Auerbach-Stipendium sind auch außerhalb der Regelstudienzeit möglich. (Aktueller Hinweis: In der Satzung zur Vergabe der Stipendien ist unter §10 (1) geregelt, dass die Förderhöchstdauer beim Deutschlandstipendium in schwerwiegenden Gründen verlängert werden kann. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wird die Coronakrise als schwerwiegender Grund gewertet, wodurch sich die Förderhöchstdauer verlängert. Die Förderhöchstdauer entspricht nun der Individuellen Regelstudienzeit, die der Immatrikulationsbescheinigung zu entnehmen ist. Studierende können also bis auf weiteres nur innerhalb der Individuellen Regelstudienzeit mit einem Deutschlandstipendium gefördert werden.)
Ein Motivationsschreiben ist ausreichend, auch wenn Sie sich für zwei Programme zugleich bewerben. Messen Sie dem persönlichen Anschreiben eine größtmögliche Bedeutung zu. Es sollte auf die Ausschreibung individuell ausgerichtet sein. Das Anschreiben zeigt Ihr persönliches Interesse am Stipendienprogramm und verweist auf Ihre besonderen Fähigkeiten, die Sie für ein Stipendium auszeichnen. Das Anschreiben sollten Sie unbedingt auf die Stipendienbewerbung zuschneiden.
Vermeiden Sie Satzbausteine und alles, was auf einen „Serien-Standardbrief“ verweisen könnte.
Klassischer Aufbau
∙ Grund des Schreibens, Verweis auf angestrebtes Stipendium
∙ Derzeitige Situation, Schwerpunkte
∙ Warum Sie ein Stipendium erhalten sollten: Ehrenamtliches Engagement, Ihre Leistungen im Studium, Familiäre Situation, Fähigkeiten, Erfahrungen
∙ Motivation: Der Beitrag, den Sie leisten werden
∙ Dank und Grußformel
In dem Motivationsschreiben wiederholen Sie bitte nicht die Stationen aus Ihrem Lebenslauf. Vielmehr verfolgen Sie eine gezielte Nutzenargumentation. Warum sind Sie bestmöglich für ein Stipendium geeignet?
Mit der Bewerbung für ein Stipendium sind jeweils sowohl die Immatrikulationsbescheinigung aus dem laufenden (dem Semester der Beantragung) als auch dem folgenden Semester (dem Semester des Förderbeginns) einzureichen. Die Immatrikulationsbescheinigung für das 1. Fördersemester ist unaufgefordert einzureichen, sobald diese vorliegt. Gleiches gilt für die Bescheinigung des zweiten Fördersemesters. Aus Datenschutzgründen hat das Stipendienbüro keinen Zugriff auf Unterlagen aus dem Immatrikulationsamt, weswegen wir die Bescheinigungen von Ihnen selbst benötigen.
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht immatrikuliert sind (aufgrund einer noch ausstehenden Master-Bewerbung oder weil Sie erst in das erste Semester kommen), machen Sie dies bitte in der Bewerbung kenntlich und reichen Ihre Immatrikulationsbescheinigung umgehend und ohne Aufforderung nach, sobald Ihnen diese zur Verfügung steht.
Über das hochschulinterne LSF kann ein persönliches Transcript of Records aufgerufen werden. Daraus gehen die bisher erbrachten Studienleistungen hervor, auf deren Grundlage automatisch die Durchschnittsnote errechnet wird. Diese Note sowie erreichte Punkte sind für alle Stipendien eines der Vergabekriterien.
Es ist möglich, Transcript of Records bis zum 31. August 2022 nachzureichen. Neue Transcripts können bis zu diesem Tag beliebig oft per Mail an das Stipendienbüro eingereicht werden. Für die Bewerbung gilt dann immer das zuletzt vor dem 31. August 2021 eingereichte Transcript of Records. Studierende, denen noch Leistungen auf Scheinen vorliegen, müssen diese rechtzeitig im Prüfungsamt einreichen.
Erwähnen Sie im Lebenslauf nur jene Stationen, die Ihnen für die Stipendienbewerbung relevant erscheinen und versuchen Sie sich auch hier kurzzuhalten. Datum und Unterschrift unter dem Lebenslauf sind erforderlich.
Für Ihre Bewerbung müssen Sie eine Kopie Ihres Abiturs, Ihrer fachgebundenen Hochschulreife oder, falls dies nicht vorhanden ist, anderweitige Dokumente, die Ihren Zugang zu einer Hochschule ermöglichen, einreichen. Die Kopie muss nicht beglaubigt sein, eine einfache Kopie reicht aus.
Für eine Bewerbung wird ein schriftliches, formgebundenes Kurzgutachten benötigt. Dieses dürfen alle Dozentinnen und Dozenten ausstellen, die entweder den akademischen Titel Prof. oder Dr. tragen. Externe Lehrbeauftragte dürfen keine Kurzgutachten ausstellen.
Das Kurzgutachten muss nicht bei der Bewerbung online eingereicht werden, sondern wird von der ausfüllenden Lehrperson per Post oder E-Mail an stipend[at]uni-hildesheim.de direkt an das Stipendienbüro gesendet. Es muss aber bereits bei der Bewerbung angegeben werden, welche Lehrperson das Kurzgutachten ausstellen wird.
Das Formular für das Kurzgutachten steht in der Spalte rechts unter "Dokumente" zum Download bereit.
Die Angaben, die Ihnen besonders relevant für eine erfolgreiche Bewerbung erscheinen, können Sie durch Belege unterstreichen. Insbesondere Ausbildungszeugnisse sollten in Kopie beiliegen. Es ist jedoch keine Pflicht, jede einzelne Angabe zu belegen. Wir empfehlen, die aktuellsten und relevantesten Angaben durch Zeugniskopien o.ä. nachzuweisen.
Ihre Unterlagen müssen fristgerecht bis zum 30.06.2022 um 24:00 Uhr elektronisch eingereicht worden sein. Danach ist das Bewerbungsportal geschlossen. Unvollständige Bewerbungen werden im Interesse aller Bewerbenden ebenfalls nicht berücksichtigt.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten sollen die Möglichkeit haben, sich bei Veranstaltungen persönlich kennenzulernen und miteinander ins Gespräch zu kommen, um sich über ihre Vorstellungen und Erfahrungen auszutauschen. Jährlich werden mindestens drei übergreifende Termine (Urkundenübergabefeiern, Workshops, Betriebsbesichtigungen, o.ä.) angeboten, weitere obliegen den Fachbereichen. Die Teilnahme ist nicht verpflichtend, aber erwünscht und erhöht Ihre Chancen im darauffolgenden Förderzeitraum erneut gefördert zu werden.
Bei einer studienbezogenen Beurlaubung wird das Stipendium in allen drei Programmen weitergezahlt. Dafür ist ein Nachweis des Praktikums oder ähnlichem vonnöten. Im Falle einer studienbezogenen Beurlaubung im Rahmen des ERASMUS-Programms gilt die Fortzahlung auch dann, wenn die Stipendiatin oder der Stipendiat gleichzeitig einen Mobilitätszuschuss vom DAAD erhält. Während der Zeit einer nicht studienbezogenen Beurlaubung vom Studium werden die Stipendien nicht gezahlt.
Eine Doppelförderung wird durch das Stipendienprogramm-Gesetz § 4 ausgeschlossen.
KONTAKT:
Ansprechpartnerin: Julia Labs
E-Mail: stipendien[at]uni-hildesheim.de
Telefon: 05121 - 883 90132
Zum elektronischen Ausfüllen der Formulare müssen die Dateien heruntergeladen werden. Die in einigen Browsern eingestellte automatisierte Dateivorschau lässt kein Ausfüllen zu.