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Deutschlandstipendium und Lore-Auerbach-Stipendium
- Deutschlandstipendium
- Lore-Auerbach-Stipendium
- Vergabekriterien
- Bewerbungsprozess im Überblick
- Informationen zu den einzureichenden Unterlagen
Deutschlandstipendium

Das Deutschlandstipendium wird an besonders leistungsstarke Studierende der Stiftung Universität Hildesheim vergeben.
Stipendiat*innen werden monatlich mit 300 Euro unterstützt.
Das Deutschlandstipendium wird je zur Hälfte vom Bund und von privaten Mittelgebenden finanziert. Diese Nachwuchsförderung wird durch die Unterstützung von Unternehmen, Stiftungen und Privatpersonen ermöglicht.
Neben der finanziellen Unterstützung können die Stipendiat*innen im Rahmen des Minerva-Kollegs am Stipendienbegleitprogramm teilnehmen
Weitere Informationen zum Deutschlandstipendium finden Sie in der Satzung zur Vergabe der Stipendien sowie unter folgendem Link: Deutschlandstipendium.
Deutschlandstipendien Förderzeitraum 2024/2025
Für den Förderzeitraum 2024/2025 können voraussichtlich ca. 100 Deutschlandstipenden vergeben werden.
Einige dieser Stipendien sind für insbesondere für Master Studierende in der Studienabschlussphase aber auch für Lehramtsstudierende. Nähere Informationen finden Sie nachstehend.
Grundsätzlich möchten wir jedoch alle Studierenden ermutigen, sich auf ein Stipendium zu bewerben.
Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn das Studium an der Universität Hildesheim erst zum Wintersemster 2024/2025 beginnt.
Deutschlandstipendien für Lehramtsstudierende
Seit Jahren fördert die Kiefer-Kate-Stiftung jährlich drei Lehramtstudierende der Universität Hildesheim. Seit dem vergangenen Jahr hat auch die Sparkasse Hildesheim Goslar Peine drei weitere Deutschlandstipendien für das Lehramtstudium zugesagt. Und in diesem Jahr hat ein Hildesheimer Ehepaar eine Treuhandstiftung unter dem Dach der Stiftung Universität Hildesheim eingerichtet, aus der heraus weitere zwanzig Deutschlandstipendien mit dem Schwerpunkt Grundschullehramt sowie im Lehramt für Haupt- und Realschulen gefördert werden können. Hinzu kommen weitere einschlägig gewidmete Deutschlandstipendien von Privatpersonen. Für Lehramtsstudierende ist es daher besonders attraktiv, sich um ein Deutschlandstipendium zu bewerben.
Deutschlandstipendien der E.W. Kuhlmann Stiftung für Masterstudierende in der Studienabschlussphase
Für Studierende, die während des Förderzeitraums 2024/25 im 3. und 4. Mastersemester sind und die ihre Masterarbeit für das Sommersemester 2025 planen, können sich auf eines der insgesamt 20 Deutschlandstipendien der E.W. Kuhlmann Stiftung erhalten. Nutzen Sie hierfür bitte das reguläre Bewerbungsportal und geben Sie in der Bewerbung verpflichtend Ihren voraussichtlichen Studienabschluss im dafür vorgesehenen Feld an. Damit erhöhen Sie zwar Ihre Chancen, nehmen aber dennoch auch am „normalen“ Auswahlverfahren teil.
Lore-Auerbach-Stipendium

Seit dem Wintersemester 2023/24 vergibt die Universität Hildesheim jährlich bis zu 25 Lore-Auerbach-Stipendien an Studierende mit außergewöhnlichem universitärem Engagement.
Stipendiat*innen werden monatlich mit 200 Euro unterstützt.
Das Stipendien-Programm richtet sich an Studierende, die sich neben guten bis sehr guten Studienleistungen durch studentisches Engagement in der Universität Hildesheim selbst und/oder in ihrem direkten Umfeld verdient machen. Das neue Format des Lore-Auerbach-Stipendiums wird aus Mitteln des Universitätshaushaltes finanziert.
Neben der finanziellen Unterstützung können die Stipendiat*innen im Rahmen des Minerva-Kollegs am Stipendienbegleitprogramm teilnehmen.
Zuvor wurden seit dem Wintersemester 2011/12 jährlich bis zu 50 Lore-Auerbach-Stipendien mit einer Fördersumme von 600€ je Semester vergeben. Der Schwerpunkt lag auf besonderem bürgerschaftlichem Engagement.
Hinweis: Eine gleichzeitige Bewerbung für das Deutschlandstipendium und das Lore-Auerbach-Stipendium ist möglich, wobei eine Bewerbung für das Lore-Auerbach-Stipendium nur erfolgen kann, wenn SIe bereits mindestens ein Semester an der Universität Hildesheim studiert haben. Eine Zusage erfolgt maximal für eins der Stipendienprogramme.
Vergabekriterien
Die Vergabe der Stipendien erfolgt anhand eines Rankings, das je Fachbereich auf Grundlage der Bewerbungsunterlagen gebildet wird. Die Bewertung ist in drei Kategorien unterteilt: Studienleistungen, Engagement und Familiärer Hintergrund. Die einzelnen Kriterien fließen je nach Stipendienprogramm mit unterschiedlicher prozentualer Gewichtung in die Gesamtbewertung ein (siehe Abbildung unten).

Studienleistungen
Die Bewertung der Studienleistungen erfolgt anhand der bisher erreichten Leistungspunkte und der vorläufigen Zwischennote aus dem eingereichten Transcript of Records. Sollte noch kein Transcript of Records für den aktuellen Studiengang vorliegen, werden Noten und Leistungspunkte aus dem vorherigen Studiengang entnommen.
Beim Deutschlandstipendium fließen die Studienleistungen zu 75% in die Gesamtbewertung ein.
Beim Lore-Auerbach-Stipendium fließen die Studienleistungen zu 50% in die Gesamtbewertung ein.
Engagement
Das Engagement wird anhand der bei der Bewerbung eingereichten Dokumente (Lebenslauf, Motivationsschreiben, Zertifikate, o.ä.) bewertet.
Beim Deutschlandstipendium fließt das Engagement zu 15% in die Gesamtbewertung ein.
Beim Lore-Auerbach-Stipendium fließt das Engagement zu 40% in die Gesamtbewertung ein.
Familiärer Hintergrund
Beim familiären Hintergrund werden besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände berücksichtigt, die sich beispielsweise aus einem Nichtakademiker*innenhaushalt oder einem Migrationshintergrund ergeben.
Beim Deutschlandstipendium und Lore-Auerbach-Stipendium fließt der familiäre Hintergrund mit jeweils 10% in die Gesamtbewertung ein.
Der Bewerbungsprozess im Überblick
Bewerbungszeitraum Förderzeitraum 2024/25: 01.06.2024-30.06.2024
Die Bewerbung erfolgt über ein Online-Bewerbungsformular. Bewerbungsschluss ist der 30.06.2024, 24:00 Uhr. Danach können keine Bewerbungen mehr eingereicht werden. Es werden nur frist- und formgerechte Bewerbungen bearbeitet.
Eine gleichzeitige Bewerbung für das Deutschlandstipendium und das Lore-Auerbach-Stipendium ist möglich. Eine Zusage erfolgt maximal für eins der Stipendienprogramme. Beachten Sie die individuellen Profile der Stipendienprogramme und entscheiden Sie daraufhin, für welche(s) der Stipendienprogramme Sie sich bewerben.
Die Auswahl, für welche(s) Stipendienprogramm(e) Sie sich bewerben möchten, treffen Sie in den entsprechenden Feldern über die Auswahl "Ja". Füllen Sie im Anschluss alle Felder entsprechend der Fragestellung aus. Bei dunkelgrau hinterlegten und mit * gekennzeichneten Feldern handelt es sich um Pflichtfelder.
Einzureichende Unterlagen
Am Ende des Bewerbungsformulars müssen Sie unterschiedliche Dokumente hochladen. Bitte sorgen Sie im Vorhinein dafür, dass Ihnen die Dokumente in digitaler Form (als PDF oder JPEG), vorliegen, bevor Sie mit dem Ausfüllen beginnen. Folgende Dokumente sind für Ihre Bewerbung erforderlich:
Verpflichtend für alle:
- Motivationsschreiben (max. 1 DIN A4-Seite)
- Tabellarischer Lebenslauf
- Immatrikulationsbescheinigung des Sommersemesters 2024
und, sobald vorliegend, des Wintersemesters 2024/25 (umgehend und ohne Aufforderung nachzureichen) - Tagesaktuelles Transcript of Records
ODER
Für Personen, die ihr Studium an der Universität Hihldesheim noch nicht aufgenommen haben: ein aktueller Leistungsnachweis, aus dem eine Note hervorgeht (z.B. Abiturzeugnis, Transcript eines früheren Studiengangs, o.ä.) - Hochschulzugangsberechtigung (inkl. Note)
ODER
Für Studierende, die bereits ein Hochschulstudium abgeschlossen haben: Bachelorzeugnis (inkl. Note) - Entsprechende Nachweise für angegebenes Engagement
Verpflichtend für ausländische Studierende
- Kopie des Reisepasses (bei Studierenden aus dem nicht-EU-Ausland); Kopie des Personalausweises (bei Studierenden aus dem EU-Ausland)
Optional
- Passfoto/Bewerbungsfoto
- Kopien von Praktikumszeugnissen
- Kopien von Arbeitszeugnissen
- Empfehlungsschreiben/Gutachten zur Förderwürdigkeit
- Nachweise über besondere Auszeichnungen/Preise/Engagements/Sonstiges
Einzureichende Unterlagen im Rahmen der Bewerbung
Motivationsschreiben
Die Länge des Motivationsschreiben darf eine DIN A4 Seite nicht überschreiten.
Es reicht aus, wenn Sie Ihrer Bewerbung ein Motivationsschreiben beifügen, auch wenn Sie sich für zwei Stipendienprogramme gleichzeitig bewerben. Aus dem Anschreiben soll ihr persönliches Interesse am jeweiligen Stipendienprogramm hervorgehen und auf Ihre einzigartigen Eigenschaften verweisen, die Sie für ein Stipendium auszeichnen. Vermeiden Sie dabei Satzbausteine und alles, was auf einen "Serien-Standardbrief" hindeutet.
Das Motivationsschreiben sollte inhaltlich einem klassischen Aufbau folgen. Formalia, wie die Anschrift von Sender und Empfänger können allerdings weggelassen werden.
- Anrede; diese kann ganz allgemein an die "Mitglieder der Stipendienkommission" gerichtet werden
- Grund des Schreibens, Verweis auf das angestrebte Stipendium
- Ihre persönliche Qualifikation für ein Stipendium: Ihre Leistungen im Studium, ehrenamtliches Engagement, familiäre/persönliche/soziale Situation, Fähigkeiten, Erfahrungen
- Motivation: der Beitrag, den Sie leisten werden
- Dank und Grußformel
- Datum und Unterschrift
Wiederholen Sie im Motivationsschreiben bitte nicht die Stationen aus Ihrem Lebenslauf. Verfolgen Sie vielmehr eine gezielte Nutzenargumentation. Warum sind Sie bestmöglich für ein Stipendium geeignet?
Lebenslauf
Der Lebenslauf sollte in tabellarische Form eingereicht werden.
Erwähnen Sie im Lebenslauf nur jene Stationen, die Ihnen für die Stipendienbewerbung relevant erscheinen und versuchen Sie sich auch hier kurzzuhalten. Gerade eine separate Darstellung des ehrenamtlichen/universitären Engagements kann für die Stipendienbewerbung sinnvoll sein.
Immatrikulationsbescheinigung
Die Immatrikulationsbescheinigung kann über das Portal für Lehre und Studium (PLuS) heruntergeladen werden.
Im Falle einer Förderung sind im Regelfall drei Immatrikulationsbescheinigungen einzureichen:
Im Bewerbungsprozess:
- Immatrikulationsbescheinigung des SoSe 2024; in jedem Fall mit der Bewerbung einzureichen (sofern Sie bereits an der Universität Hildesheim studieren; Vorgehensweise für alle anderen siehe grauer Kasten ganz unten)
- Immatrikulationsbescheinigung des WiSe 2024/25; falls diese zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt, ist diese umgehendund unaufgefordert einzureichen, sobald diese vorliegt
Im Falle einer Förderung:
- Immatrikulationsbescheinigung des SoSe 2025
Aus Datenschutzgründen hat das Stipendienbüro keinen Zugriff auf Unterlagen aus dem Immatrikulationsamt, weswegen wir die Bescheinigungen von Ihnen selbst benötigen.
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung (noch) nicht an der Universität Hildesheim immatrikuliert sind, machen Sie dies bitte in der Bewerbung kenntlich und reichen Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung umgehend und unaufgefordert ein, sobald Ihnen diese zur Verfügung steht. Ohne vorliegende Immatrikulationsbescheinigung wird keine Förderung aufgenommen.
Transcript of Records (ToR)
Das Transcript of Records (ToR) kann über das LSF heruntergeladen werden.
Aus dem ToR gehen die bisher erbrachten Leistungen hervor, auf deren Grundlage meist automatisch die Durchschnittsnote errechnet wird. Die Note und die bisher erreichten Leistungspunkte sind für alle Stipendien eines der Vergabekriterien.
Das Transcript soll am Tag der Bewerbung erstellt worden sein und muss nicht durch das Prüfungsamt unterschrieben werden.
Seit dem Förderzeitraum 2023/24 ist es nicht mehr möglich, ein aktualisiertes Transcript nachzureichen.
Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
Die Hochschulzugangsberechtigung (HZB) ist das Dokument, dass Sie benötigen, um an Deutschen Hochschulen zu studieren.
Für die Bewerbung müssen Sie eine digitale Kopie Ihrer HZB (Abitur, fachgebundene Hochschulreife, o.ä.) einreichen. Die Kopie muss nicht beglaubigt sein.
Nachweise für angegebenes Engagement
Angegebenes Engagement muss entsprechend nachgewiesen werden.
Die Nachweise sollen nicht älter als zwei Jahre sein.
Empfehlungsschreiben (Kurzgutachten)
Empfehlungsschreiben, die eine Aussage zur Förderwürdigkeit beinhalten können einen Einfluss auf die Bewertung haben.
Mit den seit dem Förderzeitraum 2023/24 geltenden Satzungen zur Vergabe der Stipendien, entfällt die Pflicht für die Einreichung eines Kurzgutachtens.
Es ist weiterhin möglich, Empfehlungsschreiben von Dozierenden ausstellen zu lassen, die dem Format des Kurzgutachtens ähneln, indem sie eine Aussage über die Förderwürdigkeit der Person treffen. Diese Aussage kann einen Einfluss auf die Bewertung haben.
Empfehlungsschreiben müssen im Zuge der Bewerbung hochgeladen werden. Nachreichungen sind aufgrund des erhöhten Arbeitsaufwandes von Seiten des Stipendienbüros nicht möglich.
Sonstige Nachweise
Alle Informationen, die Sie in ihrer Bewerbung berücksichtigt finden möchten, können Sie durch entsprechene Nachweise angeben.
Dazu gehören beispielsweise Arbeits- und Praktikumszeugnisse, Ausbildungszeugnisse oder Auszeichnungen. Wir empfehlen, die relevantesten und aktuellsten (max. zwei Jahre alt) Angaben entsprechend nachzuweisen, sofern sie einen Bezug zu (mindestens) einem der drei Vergabekriterien (Studienleistung, Engagement, Familiärer Hintergrund) haben.
Einzureichende Unterlagen im Falle einer Förderung
Bankinformationen
Für eine reibungslose Auszahlung benötigen wir die korrekten Bankinformationen. Änderungen bitte umgehend per Mail dem Stipendienbüro melden.
Folgende Informationen werden benötigt
- Kontoinhaber*in
- Institut
- IBAN
- BIC
Es können nur Auszahlungen an Konten im Inland erfolgen.
Steueridentifikationsnummer (IdNr)
Ab dem Förderzeitraum 2023/24 ist die Angabe der Steueridentifikationsnummer (IdNr) gesetzlich verpflichtend.
Die IdNr besteht aus elf Ziffern und dient der eindeutigen Identifizierung natürlicher Personen in Verwaltungsangelegenheiten.
Informationen darüber, wo sie Ihre persönliche IdNr finden und/oder beantragen können, finden Sie auf der Seite des Bundeszentralamt für Steuern.