Allgemeine Bewerbungsfristen:

15.1. für ein Auslandssemester im darauffolgenden Wintersemester

15.6. für ein Auslandssemester im darauffolgenden Sommersemester

Bewerbungsverfahren

Im Folgenden finden Sie Informationen zum Bewerbungsverfahren.

Allgemeine Bewerbungsfristen

15.1. für ein Auslandssemester im darauffolgenden Wintersemester

15.6. für ein Auslandssemester im darauffolgenden Sommersemester

Wie bewerbe ich mich?
  1. Informieren! --> Bitte informieren Sie sich vor der Bewerbung, ob Sie an der gewünschten Partneruni Kurse belegen können, die für Ihr Studium relevant sind.
  2. Bewerbungsformular ausfüllen. Wichtig:
    • Sie können nur Partneruniversitäten auswählen, die Ihrem Studiengang entsprechen, also auf den UNi-Partnerlisten (PDF) bzw. auf den Freie Plätze Listen (für das Sommersemester) stehen!
    • Geben Sie nur Unis an, an die Sie auch gehen möchten! Sie müssen keine fünf Wünsche angeben, aber Sie können es. 
    • Es ist möglich, dass Unis angezeigt werden, die nicht auf der Liste stehen, das ist systembedingt. Bitte wählen Sie nur Unis von der Liste Ihres Studiengangs.
  3. Bewerbungsportal: Nach Absenden des Bewerbungsformulars bekommen Sie eine Mail mit einem Link zum Portal "Mobility Online", wo Sie sich über Ihre Uni-Zugangsdaten einloggen können. Dort müssen Sie weitere Angaben machen und Dokumente hochladen, u.a. ein Passfoto,einen Nachweis über Ihre Sprachkenntnisse,…
  4. Bewerbung abschließen! --> Ihre Bewerbung ist erst vollständig im International Office eingereicht, wenn Sie im Bewerbungsportal den Status/ Bearbeitungsstand “Bewerbung bestätigt” erreicht haben!
Sprachnachweise

In den letzten Jahren verlangen unsere Partnerhochschulen vermehrt Nachweise über Sprachkenntnisse der Austauschstudierenden.

Da es für Sie wichtig ist und wir sicherstellen müssen und wollen, dass Sie sprachlich in der Lage sind, das Studium an einer Partnerhochschule wahrzunehmen, müssen Sie ab dem WS 2026/2027 für eine Bewerbung für einen Aufenthalt an einer unserer Partnerhochschulen die von den Partnerhochschulen geforderten Sprachkenntnisse nachweisen.

Welche Sprachen seitens der Partnerhochschulen gefordert werden, entnehmen Sie den Partnerunilisten. Sofern mehrere Sprachen in der Partneruniliste aufgeführt wurden, reicht der Nachweis für eine der benannten Sprachen.

Die folgenden Hinweise zu den Sprachnachweisen gelten für die geforderten Sprachkenntisse Ihrer Erstwahl. 

Im Rahmen Ihrer Bewerbung werden Sie aufgefordert Ihre Sprachkenntnisse mit einem Nachweis zu belegen.

Die Nachweise dürfen nicht älter als 30 Monate sein.

Ihre Sprachkenntnisse können Sie wie folgt nachweisen:

  • ein entsprechendes Zertifikat einer anerkannten Lehrinstitution (z.B. TOEFL, DELF, SIELE,....) oder durch ihr Abiturzeugnis. Weitere Informationen zu Zertifikaten anerkannter Lehrinstitutionen finden Sie hier.

Falls Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung entsprechende Sprachkenntnisse nicht durch Zertifikate nachweisen können, reichen Sie bitte eines der folgenden Dokumente ein:

  • Teilnahmebescheinigung von einem Sprachkurs, der das geforderte Sprachniveau bescheinigt.
  • Einstufungstest mit Ergebnis des nächsthöheren Sprachniveaus, welches von der Partnerhochschule gefordert wird. Informationen zu kostenlosen Einstufungstest finden Sie hier.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen des IO.

Bewerbungen im Bereich IIM

Für Indien- und Südkorea (Chungbuk) gelten folgende Bedingungen.

Bewerbungen Lateinamerika

Für eine Bewerbung auf einen Austauschplatz an einer Partneruniversität in Lateinamerika (Chile, Kolumbien, Mexiko) müssen Sie zusätzlich ein Motivationsschreiben (auf Spanisch) sowie einen Lebenslauf einreichen.

Auswahlkriterien

Die Austauschplätze werden von den jeweiligen Fachbereichen verteilt und die Platzauswahl von der Senatskommission für Förderangelegenheiten bestätigt. Grundsätzlich wird versucht, jedem*r Studierenden seinen*ihren Erstwunsch zu erfüllen. Wenn dies wegen zu vieler Bewerbungen auf dieselben Plätze nicht möglich ist, werden folgende Auswahlkriterien angewandt:

  • fristgerechter und vollständiger Eingang der Bewerbung 
  • Studierende, die einen Pflichtauslandsaufenthalt machen müssen, haben Vorrang
  • höhere Semester haben i.d.R. Vorrang vor niedrigeren Semestern
  • Berücksichtigung von Wartesemestern
  • Berücksichtung von Mitnahme von einem oder mehreren Kind/ern ins Ausland
  • Berücksichtigung von Behinderungen, chronischen und psychischen Krankheiten
  • Berücksichtigung sonstiger Härtefälle/besonderer Lebensumstände
  • Berücksichtigung von sozialem Engagement (bspw. als Buddy für Incomings, bei ESN o.Ä.)

Wenn es zu viele Bewerber*innen mit gleichen Kriterien gibt, wird gelost, um allen dieselben Chancen zu gewährleisten.

In 4 Schritten durch den Bewerbungsprozess

 

  1. Informieren! --> Bitte informieren Sie sich vor der Bewerbung, ob Sie an der gewünschten Partneruni Kurse belegen können, die für Ihr Studium relevant sind.
  2. Bewerbungsformular ausfüllen. Wichtig:
    • Sie können nur Partneruniversitäten auswählen, die Ihrem Studiengang entsprechen, also auf den UNi-Partnerlisten (PDF) bzw. auf den Freie Plätze Listen (für das Sommersemester) stehen!
    • Geben Sie nur Unis an, an die Sie auch gehen möchten! Sie müssen keine fünf Wünsche angeben, aber Sie können es. 
    • Es ist möglich, dass Unis angezeigt werden, die nicht auf der Liste stehen, das ist systembedingt. Bitte wählen Sie nur Unis von der Liste Ihres Studiengangs.
  3. Bewerbungsportal: Nach Absenden des Bewerbungsformulars bekommen Sie eine Mail mit einem Link zum Portal "Mobility Online", wo Sie sich über Ihre Uni-Zugangsdaten einloggen können. Dort müssen Sie weitere Angaben machen und Dokumente hochladen, u.a. ein Passfoto,einen Nachweis über Ihre Sprachkenntnisse,…
  4. Bewerbung abschließen! --> Ihre Bewerbung ist erst vollständig im International Office eingereicht, wenn Sie im Bewerbungsportal den Status/ Bearbeitungsstand “Bewerbung bestätigt” erreicht haben!