Studium
„Ein Studium an einer Partnerhochschule ist weit mehr als nur ein akademischer Austausch; es ist eine transformative Erfahrung, die den Horizont erweitert und die interkulturelle Kompetenz stärkt, die in einer globalisierten Arbeitswelt unerlässlich ist.“
Auslandssemester an einer Partnerhochschule
Die Universität Hildesheim hat ein weites Netz von Partnerhochschulen mit Austauschplätzen vor allem innerhalb Europas, aber auch darüber hinaus.
Wenn Sie überlegen, ein Semester an einer dieser Partnerhochschulen zu studieren, sollten Sie sich in einem ersten Schritt über diese informieren. Danach folgt die Bewerbung.
Partneruniversitäten
Über folgenden Link kommen Sie zu nach Studiengängen sortierte Listen mit Partneruniversitäten.
Finanzierung
Für ein Auslandssemster an einer Partneruniversität haben Sie folgende Finanzierungsmöglichkeiten:
Sie bewerben sich auf ein
- Erasmus+ Stipendium, wenn Sie ein Auslandssemester an einer Partneruniversität innerhalb der EU, in EU assozierten Ländern, an der Kutztown University oder an der Universidad Autónoma del Estado de México
- PROMOS-Stipendium, wenn sie ein Auslandssemester an einer Partneruniversität außerhalb der EU und der EU assoziierter Länder
absolvieren möchten.
Anerkennung
- Generelles
Die Anrechnung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt kompetenzbezogen. Das bedeutet, dass bei Äquivalenz der in einer Kurseineinheit (Modul/Teilmodul) im Ausland erworbenen Kompetenzen diese für das entsprechende Modul/Teilmodul des jeweiligen Studiengangs der UHi angerechnet werden. Dabei wird die Anzahl an Leistungspunkten vergeben, die für das Modul/Teilmodul an der Universität Hildesheim vorgesehen ist und zwar unabhängig davon, wie viele Leistungspunkte dafür im Curriculum der ausländischen Hochschule vorgesehen sind. Ist die Anzahl der Leistungspunkte, die an der ausländischen Hochschule für die Kurseinheit vorgesehen sind, deutlich höher als die des entsprechenden Moduls/Teilmoduls an der UHi, so wird ein diesbezüglicher Hinweis ins Transcript of Records aufgenommen. Voraussetzung dafür ist allerdings eine vergleichbare Definition des Arbeitsaufwandes, der mit einem Leistungspunkt verbunden ist (25–30 Zeitstunden).
- Vor dem Studienaufenthalt
Vor Ihrem Studienaufenthalt im Ausland sollten Sie mit einem Dozenten - innerhalb von ERASMUS ist das der Fachkoordinator*in - mit Hilfe des sogenannten Learning Agreements besprochen haben, welche Kurse Sie im Ausland belegen und ob diese hier auch anerkannt werden können. Sowohl Sie, der*die Fachkoordinator*in als auch die Partneruni unterschreiben diesen “Studienvertrag”. Die Partnertuni bestätigt mit ihrer Unterschrift, dass Sie die im Learning Agreement angegebenen Kurse dort belegen können.
Sollten Sie vor Ort feststellen, dass sich die gewählten Kurse aus irgendeinem Grund doch nicht belegen lassen, weil sich beispielsweise das Kursangebot geändert hat, nutzen Sie dafür den Abschnitt „Changes“ im Learning Agreement und tragen dort die geänderte Kursauswahl ein. Auch diese Änderungen werden durch die Unterschriften aller Beteiligten bestätigt.
- Nach Studienaufenthalt (erbrachte Leistung)
Die Credits, die Sie während des Auslandssemesters an der Partnerhochschule erbracht haben, werden vom Prüfungsamt eingetragen, nachdem Sie das Dokument „After the Mobility“ und das Transcript of Records (ToR) mit der Bestätigung der erbrachten Leistungen an der Partnerhochschule an den/die Fachkordinator*in geschickt haben. Diese*r leitet die Dokumente an das Prüfungsamt weiter. Sollten Sie die Credits nach einigen Wochen immer noch nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre*n zustänidige*n Fachkordinator*in und/oder an das entsprechende Prüfungsamt.
- 5 ECTS für die Vor-und Nachbereitung des Auslandssemesters (IIM/IKÜ)
Das International Office trägt die 5 Credits für die Vor- und Nachbereitung der Studiengänge BA-IIM und BA-IKÜ ein. Die Credits für die erbrachten Leistungen während des Auslandssemesters an der Partnerhochschule werden vom jeweils zuständigen Prüfungsamt eingetragen.
Voraussetzung für das Eintragen der 5 Punkte ist das Hochladen des Transcrips of Records (in Mobility Online).
Sie "beantragen" die 5 ECTS für die Vor-und Nachbereitung über das POS:
Bitte achten Sie darauf, dass Sie sich im POS fürs das richtige Semester anmelden.
So melden Sie sich in POS an:
- Anmeldung im LSF
- POS-Management (Menü rechts)
- Bedingungen akzeptieren
- Ordner mit Veranstaltungen für das richtige Semester aufklappen
- Modul für das Auslandssemester öffnen (Modul A für IIM, Modul 4 für IKÜ)
- Begleitveranstaltung/Tutorium zum Auslandsaufenthalt
- Vor- und Nachbereitung Auslandssemester
- Zur Anmeldung
Wenn Sie noch weitere Fragen oder Anregung zum Thema haben, kontaktieren Sie outgoing(at)uni-hildesheim.de
- Anerkennung eines Auslandspraktikums
Vor dem Praktikum sollten Sie zu Ihrem*Ihrer Praktikumsbeauftragten gehen, um zu fragen, ob das Praktikum für das Studium anerkannt werden kann.
Nach Ihrem Praktikum hilft er*sie Ihnen bei der Anerkennung.
Hier finden Sie auch einen Flyer der HRK zur Anerkennung von Auslandsaufenthalten.
Checkliste zur Vorbereitung des Auslandssemesters
Ganz schön viel zu erledigen vor dem Auslandssemester…
Damit Sie den Überblick nicht verlieren, können Sie die Checkliste zur Vorbereitung des Auslandssemesters verwenden und durch weitere, persönliche Posten noch ergänzen. Die Liste ist als Ergänzung zum Workflow gedacht.
Bewerbungsverfahren
Im Folgenden finden Sie Informationen zum Bewerbungsverfahren.
Allgemeine Bewerbungsfristen
15.1. für ein Auslandssemester im darauffolgenden Wintersemester
15.6. für ein Auslandssemester im darauffolgenden Sommersemester
Wie bewerbe ich mich?
- Informieren! --> Bitte informieren Sie sich vor der Bewerbung, ob Sie an der gewünschten Partneruni Kurse belegen können, die für Ihr Studium relevant sind.
- Bewerbungsformular ausfüllen. Wichtig:
- Sie können nur Partneruniversitäten auswählen, die Ihrem Studiengang entsprechen, also auf den UNi-Partnerlisten (PDF) bzw. auf den Freie Plätze Listen (für das Sommersemester) stehen!
- Geben Sie nur Unis an, an die Sie auch gehen möchten! Sie müssen keine fünf Wünsche angeben, aber Sie können es.
- Es ist möglich, dass Unis angezeigt werden, die nicht auf der Liste stehen, das ist systembedingt. Bitte wählen Sie nur Unis von der Liste Ihres Studiengangs.
- Bewerbungsportal: Nach Absenden des Bewerbungsformulars bekommen Sie eine Mail mit einem Link zum Portal "Mobility Online", wo Sie sich über Ihre Uni-Zugangsdaten einloggen können. Dort müssen Sie weitere Angaben machen und Dokumente hochladen, u.a. ein Passfoto,einen Nachweis über Ihre Sprachkenntnisse,…
- Bewerbung abschließen! --> Ihre Bewerbung ist erst vollständig im International Office eingereicht, wenn Sie im Bewerbungsportal den Status/ Bearbeitungsstand “Bewerbung bestätigt” erreicht haben!
Sprachnachweise
In den letzten Jahren verlangen unsere Partnerhochschulen vermehrt Nachweise über Sprachkenntnisse der Austauschstudierenden.
Da es für Sie wichtig ist und wir sicherstellen müssen und wollen, dass Sie sprachlich in der Lage sind, das Studium an einer Partnerhochschule wahrzunehmen, müssen Sie ab dem WS 2026/2027 für eine Bewerbung für einen Aufenthalt an einer unserer Partnerhochschulen die von den Partnerhochschulen geforderten Sprachkenntnisse nachweisen.
Welche Sprachen seitens der Partnerhochschulen gefordert werden, entnehmen Sie den Partnerunilisten. Sofern mehrere Sprachen in der Partneruniliste aufgeführt wurden, reicht der Nachweis für eine der benannten Sprachen.
Die folgenden Hinweise zu den Sprachnachweisen gelten für die geforderten Sprachkenntisse Ihrer Erstwahl.
Im Rahmen Ihrer Bewerbung werden Sie aufgefordert Ihre Sprachkenntnisse mit einem Nachweis zu belegen.
Die Nachweise dürfen nicht älter als 30 Monate sein.
Ihre Sprachkenntnisse können Sie wie folgt nachweisen:
- ein entsprechendes Zertifikat einer anerkannten Lehrinstitution (z.B. TOEFL, DELF, SIELE,....) oder durch ihr Abiturzeugnis. Weitere Informationen zu Zertifikaten anerkannter Lehrinstitutionen finden Sie hier.
Falls Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung entsprechende Sprachkenntnisse nicht durch Zertifikate nachweisen können, reichen Sie bitte eines der folgenden Dokumente ein:
- Teilnahmebescheinigung von einem Sprachkurs, der das geforderte Sprachniveau bescheinigt.
- Einstufungstest mit Ergebnis des nächsthöheren Sprachniveaus, welches von der Partnerhochschule gefordert wird. Informationen zu kostenlosen Einstufungstest finden Sie hier.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen des IO.
Bewerbungen Lateinamerika
Für eine Bewerbung auf einen Austauschplatz an einer Partneruniversität in Lateinamerika (Chile, Kolumbien, Mexiko) müssen Sie zusätzlich ein Motivationsschreiben (auf Spanisch) sowie einen Lebenslauf einreichen.
Auswahlkriterien
Die Austauschplätze werden von den jeweiligen Fachbereichen verteilt und die Platzauswahl von der Senatskommission für Förderangelegenheiten bestätigt. Grundsätzlich wird versucht, jedem*r Studierenden seinen*ihren Erstwunsch zu erfüllen. Wenn dies wegen zu vieler Bewerbungen auf dieselben Plätze nicht möglich ist, werden folgende Auswahlkriterien angewandt:
- fristgerechter und vollständiger Eingang der Bewerbung
- Studierende, die einen Pflichtauslandsaufenthalt machen müssen, haben Vorrang
- höhere Semester haben i.d.R. Vorrang vor niedrigeren Semestern
- Berücksichtigung von Wartesemestern
- Berücksichtung von Mitnahme von einem oder mehreren Kind/ern ins Ausland
- Berücksichtigung von Behinderungen, chronischen und psychischen Krankheiten
- Berücksichtigung sonstiger Härtefälle/besonderer Lebensumstände
- Berücksichtigung von sozialem Engagement (bspw. als Buddy für Incomings, bei ESN o.Ä.)
Wenn es zu viele Bewerber*innen mit gleichen Kriterien gibt, wird gelost, um allen dieselben Chancen zu gewährleisten.
Auslandssemester an einer Hochschule, die kein Partner ist
Auch außerhalb der bestehenden Austauschplätze ist ein Auslandssemester möglich. Sie müssen allerdings mehr Zeit für die Organisation einplanen, die vollständig bei Ihnen liegt.
Im Folgenden geben wir einige Tipps, was Sie bei einem solchen selbst organisierten Studienaufenthalt beachten sollten.
Schritt 1: Passende Partnerhochschule suchen
Wenn Sie noch keine bestimmte Hochschule im Blick haben, ist die Internetrecherche der erste Schritt. Einige hilfreiche Links:
- Länderinformationen: vom DAAD
Schritt 2: Voraussetzung und Kosten herausfinden
Hat man eine engere Auswahl getroffen, sollte man sich auf der Homepage der Universität über die Zulassungsvoraussetzungen (z.B. sprachlicher Art) und die Studiengebühren informieren.
Der DAAD bietet vielfältige Länderinformationen und gibt auch ungefähre Studiengebühren. Numbeo liefert ebenfalls Infos zu Lebenshaltungskosten.
Schritt 3: Über die Anerkennung informieren
Wichtig ist zudem, im eigenen Institut an der Universität Hildesheim abzuklären, ob die im Ausland erbrachten Studienleistungen auch anerkannt werden.
- Vor Studienaufenthalt
Vor Ihrem Studienaufenthalt im Ausland sollten Sie mit einem Dozenten mit Hilfe des sogenannten Learning Agreements besprochen haben, welche Kurse Sie im Ausland belegen und ob diese hier auch anerkannt werden können. Sowohl Sie, der*die Fachkoordinator*in als auch die Gastuni unterschreiben diesen “Studienvertrag”. Die Gastuni bestätigt mit ihrer Unterschrift, dass Sie die im Learning Agreement angegebenen Kurse dort belegen können.
Stellen Sie vor Ort fest, dass sich aus irgendeinem Grund die gewählten Kurse doch nicht belegen lassen, weil sich etwas geändert hat, nutzen Sie die dafür im Learning Agreements ("Changes") und tragen dort die geänderte Auswahl ein. Auch diese wird durch die Unterschriften aller Beteiligten bekräftigt.
Das International Office stellt gern Vorlagen zur Verfügung.
- Nach Studienaufenthalt (erbrachte Leistung)
Die Credits, die Sie während des Auslandssemesters an der Gasthochschule erbracht haben, werden vom Prüfungsamt eingetragen, nachdem Sie das Dokument „After the Mobility“ und das Transcript of Records (ToR) mit der Bestätigung der erbrachten Leistungen an der Gasthochschule an den*die Fachkordinator*in geschickt haben. Diese*r leitet die Dokumente an das Prüfungsamt weiter. Sollten Sie die Credits nach einigen Wochen immer noch nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre*n zustänidige*n Fachkordinator*in und/oder an das entsprechende Prüfungsamt.
Hier finden Sie einen Flyer der HRK zur Anerkennung von Auslandsaufenthalten.
Schritt 4: Kontakt aufnehmen
Der nächste Schritt ist dann die Kontaktaufnahme mit der Zieluniversität, bei der man anfragt, ob man als visiting student kommen darf und welche Voraussetzungen es gibt.
Dazu sollte man natürlich auch schon den Bereich nennen können, in dem man studieren möchte. Fragen kann man entweder direkt im zuständigen Institut oder im International Office der Zieluniversität.
Schritt 5: Finanzierung klären
Sind diese Dinge geklärt, bleibt noch die Finanzierungsfrage. Finanzierungsmöglichkeiten von Auslandssemestern außerhalb von Partneruniversitäten sind bspw.
Weitere Informationen
Folgende Punkte sollten Sie noch rechtzeitig klären:
Visum
Alle Informationen dazu sollten Sie auf der Homepage der jeweiligen Landesbotschaft finden. Oft gibt es unterschiedliche Visa für Touristen, Studierende und Leute, die in dem jeweiligen Land auch arbeiten wollen.
Impfungen
Informationen über vorgeschriebene und ratsame Impfungen gibt das Auswärtige Amt bei den Reise- und Sicherheitshinweisen
Versicherungen
Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Krankenkasse, ob Sie auch während eines längeren Auslandsaufenthalts versichert sind! Gerade außerhalb der EU braucht man oft zusätzliche Dokumente oder muss eine Zusatzversicherung abschließen. Das gilt auch für die Unfall- und Haftpflichtversicherungen.
Der DAAD bietet eine kombinierte Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung an oder informieren Sie sich über die Versicherungsangebote von Dr. Walter.
Urlaubssemester
Für die meisten Studierenden ist es sinnvoll, sich für das Auslandssemester beurlauben zu lassen. Dies geschieht zur Rückmeldefrist des direkt vorhergehenden Semesters.
Infos dazu finden Sie auf der Seite des I-Amts.
Kündigung/Pausieren von Telefon- und Internetverträgen
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Anbieter, ob Sie den Vertrag für den Zeitraum Ihres Auslandsaufenthalts aussetzen können.
Zwischenvermietung
Sie möchten Ihr Zimmer gern in der Zeit, in der Sie im Ausland sind vermieten? Das IO vermittelt Zimmer weiter an Incomings unserer Partnerunis. Das Formular finden Sie hier
Hilfreiche Links
- Studieren weltweit: Informationsseite des DAAD
- Study in Europe: Portal der EU mit auch länderspezifischen Infos und Tipps zum Studium in einem europäischen Land + weiterführenden Links
Ihre Ansprechpersonen:
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Kerstin Mühlhausen-LotzeUniversitätsplat 1, 31141 HildesheimHC.N.2.50+49 5121 883-92004+49 5121 883-92005
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Marina HillerUniversitätsplatz 1, 31141 HildesheimHC.N.2.45Sprechstunde: Di und Do 10-12 Uhr - Nach Anmeldung in der Learnwebgruppe "Outgoings"05121 883-9202205121 883 92023
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Daniela PuhrschUniversitätsplatz 1, 31141 HildesheimHC.N.2.51Termine und Anmeldung über das Learnweb Kurs/Gruppe "Outgoings"05121 883 92000