Promos (Förderprogramm des DAAD)
Promos ist ein Finanzierungsprogramm für selbst organisierte Auslandsaufenthalte weltweit durch eine Projektförderung des DAAD aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Darunter fallen im Prinzip alle Auslandsaufenthalte außerhalb von Erasmus+.
Anders als bei Erasmus+-Studienaufenthalten, wo Austauschplatz und Stipendium gekoppelt sind, geht es bei Promos nur um die reine Finanzierung und der Studiums- bzw. Praktikumsplatz muss selbst organisiert werden.
Der Vorteil: Sie sind frei in Ihrem Vorhaben und können Ihr individuelles Projekt unterstützen lassen. Der Nachteil: Sie haben in aller Regel mehr Organisationsaufwand.
Es gibt folgende Stipendien
Stipendien für Studienaufenthalte im Ausland (1 bis 6 Monate)
Gefördert werden können sowohl Kurzstipendien als auch Stipendien bis zu einem Semester für Studienaufenthalte. Die Höhe der Stipendienraten bzw. Fahrtkostenzuschüsse ist abhängig vom jeweiligen Zielland. Studiengebühren können nicht übernommen werden.
Studienaufenthalte an Universitäten innerhalb Europas können nicht gefördert werden.
Auslandspraktika (6 Wochen bis 6 Monate)
Praktika können mit länderbezogenen Stipendienraten bzw. Fahrtkostenzuschüssen gefördert werden.
Praktika in EU-Ländern, Island, Lichtenstein, Norwegen und Türkei können nicht gefördert werden.
Wichtig: Es können ausnahmsweise auch Praktika nach dem BA-Abschluss und vor Masterstudiumsbeginn gefördert werden, sofern eine Vorabzulassung zum Master vorliegt!
Wichtiger Hinweis des DAAD: Für Praktika bei EU-Institutionen, Einrichtungen und Organisationen, die EU-Programme verwalten, den Auslandsvertretungen Deutschlands (inklusive Goethe-Institute!) und an den Deutschen Geisteswissenschaftlichen Instituten sowie den Deutschen Schulen im Ausland läuft die Bewerbung direkt über den DAAD.
Fahrtkostenzuschüsse können weiterhin für Praktika, die im Rahmen der Organisationen IAESTE, AIESEC, bvmd, ZAD und DCGM durchgeführt werden, durch den DAAD gefördert werden. Bewerbungen sind allerdings direkt über diese genannten Organisationen einzureichen.
Auslandsaufenthalte zum Schreiben von Abschlussarbeiten (1 bis 6 Monate)
Gefördert werden können sowohl Kurzstipendien als auch Stipendien bis zu einem Semester für Studienaufenthalte an Hochschulen oder in Unternehmen. Die Höhe der Stipendienraten bzw. Fahrtkostenzuschüsse ist abhängig vom jeweiligen Zielland. Studiengebühren können nicht übernommen werden.
Aufenthalte an ERASMUS-Partneruniversitäten können nicht gefördert werden.
Sprachkurse (3 Wochen bis 6 Wochen)
Sprachkurse an Hochschulen im Ausland können weltweit gefördert werden. Die Höhe der Stipendienraten bzw. Fahrtkostenzuschüsse ist abhängig vom jeweiligen Zielland. Vorkenntnisse der Sprache müssen vorhanden sein (bei Englisch: mind. 6 Jahre Schulenglisch, bei Französisch: mind. 5 Jahre Schulfranzösisch, bei Spanisch bspw. 1 Jahr Spanisch oder 2 Semester VHS-Kurse oder ein Intensivkurs, bei weniger gesprochenen Sprachen sind Grundkenntnisse erwünscht).
Achtung: Es werden prioritär Stipendien für die ersten drei genannten Stipendienarten vergeben, Sprachkurse können nur eingeschränkt gefördert werden.
Bewerbungsverfahren
Wer kann sich bewerben?
Die Teilstipendien (bis zu sechs Monate) sind vorgesehen für qualifizierte Studierende ab dem 3. Semester (bei Antritt des Auslandsaufenthaltes) aller Fachrichtungen.
Achtung! Sie müssen für den Zeitraum, in dem Sie den Auslandsaufenthalt absolvieren, an der Universität eingeschrieben sein!
Wie bewirbt man sich?
Über den Bewerbungslink füllen Sie das Bewerbungsformular aus. Sie bekommen danach eine Registrierungsmail für das Mobility-Portal, in dem Sie noch einige Daten ergänzen, ein Foto von sich sowie die unten aufgeführten Dokumente hochladen müssen.
Das Bewerbungsformular, welches Sie über das Mobility Online Portal zum späteren Zeitpunkt herunterladen können, lassen Sie bitte von Ihrer Mentor*in unterschreiben und laden es dann wieder im Protal hoch.
Bevor Sie die Bewerbung vervollständigen können, sprechen Sie sie mit einem*r Mentor*in (einem*r hiesigen Dozenten*in), der*die den Auslandsaufenthalt bspw. durch die Gewährleistung der Anerkennung begleitet, Ihr Vorhaben durch. Er*sie sollte sich insbesondere das Motivationsschreiben durchlesen. Der*die gewählte Mentor*in muss dem Lehrkörper der Universität Hildesheim angehören, er*sie darf nicht nur einen Lehrauftrag haben!
Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Bewerbung:
- Darstellung des Projekts
- Bestätigung der Praktikumsstelle bzw. der Universität, an der man studiert, mit genauen Aufenthaltsdaten und bei Praktika den Aufgaben und der Angabe, ob Sie bezahlt werden oder nicht
- bei Abschlussarbeiten: Bestätigung des hiesigen Betreuers / der Betreuerin sowie der ausländischen Einrichtung, bei der man die Arbeit schreibt
- Tabellarischer Lebenslauf
- Transcript of Records
- DAAD-Formblatt zum Nachweis der Sprachkenntnisse des Ziellandes (oder ähnlicher Nachweis, Abiturzeugnis als Nachweis nicht älter als 2 Jahre)
- Immatrikulationsbescheinigung für das aktuelle und das Auslandssemester (letztere kann nachgereicht werden)
- ggf. Nachweis für soziales Engagement (es gilt nur soziales Engagement innerhalb der letzten drei Jahre, nur Ehrenamt, keine FSJ)
Nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Ich empfehle allen Bewerber*innen, ihre Bewerbungen frühzeitig einzureichen, damit wir sie zusammen noch einmal durchsehen können und ich auf eventuelle Mängel rechtzeitig hinweisen kann!
Bitte beachten Sie auch, dass die Unterschrift des*der Mentors*in keiner Stipendienzusage entspricht. Die Entscheidung über die Stipendienvergabe trifft die Senatskommission für Förderangelegenheiten.
WICHTIG für Bewerber*innen
Die unten jeweils angegebene Mindestdauer des Vorhabens muss bis zum 31.12. erfüllt sein!
Beispiel: Ein Auslandspraktikum ist von Mitte November bis Mitte Januar des Folgejahres geplant. Dann muss es im November so beginnen, dass noch mindestens 6 Wochen im aktuellen Jahr "abgedeckt" sind.
Achtung: Wir fördern mit Promos immer nur bis zum 31.12. eines Jahres!
Nach welchen Kriterien werden die Bewerber*innen ausgewählt?
Die Bewerber*innen werden von der Senatskommission für Förderungsangelegenheiten ausgewählt. Kriterien für die Auswahl sind (nach der Reihenfolge der Gewichtung):
- Projektdarstellung
- Studienleistungen
- soziales Engagement
- ausreichende Sprachkenntnisse
Bewerbungsfristen für Promos
Bewerbungen sind jeweils wie folgt:
zum 15.10. des Vorjahres für Aufenthalte mit Beginn zwischen dem 01.01.und 28.02 des Förderjahres,
zum 15.01. für alle Aufenthalte mit Beginn ab dem 01.03. - 31.12. des Förderjahres,
zum 15.03 für alle Aufenthalte mit Beginn ab dem 01.05. - 31.12. des Förderjahres,
oder 15.06. für alle Aufenthalte mit Beginn ab 15.07. - 31.12 des Förderjahres.
Dokumente
Im Folgenden finden Sie die Vorlagen für den Erfahrungsbericht.
Ihre Ansprechperson:
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Daniela PuhrschUniversitätsplatz 1, 31141 HildesheimHC.N.2.51Termine und Anmeldung über das Learnweb Kurs/Gruppe "Outgoings"05121 883 92000
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Anna-Maria Pulm