Promos ist ein Finanzierungsprogramm für selbst organisierte Auslandsaufenthalte weltweit durch eine Projektförderung des DAAD aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Darunter fallen im Prinzip alle Auslandsaufenthalte außerhalb von Erasmus+.

Anders als bei Erasmus+-Studienaufenthalten, wo Austauschplatz und Stipendium gekoppelt sind, geht es bei Promos nur um die reine Finanzierung und der Studiums- bzw. Praktikumsplatz muss selbst organisiert werden.

Der Vorteil: Sie sind frei in Ihrem Vorhaben und können Ihr individuelles Projekt unterstützen lassen. Der Nachteil: Sie haben in aller Regel mehr Organisationsaufwand.

Es gibt folgende Stipendien

Stipendien für Studienaufenthalte im Ausland (1 bis 6 Monate)

Gefördert werden können sowohl Kurzstipendien als auch Stipendien bis zu einem Semester für Studienaufenthalte. Die Höhe der Stipendienraten bzw. Fahrtkostenzuschüsse ist abhängig vom jeweiligen Zielland. Studiengebühren können nicht übernommen werden.

Studienaufenthalte an Universitäten innerhalb Europas können nicht gefördert werden.

Stipendien für Auslandspraktika (6 Wochen bis 6 Monate)

Praktika können mit länderbezogenen Stipendienraten bzw. Fahrtkostenzuschüssen gefördert werden.

Praktika in EU-Ländern, Island, Lichtenstein, Norwegen und Türkei können nicht gefördert werden.

Wichtig: Es können ausnahmsweise auch Praktika nach dem BA-Abschluss und vor Masterstudiumsbeginn gefördert werden, sofern eine Vorabzulassung zum Master vorliegt!

Wichtiger Hinweis des DAAD: Für Praktika bei EU-Institutionen, Einrichtungen und Organisationen, die EU-Programme verwalten, den Auslandsvertretungen Deutschlands (inklusive Goethe-Institute!) und an den Deutschen Geisteswissenschaftlichen Instituten sowie den Deutschen Schulen im Ausland läuft die Bewerbung direkt über den DAAD.
 

Fahrtkostenzuschüsse können weiterhin für Praktika, die im Rahmen der Organisationen IAESTE, AIESEC, bvmd, ZAD und DCGM durchgeführt werden, durch den DAAD gefördert werden. Bewerbungen sind allerdings direkt über diese genannten Organisationen einzureichen.

Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Wer kann sich bewerben?

Promos Stipendien sind vorgesehen für qualifizierte Studierende ab dem 3. Semester (bei Antritt des Auslandsaufenthaltes) aller Fachrichtungen.

Achtung! Sie müssen für den Zeitraum, in dem Sie den Auslandsaufenthalt absolvieren, an der Universität eingeschrieben sein!

Wie bewirbt man sich?

Schritt 1) Bevor Sie die Bewerbung vervollständigen können, sprechen Sie sie mit einem*r Mentor*in (einem*r hiesigen Dozenten*in) Ihr Vorhaben und die Möglichkeit der Anerkennung (z.B. in Form von ECTS) durch. Er*sie sollte sich insbesondere das Motivationsschreiben durchlesen. Der*die gewählte Mentor*in muss dem Lehrkörper der Universität Hildesheim angehören, er*sie darf nicht nur einen Lehrauftrag haben! 

Schritt 2) Über den Bewerbungslink füllen Sie das Bewerbungsformular aus. Sie bekommen danach eine Registrierungsmail für das Mobility-Portal, in dem Sie noch einige Daten ergänzen, ein Foto von sich, die Bewerbungsunterlagen hochladen sowie die Bestätigung durch den*die Mentor*in müssen. 

Schritt 3) Bevor Sie die Bewerbung final bestätigen, prüfen sie anhad der folgenden Checkliste, ob Sie alles berücksichtigt haben:

□ Sind Ihre Unterlagen vollständig?

□ Haben Sie die Projektdarstellung in dem dazu vorgesehenen Formblatt geschrieben?

□ Haben Sie die Unterlagen unterschrieben?

□ Hat Ihr*r Mentor*in unterschrieben?

 

WICHTIG für Bewerber*innen

  • Nicht fristgerecht und unvollständig eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. 
  • Es gibt keine Möglichkeit, nach der Bewerbungsfrist und der Auswahlentscheidung, Dokumente nachzureichen.
  • Bitte beachten Sie, dass die Unterschrift des*der Mentors*in keiner Stipendienzusage entspricht. Die Entscheidung über die Stipendienvergabe trifft die Senatskommission für Förderangelegenheiten.
  • Die Mindestdauer des Vorhabens muss bis zum 31.12. erfüllt sein! Beispiel: Ein Auslandspraktikum ist von Mitte November bis Mitte Januar des Folgejahres geplant. Dann muss es im November so beginnen, dass noch mindestens 6 Wochen im aktuellen Jahr "abgedeckt" sind.

 

Wann sind die Bewerbungsfristen?

Bewerbungen sind jeweils wie folgt:

zum 15.10. des Vorjahres für Aufenthalte mit Beginn zwischen dem 01.01.und 28.02 des Förderjahres,

zum 15.01. für alle Aufenthalte mit Beginn ab dem 01.03. - 31.12. des Förderjahres,

zum 15.03 für alle Aufenthalte mit Beginn ab dem 01.05. - 31.12. des Förderjahres,

oder 15.06. für alle Aufenthalte mit Beginn ab 15.07. - 31.12 des Förderjahres.

Welche Bewerbungsunterlagen muss ich einreichen?

Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Bewerbung:

  • Darstellung des Projekts
  • Bestätigung der Praktikumsstelle bzw. der Universität, an der man studiert, mit genauen Aufenthaltsdaten und bei Praktika den Aufgaben und der Angabe, ob Sie bezahlt werden oder nicht
  • Bestätigung der*s Mentors*in zum Projektvorhaben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Transcript of Records
  • DAAD-Formblatt zum Nachweis der Sprachkenntnisse des Ziellandes (oder ähnlicher Nachweis, Abiturzeugnis als Nachweis nicht älter als 2 Jahre)
  • Immatrikulationsbescheinigung für das aktuelle und das Auslandssemester (letztere kann nachgereicht werden)
  • ggf. Nachweis für soziales Engagement (es gilt nur soziales Engagement innerhalb der letzten drei Jahre, nur Ehrenamt, keine FSJ)

Wenn Sie Fragen zu den Bewerbungsunterlagen haben (z.B. zu den Nachweisen für soziales/ ehrenamtliches Engagement), dann buchen Sie einen Beratungstermin.

WICHTIG für Bewerber*innen

  • Nicht fristgerecht und unvollständig eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. 
  • Es gibt keine Möglichkeit, nach der Bewerbungsfrist und der Auswahlentscheidung, Dokumente nachzureichen.
  • Bitte beachten Sie, dass die Unterschrift des*der Mentors*in keiner Stipendienzusage entspricht. Die Entscheidung über die Stipendienvergabe trifft die Senatskommission für Förderangelegenheiten.
  • Die Mindestdauer des Vorhabens muss bis zum 31.12. erfüllt sein! Beispiel: Ein Auslandspraktikum ist von Mitte November bis Mitte Januar des Folgejahres geplant. Dann muss es im November so beginnen, dass noch mindestens 6 Wochen im aktuellen Jahr "abgedeckt" sind.
Nach welchen Kriterien werden die Bewerber*innen ausgewählt?

Nach Ablauf der jeweiligen Bewerbungsfrist werden die eingegangenen Bewerbungen zunächst durch das International Office auf formelle Vollständigkeit geprüft

Die Bewerber*innen werden von der Senatskommission für Förderungsangelegenheiten ausgewählt. Kriterien für die Auswahl sind (nach der Reihenfolge der Gewichtung):

  • Projektdarstellung
  • Studienleistungen
  • soziales Engagement
  • ausreichende Sprachkenntnisse
Wer wählt die Stipendiat*innen wann aus?

Die Senatskommission für Förderangelegenheiten (FÖKO) entscheidet über die Vergabe diverser Förder- und Drittmittel, u.a. auch über die Vergabe der Promos Stipendien. 

Die FÖKO setzt sich zusammena aus der Vizepräsident*in für Chancengleichheit und Internationales, Professor*innen eines jeden Fachbereichs, Wissenschaftliche Mitarbeitende, Mitarbeitende der Verwaltung und Studierende.

Die FÖKO tagt zweimal jährlilch (Anfang/ Mitte Februar und Juli). Die Auswahl der Stipendiat*innen, die sich zum 15.03. und 15.10. bewerben, erfolgt durch die FÖKO digital.

Innerhalb einer Woche nach der Sitzung der FÖKO werden alle Bewerber*innen schriftlich über den Status ihrer Bewerbung informiert (Zu- oder Absage).

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderhöhe (Mindestförderung) berechnet sich anhand der Aufenhaltsdauer des Auslandssemesters bzw. Auslandspraktium und des Ziellandes:

Bitte beachten Sie, dass die maximale Förderdauer 3 Monatspauschalen beträgt.

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