Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa. Es unterstützt Auslandsaufenthalte für Studierende, Auszubildende, Lehrkräfte und Schüler*innen sowie Projekte zur internationalen Zusammenarbeit.

 

Das Programm fördert persönliches Lernen, Praktika und den Erfahrungsaustausch.

Voraussetzungen

Studierende 

  • müssen bei Antritt des Auslandssemestersmindestens ein abgeschlossenes Studienjahr absolviert haben.
  • dürfen in jedem Studienabschnitt (BA, MA) maximal 12 Monate Studiums- oder Praktikumsaufenthalte im Rahmen von Erasmus+ gefördert werden.
  • müssen mindestens einen Nachweis von an der Gasthochschule erbrachten Studienleistungen vorweisen können.
Sprachanforderungen

Da es für Sie wichtig ist und wir sicherstellen müssen und wollen, dass Sie sprachlich in der Lage sind, das Studium an einer Partnerhochschule wahrzunehmen, müssen Sie für eine Bewerbung für einen Aufenthalt an einer der Partnerhochschulen die von den Partnerhochschulen geforderten Sprachkenntnisse nachweisen.

Welche Sprachen seitens der Partnerhochschulen gefordert werden, entnehmen Sie den Partnerunilisten. Sofern mehrere Sprachen in der Partneruniliste aufgeführt wurden, reicht der Nachweis für eine der benannten Sprachen.

Die folgenden Hinweise zu den Sprachnachweisen gelten für die geforderten Sprachkenntisse Ihrer Erstwahl. 

Im Rahmen Ihrer Bewerbung werden Sie aufgefordert Ihre Sprachkenntnisse mit einem Nachweis zu belegen.

Die Nachweise dürfen nicht älter als 30 Monate sein.

Ihre Sprachkenntnisse können Sie wie folgt nachweisen:

  • ein entsprechendes Zertifikat einer anerkannten Lehrinstitution (z.B. TOEFL, DELF, SIELE,....) oder durch ihr Abiturzeugnis. Weitere Informationen zu Zertifikaten anerkannter Lehrinstitutionen finden Sie hier.

Falls Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung entsprechende Sprachkenntnisse nicht durch Zertifikate nachweisen können, reichen Sie bitte eines der folgenden Dokumente ein:

  • Teilnahmebescheinigung von einem Sprachkurs, der das geforderte Sprachniveau bescheinigt.
  • Einstufungstest mit Ergebnis des nächsthöheren Sprachniveaus, welches von der Partnerhochschule gefordert wird. Informationen zu kostenlosen Einstufungstest finden Sie hier.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen des IO.

Erasmus+ Förderung (Projekt 2025)

Monatliche Stipendienraten

Die EU hat die monatlichen Erasmus-Stipendienraten abhängig vom Zielland festgesetzt und in 3 Länderkategorien eingeteilt:

  • Länderkategorie I - 600 € / Monat: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich
  • Länderkategorie II und III - 540 € / Monat: Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Mazedonien (EJRM), Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern
  • KA 131 International - 700 € / Monat: Mexiko, USA

Erasmus-Stipendien kann parallel zu Auslands-BAföG, Bildungskredit und Deutschlandstipendien gezahlt werden.

Reisekostenpauschale und Green Travel

Sollten Sie für die An- und Abreise zur Partnerhochschule nachhaltige Verkehrsmittel nutzen, erhalten Sie eine erhöhte Reisekostenpauschale und können bei Bedarf bis zu maximal 6 weitere Reisetage beantragen.

Alle Studierenden erhalten eine von der EU abhängig von der Distanz festgesetzte Reisekostenpauschale. Grundlage ist die einmalige Entfernung der Heimat- zur Partnerhochschule:

Distanz

Standardreise

Reise mit nachhaltigem 

Verkehrsmittel (Green Travel)

10 – 99 km

28 €

56 €

100 – 499 km

211 €

285 €

500 – 1.999 km

309 €

417 €

2.000 – 2.999 km

395 €

535 €

3.000 – 3.999 km

580 €

785 €

4.000 – 7.999 km

1.188 €

1.188 €

8.000 und mehr

1.735 €

1.735 €

Zuschuss (Top Up) für Studierende mit geringen Chancen (Fewer Opportunities)

Studierende 

  • mit einem GdB ab 20%
  • mit einer chronischen Erkrankung
  • die von ihren Kind/ern begleitet werden
  • Erstakademiker*innen
  • erwerbstätige Studierende

erhalten zusätzlich zur Erasmus Förderung eine weitere Unterstützung in Höhe von 250 € / Monat.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein Realkostenantrag gestellt werden. Wir beraten Sie gerne.

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