Durch die Erasmus+-Prakltikumsförderung (MIX IT) erhalten Studierende und Graduierte die Möglichkeit einer individuellen finanziellen und organisatorischen Unterstützung ihres Auslandspraktikums.

 

Programmziele sind die Mobilitätssteigerung und Stärkung der internationalen Zusammenarbeit von Hochschulen und Unternehmen ebenso wie die Steigerung der Berufs- und Lebenserfahrung von Studierenden und Graduierten.

 

Die Leibniz Universität Hannover koordiniert seit 1995 den europaweiten Praktikant*innenaustausch für die Hochschulpartnerschaft Niedersachsen, deren Mitglied die Universität Hildesheim ist.

Voraussetzungen: Wer? Wie lange?

Wer kann sich vewerben?

Auf eine finanzielle Praktikumsförderung im Rahmen von Ermasus+ können sich bewerben:

  • Studierende, die in einem Studiengang (Bachelor/Master/Staatsexamen) immatrikuliert sind. Doktoranden können gefördert werden,
    sofern sie immatrikuliert sind. 
  • Graduierte: Für eine Praktikumsförderung nach Studienabschluss einer Studienphase muss dafür während des
    letzten Studienjahres eine Bewerbung erfolgt sein. Das Studium muss zum Zeitpunkt des Praktikumsbeginns
    abgeschlossen sein. Während des Praktikums darf der*die Stipendiat*in nicht (erneut) an einer Hochschule
    immatrikuliert sein. Zudem muss der Praktikumsaufenthalt innerhalb eines Kalenderjahres nach dem
    Abschluss durchgeführt und beendet werden.
  • Die Staatsangehörigkeit ist für eine Bewerbung unerheblich.
  • Während des Praktikumszeitraums muss der Hauptwohnsitz in Deutschland sein.
    Austauschstudierende können keinen Erasmus+ -Zuschuss in Anspruch nehmen. Ausgeschlossen ist auch die
    Förderung eines Praktikums im Herkunftsland oder in einem Land, in dem der/die Bewerber/in einen Großteil
    des Lebens verbracht hat.

Laufzeit des Praktikums

  • Das Praktikum muss mindestens 2 Monate (60 Tage) und darf maximal 12 Monate (360 Tage) dauern. Zudem
    muss es als Vollzeittätigkeit (i.d.R. 32-40 Std./Woche, 5 Tage/Woche) stattfinden (mind. 12 LWS bei
    Schulpraktika).
  • jede*r Student*in, die*der noch nicht das Kontingent von 12 Monaten (360 Tagen) Erasmus+-Förderung
    (Studium und Praktikum) für den jeweiligen Studienzyklus (BA/MA/Promotion) ausgeschöpft hat. Während des
    Praktikums darf kein Wechsel des Studienzyklus‘ stattfinden. Diese Gesamtförderdauer kann auch auf mehrere Auslandsaufenthalte aufgeteilt werden. Die
    Höchstförderdauer einer Mobilität beträgt jedoch auch in diesem Fall 12 Monate.
  • Graduierte: Die Laufzeit des Praktikums wird mit den maximal zwölf Monaten der zuvor abgeschlossenen
    Studienphase angerechnet: Wurde z. B. im Bachelor bereits ein Studienaufenthalt von acht Monaten im
    Ausland absolviert, bleiben im Anschluss für ein Graduiertenpraktikum vier Monate übrig.
  • Personen können im selben Projektjahr mehrfach gefördert werden. Praktika in Einrichtungen, in denen bereits
    ein Praktikum im selben Projektjahr absolviert wurde, sind hingegen nicht förderbar.

 

Bitte lesen Sie das Merkblatt Förderbedingungen aufmerksam durch!

Rahmenbedingungen für die Praktikumsstelle
  • Das Praktikum soll in einem Unternehmen, einer Organisation oder einer sozialen/kulturellen Einrichtung
    stattfinden. Praktika an Hochschuleinrichtungen sind ebenfalls möglich; hierbei muss nachgewiesen werden,
    dass es sich um eine praktische Arbeitserfahrung handelt, nicht um Studienarbeit (Förderung hierfür durch
    Erasmus+ -Studienaufenthalt – SMS – möglich). Während der Arbeitszeit dürfen keine Studien-/Forschungs-/
    Abschlussarbeiten geschrieben werden. Die Förderfähigkeit wird im Einzelfall geprüft.

     

  • Das Erasmus+ -geförderte Praktikum muss in engem Zusammenhang mit dem Studienfach stehen. In jedem
    Fall muss der Bezug der berufspraktischen Tätigkeiten zum Studium bzw. zur beruflichen Gesamtqualifikation
    (im Hinblick auf die zukünftige Berufsplanung) aus den Bewerbungs- und Berichtsunterlagen deutlich
    werden. Lehramtsassistenzen können über Erasmus+ gefördert werden.
    Die während des Praktikums von der aufnehmenden Einrichtung übertragenden Aufgaben müssen ein
    anspruchsvolles Niveau aufweisen und sollten sich vorzugsweise an der (Mit-)Arbeit an Projekten orientieren.
    Rein administrative Tätigkeiten oder Verkaufstätigkeiten im Einzelhandel oder Tourismus sind nicht für die
    Förderung durch Erasmus+ vorgesehen.
    Ist das Praktikum Pflichtbestandteil des Studiengangs soll es mit ECTS-Punkten; als freiwilliges Praktikum
    zumindest im Diploma Supplement vom Fachbereich anerkannt werden.

     

  • Das Praktikum muss einen transnationalen Charakter aufweisen. Mit der finanziellen Unterstützung durch
    das Erasmus+-Programm soll es Studierenden ermöglicht werden, eine neue Kultur, Sprache und alternative
    Arbeitsweisen im Kontext der berufspraktischen Tätigkeit kennenzulernen.

     

  • Definitiv ausgeschlossen sind Praktika in den folgenden Einrichtungen:
    • Europäische Institutionen, Verwaltungseinrichtungen für EU-Gemeinschaftsprogramme (um mögliche
      Interessenkonflikte oder Doppelfinanzierung zu vermeiden)
    • Nationale diplomatische Vertretungen (Botschaften, Konsulate usw.) des Herkunftslandes des
      Studierenden im Gastland;
    • Einrichtungen nationaler Vertretung des Heimatlandes (z.B. Botschaftsschulen)
       

      Im Zweifelsfall wird eine Einzelprüfung des Antrags durchgeführt. Die Entscheidung über eine Erasmus
      +-Praktikumsförderung obliegt dem International Office der Leibniz Universität Hannover.

  • Bereits begonnene Praktika sind nicht rückwirkend förderbar. Auch die anteilige Förderung eines Praktikums
    ist nicht vorgesehen.
Bewerbungsverfahren und -fristen

Die Erasmus+ Praktikumsförderung wird im Rahmen der Hochschulpartnerschaft Niedersachsen bearbeitet. Das bedeutet, dass 

  • die Uni Hildesheim Sie im Bewerbungsverfahren begleitet und unterstützt, 
  • die Leibnitz Universität Hannover über die Stipendienvergabe entscheidet und das Stipendium auszahlt.

Die Bewerbungsunterlagen reichen Sie vollständig ausgefüllt und unterschrieben zwei Monate vor Praktikumsbeginn per E-Mail bei der Ansprechperson an der Universität Hildeshein ein.

Erhält Ihre Bewerbung eine Befürwortung seitens der Uni Hildesheim, werden die Dokumente an das International Office an der Leibniz Universität Hannover zur finalen Prüfung weitergeleitet.

Bewerbungsunterlagen

Folgende Bewerbungsunterlagen reichen Sie bitte spätestens zwei Monate vor Praktikumsbeginn ein:

 

Finanzierung

Die Berechnung der Förderung erfolgt auf Basis eines monatlichen Zuschusses zu den Lebenshaltungskosten während des berufspraktischen Auslandsaufenthaltes; sämtliche Kosten können durch den finanziellen Zuschuss nicht gedeckt werden. Der finanzielle Zuschuss ist bei Praktika in Erasmus+-Programmländer auf 150 Tage beschränkt, bei Mobilitäten in Länder, die nicht zum Erasmus+-Programm gehören, auf 120 Tage. Längere Praktika sind möglich und werden anteilig finanziell bezuschusst.

Die Förderung für die gesamte Praktikumsdauer wird bei Vorlage des Grant Agreements in einem Betrag ausgezahlt.
Die Rücksendung des Vertrags sollte rechtzeitig vor Praktikumsbeginn erfolgen, sodass Sie die finanzielle Förderung zum Starttermin zur Verfügung haben und nicht vollständig in Vorlage gehen müssen.

Eine Übersicht über die Fördersätze finden Sie hier: Fördersätze 2025

Zusatzförderung für Studierende mit geringeren Chancen und Green Travel

Zusatzförderung für:

Studierende mit geringeren Chancen

  • Studierende mit chronischer Erkrankung
  • Studierende mit Behinderung
  • Studierende mit Kind(ern)
  • Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus (Erstakademiker*innen)
  • Erwerbstätige Studierende
     

„Grünes Reisen“

  • Studierende, die nachhaltige Verkehrsmittel verwenden

Art der finanziellen Zusatzförderung:

  • Aufstockungsbetrag („top-up“) in Höhe von 250 €/Monat bzw. bis zu 6 Reisetage für grünes Reisen
  • Realkosten ggf. möglich für Studierende mit Behinderung oder mit chronischer Erkrankung sowie für Studierende mit Kind(ern)

Bei Vorhandensein mehrerer Zielgruppenmerkmale der Förderung für Studierende mit geringeren Chancen ist nur eine Option auszuwählen. Der Aufstockungsbetrag für Studierende mit geringeren Chancen und der finanzierten Reisetage hingegen sind kombinierbar.
 

Nachweise/ ehrenwörtliche Erklärung:

  • Für die Beantragung einer Zusatzförderung muss eine Ehrenwörtliche Erklärung eingereicht werden, in welcher Studierende unterschriftlich versichern, alle entsprechenden Förderfähigkeitskriterien zu erfüllen und auf Nachfrage entsprechende Nachweise vorzulegen. Die Erklärung muss in zweifacher Ausfertigung und im Original unterschrieben vor Mobilitätsbeginn eingereicht werden. Eine Vorlage befindet sich unter Bewerbungsunterlagen.
  • Für die Beantragung von Realkosten gelten die in diesem Kriterienkatalog definierten Vorgaben; es
    sind Originalbelege einzureichen.

Weitere Informationen finden Sie im Infoblatt Zusatzförderung

Versicherungen

Ein Teil des finanziellen Zuschusses im Erasmus+ Programm ist für die Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung vorgesehen. Sie müssen Ihren Versicherungsschutz im Zielland für den Zeitraum des Praktikums selbst organisieren, sollte dieser nicht vom Unternehmen in dem das Praktikum absolviert wird übernommen werden. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig nach dem Auslandsschutz Ihrer in Deutschland bestehenden Versicherungen. Krankenversicherungen stellen eine European Health Insurance Card (EHIC) aus. Eine Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung am Arbeitsplatz für den Aufenthalt im Betrieb wird meistens von der Gasteinrichtung im Ausland gestellt.

Ein günstiges kombiniertes Versicherungspaket bietet der Deutsche Akademische Auslandsdienst (DAAD) speziell für Erasmus-Programmteilnehmer an. Infos hierzu erhalten Sie bei der Versicherungsstelle des DAAD.

Sprachkenntnisse

Nachweise über Sprachkenntnisse in den Sprachen Bulgarisch, Dänisch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Irisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch werden nach einer Förderzusage über den Online Linguistic Support (OLS) erbracht. Demnach ist es für diese Sprachen nicht notwendig, einen Sprachnachweis mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen. Es wird jeweils vor und nach dem Praktikum ein Online-Sprachtest absolviert. Die Ergebnisse der Tests sind nicht ausschlaggebend für die Förderung, sondern dienen der EU zur Datenerhebung. Nachdem der Sprachtest zur Beurteilung der Sprachkenntnisse (assessment test) abgelegt wurde, kann über OLS ein kostenloser Online-Sprachkurs absolviert werden. 

Informationen dazu finden Sie unter Online Lingustic Support (OLS) oder direkt beim DAAD und als Infoblatt OLS-Sprachtest.

Wie lautet der Erasmus Code für die Uni Hildesheim?

Der Erasmus Code für die Uni Hildesheim lautet: D  HILDESH01

Unterstützung und Pflichten

Meldepflichten

Alle Änderungen bezüglich der ursprünglich vereinbarten Praktikumsdauer (späterer Antritt, Unterbrechung, Abbruch, vorzeitige Beendigung), des Tutors in der Praktikumseinrichtung und der Inhalte sowie Ihrer Kontaktdaten müssen dem International Office der Leibniz Universität Hannover unverzüglich gemeldet werden.

vor dem Praktikum

Für Fragen steht Ihnen die Ansprecperson (siehe unten) zur Verfügung. 

Für praktische Fragen rund um das Thema „Leben und Arbeiten“ im Zielland erhalten Sie von den Kolleg*innen des International Office der Leibniz Universität Hannover die Kontaktdaten eines ehemaligen Teilnehmenden, der*die im selben Zielland ein Praktikum absolviert hat.

während des Praktikums

Die betreuende Person in der Praktikumseinrichtung ist für Ihre Einarbeitung, die Zuteilung von Ihren Qualifikationen entsprechenden Aufgaben, die Betreuung des Praktikumsablaufs und allgemeine Hilfestellungen zum Leben und Arbeiten vor Ort zuständig. 

Ankunftsmeldung: Eine Woche nach Praktikumsantritt geben Sie dem International Office der Leibniz Universität Hannover eine kurze Rückmeldung per E-Mail, dass Sie gut angekommen sind, Ihr Praktikum angetreten haben und dass Ihnen die vereinbarten Aufgaben übertragen wurden.

Zwischenbericht: Einen Monat nach Beginn Ihres Praktikums schreiben Sie unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Formulars einen Erfahrungsbericht, der auf der Webseite des International Office veröffentlicht wird.

Zum Ende des Praktikums stellt er*sie Ihnen ein Zeugnis aus. Bei fachlichen Fragen und Problemen kontaktieren Sie bitte in erster Linie den von Ihnen selbst ausgewählten Betreuenden im Fachbereich an der Uni Hildesheim (Faculty Coordinator).

nach dem Praktikum

Sie sind verpflichtet spätestens 4 Wochen nach Ablauf Ihres Praktikums entsprechende Abschlussnachweise einzureichen.

Beratung

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Learnweb (Kurs/ Gruppe: Outgoings)

Ihre Ansprechperson:

  • Daniela Puhrsch
    Daniela Puhrsch
    Universitätsplatz 1, 31141 Hildesheim
    HC.N.2.51
    Termine und Anmeldung über das Learnweb Kurs/Gruppe "Outgoings"
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