Allgemeine Bewerbungsfristen:

15.1. für ein Auslandssemester im darauffolgenden Wintersemester

15.6. für ein Auslandssemester im darauffolgenden Sommersemester

In 3 Schritten durch den Bewerbungsprozess

  1. Informieren! --> das können Sie bspw. im Infoportal oder direkt auf den Seiten der Partnerhochschule.
  2. Bewerbungsformular ausfüllen. Wichtig:
    • Sie können nur Partneruniversitäten auswählen, die Ihrem Studiengang entsprechen, also auf den UNi-Partnerlisten (PDF) stehen!
    • Geben Sie nur Unis an, an die Sie auch gehen möchten! Sie müssen keine fünf Wünsche angeben, aber Sie können es. (Es ist möglich, dass Unis angezeigt werden, die nicht auf der Liste stehen, das ist systembedingt. Bitte wählen Sie nur Unis von der Liste Ihres Studiengangs.)
  3. Registrieren: Sie bekommen nun ein Mail mit einem Link zum Portal "Mobility Online", wo Sie sich registrieren müssen. Dort müssen Sie u.a. ein Bild hochladen und einen Nachweis über Ihre Sprachkenntnisse.

WICHTIGE HINWEISE:

Für eine Bewerbung auf einen Austauschplatz an einer Partneruniversität in Lateinamerika (Chile, Kolumbien, Mexiko) müssen Sie zusätzlich ein Motivationsschreiben (auf Spanisch) sowie einen Lebenslauf einreichen.

Bewerbungen im Bereich IIM: Für Indien- und Südkorea (Chungbuk) gelten folgende Bedingungen.

Für Pflichtaufenthalten in englischsprachigen Ländern gelten folgende Bedingungen des Instituts für Englisch.

Bewerber für außereuropäische Partnerunis können sich (Achtung! Erst nach der Platzzusage, sprich: ein Semester später) auf ein PROMOS-Stipendium zur Finanzierung bewerben - nutzen Sie diese Möglichkeit!

NEU: Sprachnachweise

In den letzten Jahren verlangen unsere Partnerhochschulen vermehrt Nachweise über Sprachkenntnisse der Austauschstudierenden.

Da es für Sie wichtig ist und wir sicherstellen müssen und wollen, dass Sie sprachlich in der Lage sind, das Studium an einer Partnerhochschule wahrzunehmen, müssen Sie ab dem WS 2026/2027 für eine Bewerbung für einen Aufenthalt an einer unserer Partnerhochschulen die von den Partnerhochschulen geforderten Sprachkenntnisse nachweisen.

Welche Sprachen seitens der Partnerhochschulen gefordert werden, entnehmen Sie den Partnerunilisten.

 

Die folgenden Hinweise zu den Sprachnachweisen gelten für die geforderten Sprachkenntisse Ihrer Erstwahl. 

Sofern mehrere Sprachen in der Partneruniliste aufgeführt wurden, reicht der Nachweis für eine der benannten Sprachen.

Im Rahmen Ihrer Bewerbung werden Sie aufgefordert Ihre Sprachkenntnisse mit einem Nachweis zu belegen.

Die Nachweise dürfen nicht älter als 30 Monate sein.

 

Ihre Sprachkenntnisse können Sie wie folgt nachweisen:

  • ein entsprechendes Zertifikat einer anerkannten Lehrinstitution (z.B. TOEFL, DELF, SIELE,....) oder durch ihr Abiturzeugnis. Weitere Informationen zu Zertifikaten anerkannter Lehrinstitutionen finden Sie hier.

Falls Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung entsprechende Sprachkenntnisse nicht durch Zertifikate nachweisen können, reichen Sie bitte eines der folgenden Dokumente ein:

  • Teilnahmebescheinigung von einem Sprachkurs, der das geforderte Sprachniveau bescheinigt.
  • Einstufungstest mit Ergebnis des nächsthöheren Sprachniveaus, welches von der Partnerhochschule gefordert wird. Informationen zu kostenlosen Einstufungstest finden Sie hier.

BA IIM- und BA IKÜ-Studierende finden Informationen zum Nachweis von Spanischkenntnissen hier

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen des IO.

Informationen zum Bewerbungsverfahren auf einen Austauschplatz an einer Partnerhochschule

Informationen zum Erasmus+-Stipendium finden Sie auf unserer Erasmus+-Seite.

Nach Studiengängen geordnete Übersicht über die Partnerunis

ACHTUNG! Bewerbungen auf Austauschplätze in Großbritannien erfolgen auf "eigene Gefahr", sprich: In diesen Fällen ist wegen des möglichen Brexits nicht garantiert, dass wir ein Stipendium zahlen können und Sie müssen evtl. dort Studiengebühren zahlen. Wir klären das mit den Partneruniversitäten noch ab. Falls es zu einem ungeregelten Brexit kommt und eine Förderung über Erasmus nicht möglich ist, können Sie sich auf Promos bewerben, diese Finanzierung ist aber nicht garantiert.

Online Bewerbung Partnerhochschulen

Auswahlkriterien bei der Verteilung der Austauschplätze

Die Austauschplätze werden von den jeweiligen Fachbereichen verteilt und die Platzauswahl von der Senatskommission für Förderangelegenheiten bestätigt. Grundsätzlich wird versucht, jedem_r Studierenden seinen/ihren Erstwunsch zu erfüllen. Wenn dies wegen zu vieler Bewerbungen auf dieselben Plätze nicht möglich ist, werden folgende Auswahlkriterien angewandt:

  • fristgerechter und vollständiger Eingang der Bewerbung 
  • Studierende, die einen Pflichtauslandsaufenthalt machen müssen, haben Vorrang
  • höhere Semester haben meist Vorrang vor niedrigeren Semestern
  • Berücksichtigung von Wartesemestern
  • Berücksichtung von Mitnahme von einem oder mehreren Kind/ern ins Ausland
  • Berücksichtigung von Behinderungen, chronischen und psychischen Krankheiten
  • Berücksichtigung sonstiger Härtefälle/besonderer Lebensumstände
  • Berücksichtigung von sozialem Engagement bspw. als Buddy für Incomings, bei ESN o.Ä.
  • bei einigen Unis: Level der Sprachkenntnisse

Wenn es zu viele Bewerber_innen mit gleichen Kriterien gibt, wird gelost, um allen dieselben Chancen zu gewährleisten.

Sprachnachweise

In den letzten Jahren verlangen unsere Partnerhochschulen vermehrt Nachweise über Sprachkenntnisse der Austauschstudierenden.

Da es für Sie wichtig ist und wir sicherstellen müssen und wollen, dass Sie sprachlich in der Lage sind, das Studium an einer Partnerhochschule wahrzunehmen, müssen Sie ab dem WS 2026/2027 für eine Bewerbung für einen Aufenthalt an einer unserer Partnerhochschulen die von den Partnerhochschulen geforderten Sprachkenntnisse nachweisen.

Welche Sprachen seitens der Partnerhochschulen gefordert werden, entnehmen Sie den Partnerunilisten. Sofern mehrere Sprachen in der Partneruniliste aufgeführt wurden, reicht der Nachweis für eine der benannten Sprachen.

Die folgenden Hinweise zu den Sprachnachweisen gelten für die geforderten Sprachkenntisse Ihrer Erstwahl. 

Im Rahmen Ihrer Bewerbung werden Sie aufgefordert Ihre Sprachkenntnisse mit einem Nachweis zu belegen.

Die Nachweise dürfen nicht älter als 30 Monate sein.

Ihre Sprachkenntnisse können Sie wie folgt nachweisen:

  • ein entsprechendes Zertifikat einer anerkannten Lehrinstitution (z.B. TOEFL, DELF, SIELE,....) oder durch ihr Abiturzeugnis. Weitere Informationen zu Zertifikaten anerkannter Lehrinstitutionen finden Sie hier.

Falls Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung entsprechende Sprachkenntnisse nicht durch Zertifikate nachweisen können, reichen Sie bitte eines der folgenden Dokumente ein:

  • Teilnahmebescheinigung von einem Sprachkurs, der das geforderte Sprachniveau bescheinigt.
  • Einstufungstest mit Ergebnis des nächsthöheren Sprachniveaus, welches von der Partnerhochschule gefordert wird. Informationen zu kostenlosen Einstufungstest finden Sie hier.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen des IO.

Sprechstunden für Interessierte, die ins Ausland gehen wollen, finden zu folgenden Zeiten statt:

  • mittwochs: 14h - 15h (nur digital)
  • montags und donnerstags: 10h - 11h (digital oder in Präsenz)

Bitte vereinbaren Sie einen Sprechstundentermin (in BBB oder in Präsenz) im Learnwebkurs "Outgoings"!

 

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