Masterstudiengänge: Eignungsfeststellungsprüfung im Fachbereich 2 Kulturwissenschaften und Ästhetische Kommunikation

Kulturvermittlung, Kulturpolitik und Transformation im Kontext der Künste (M. A.)
Bewerbungsschluss:
02. Mai 2025 (Ausschlussfrist!)
Prüfungstag:
11. Juni 2025
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Nachweis der besonderen künstlerischen Eignung
Sofern die künstlerische Eignung nicht über das vorausgegangene Bachelorstudium nachgewiesen werden kann, werden die Bewerber*innen zu einem Eignungsgespräch eingeladen.
Bitte bringen Sie eine oder mehrere künstlerische Produktionen oder Dokumentationen künstlerischer Vermittlungsformate im gewählten künstlerischen Schwerpunktfach (Bildende Kunst, Film und Bewegtbild, Literatur, Musik oder Theater) zum Eignungsgespräch mit.
Informationen zum Zugang finden Sie unter folgendem Link (elektr. Verkündungsblatt): Zugangs- und Zulassungsordnung
Künste und Gegenwartskulturen transdisziplinär (M. A.)
Bewerbungsschluss:
02. Mai 2025 (Ausschlussfrist!)
Prüfungstag:
11. Juni 2025
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Nachweis der besonderen künstlerischen Eignung
Sofern die künstlerische Eignung nicht über das vorausgegangene Bachelorstudium nachgewiesen werden kann, werden die Bewerber*innen zu einem Eignungsgespräch eingeladen.
Bitte reichen Sie bei der Bewerbung einen Lebenslauf ein, der Aufschluss über bereits erbrachte Projekte, Praktika und Hospitanzen sowie andere Arbeitserfahrungen gibt, die für die Entwicklung der künstlerischen Praxiserfahrung relevant gewesen sind.
Weitere Informationen zum Zugang finden Sie unter folgendem Link (elektr. Verkündungsblatt): Zugangs- und Zulassungsordnung
Literarisches Schreiben und Lektorieren (M. A.)
Bewerbungsschluss:
02. Mai 2025 (Ausschlussfrist!)
Prüfungstag:
13. Juni 2025
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