Fristen Ansprechpersonen Ablauf Eignungsprüfungen

Fristen: Anmeldung zu den Eignungsprüfungen 2025

Folgende Fristen gelten für den Studienbeginn zum Wintersemester 2025/2026

Kulturwissenschaften und künstlerische Praxis: 01. Februar 2025 bis 15. April 2025 | Anmeldung zur Eignungsprüfung

Literarisches Schreiben und Kulturjournalismus: 01. März 2025 bis 15. April 2025 | Anmeldung zur Eignungsprüfung

Szenische Künste: 01. März 2025 bis 15. April 2025 | Anmeldung zur Eignungsprüfung 

Ansprechpersonen

Bei fachspezifischen Fragen zu Ihrer Eignungsprüfung wenden Sie sich bitte per E-Mail-Kontaktformular mit dem Betreff "Eignungsprüfung" an die folgenden Personen:

Bildende Kunst
Dr. Torsten Scheid

Film und Bewegtbild
Prof. Dr. Stefanie Diekmann

Literarisches Schreiben und Kulturjournalismus
Thomas Klupp

Literatur
Prof. Dr. Annette Pehnt

Musik
Prof. Dr. Matthias Rebstock

Szenische Künste
Prof. Dr. Annemarie Matzke

Theater
Prof. Dr. Jens Roselt

 

 

Ablauf Eignungsprüfungen

Kulturwissenschaften und künstlerische Praxis (B. A.)

Ablauf & Inhalte: Allgemeiner Teil

Ablauf & Inhalte: Allgemeiner Teil

Die Eignungsprüfung besteht aus zwei Teilen und findet in Präsenz statt:

Prüfungsteil 1: 
Für den ersten Teil der Prüfung nehmen die Kandidat*innen an einem fachspezifischen Seminarteil (ca. 45-60 Minuten). Im Seminar wird ein Forschungsgegenstand (Video, Song, Text o. Ä.) vorgestellt, an dem exemplarisch kulturwissenschaftliche Perspektiven präsentiert und diskutiert werden. Im Anschluss an das Seminar bearbeiten die Kandidat*innen eine schriftliche Aufgabe zum vorgestellten Forschungsgegenstand (ca. 45-60 Minuten). 

Prüfungsteil 2:
Für den zweiten Teil der Prüfung reichen die Kadidat*innen vorab digital eine eigene, selbstständig erarbeitete künstlerische Produktion in dem in der Anmeldung angegebenen Fach, dem späteren künstlerisch-wissenschaftlichen Hauptfach, ein oder stellen diese in Präsenz vor (bitte die speziellen Formatanforderungen der Fächer beachten). Das Ende der Einreichfrist (i. d. R. 14 Tage vor der Eignungsprüfung) und der Übermittlungsweg werden in der Einladung mitgeteilt. Die künstlerischen Produktionen werden in Einzelgesprächen mit Bewerber*innenbesprochen (Gesamtprüfungszeit des zweiten Teils: ca. 20-30 Minuten). 

Fachspezifischer Teil: Hauptfach Literatur
  1. Vorab digital einzureichendes Werk: Eigener literarischer oder essayistischer Text zum Thema „Das Licht der letzten Tage“. Die Textprobe sollte höchstens 5 Seiten (10.000 Zeichen) umfassen.

  2. Angaben zum Prüfungsgespräch (Gesamtprüfungszeit: ca. 20 Minuten): Ca. 10 Minuten: Vorlesen eines Ausschnitts des selbstverfassten Textes sowie anschließende Diskussion darüber. Ca. 10 Minuten: Gespräch über das von den Bewerber*innen besuchte fachspezifische Seminar (erster Prüfungsteil).

Fachspezifischer Teil: Hauptfach Bildende Kunst

In der Fachprüfung Bildende Kunst legen die Kandidat*innen eine Auswahl ihrer künstlerisch-praktischen Arbeiten vor. Darüber hinaus nehmen sie Stellung zu einem vorgelegten Werk aus der Zeitgenössischen Kunst oder der Kunstgeschichte. Im Gespräch über die mitgebrachten Arbeiten und die vorgelegten Werke geht es um das Bildverständnis der Kandidat*innen, um ihre künstlerisch-praktischen Fähigkeiten und um ihre Motivation für die Wahl des Studiengangs bzw. des Hauptfaches Bildende Kunst. Geprüft wird, ob die Motivation und die künstlerische Eignung einen positiven Studienverlauf erwarten lassen.

  • Mitzubringendes Werk: Mappe mit Arbeiten unterschiedlicher Techniken (z. B. Zeichnung, Malerei, Grafik, Skulptur, Fotografie bzw. die filmische oder fotografische  Dokumentation von Performances, Plastiken, Installationen etc.)

  • im Umfang von: abhängig von der Art des Werks (ca. 5-10 Einzelarbeiten oder Serien, ggf. Skizzenbücher)

  • Präsentation im Umfang von: 10 Minuten im Rahmen der mündlichen Befragung von insgesamt ca. 30 Minuten

 

Fachspezifischer Teil: Hauptfach Musik
  1. Vorab digital einzureichendes Werk: Instrumentalvorspiel oder Gesangsvortrag von 10-15 Minuten, digital einzureichen als mp4-Datei. Es sollen mindestens 2 verschiedene Stilistiken bzw. Stücke aus mindestens 2 verschiedenen Epochen vorgespielt / gesungen werden. Die Stücke können begleitet oder unbegleitet gespielt werden. Wichtig ist, dass die individuelle Leistung deutlich zu hören ist. Es ist möglich aber nicht nötig, mehrere Instrumente zu spielen. Jede Kombination von Stilistiken (Klassik, Jazz, Pop etc.) ist möglich. Es ist auch möglich, eigene Kompositionen, Songs oder elektronische Tracks einzureichen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link: Kulturwissenschaften und künstlerische Praxis, Musik
    Das Video darf keine Schnitte enthalten und muss die Spielvorgänge deutlich zeigen (z.B. bei Klavier die Hände). Bitte sorgen Sie für eine gute Tonqualität. Bitte sagen Sie die Titel auf dem Video jeweils an.

  2. Angaben zum Prüfungsgespräch (ca. 30 Minuten): Im Einzelgespräch werden Fragen zum eingereichten Video gestellt (z. B. zu Interpretation, Auswahl der Stücke, Hintergründen der Kompositionen), zu Grundkenntnissen der Gehörbildung und Harmonielehre sowie zur Studienmotivation.

Fachspezifischer Teil: Hauptfach Theater
  1. Vorab digital einzureichendes Werk: Dokumentation einer eigenen abgeschlossenen künstlerischen Produktion oder eines zukünftigen Projekts. Dies kann zum Beispiel die Aufzeichnung einer Aufführung sein oder das Konzept einer Performance oder ein Manuskript oder Kostümentwürfe oder Raumskizzen etc.. Wenn die Bewerber*innen sich für ein Vorspiel in Präsenz entscheiden, müssen sie kein Werk im Vorfeld einreichen. Die Präsentation wird in den Büros der Prüfenden und damit unter begrenzten räumlichen Bedingungen stattfinden. Dies ist für die Präsentation zu berücksichtigen.

  2. Angeben zum Prüfungsgespräch (ca. 20 Minuten): Ca. 10 Minuten Präsentation der eigenen künstlerischen Produktion. Die Bewerber*innen präsentieren ihr Werk in Präsenz (Vorspiel einer Szene, Performance, Präsentation eines Bühnenbildmodells) oder stellen ihr digital eingereichtes Werk vor. Ca. 10 Minuten Diskussion über die präsentierte künstlerische Produktion anhand von Fragen der Prüfenden.

Fachspezifischer Teil: Hauptfach Film und Bewegtbild
  • Vorab digital einzureichendes Werk: Einreichung einer abgeschlossenen künstlerischen Produktion oder aussagekräftige Teile eines aktuellen Projekts. Dies kann zum Beispiel ein Kurzfilm, eine Installation, ein Musikvideo, aber auch eine fotografische Arbeit oder eine Website sein. Sofern es sich um ein Konzept mit mehreren Bestandteilen handelt oder um eine andere Arbeit, die eine begleitende Kommentierung unmittelbar erfordert, kann die Arbeit auch zum Gespräch mitgebracht werden.

  • Angaben zum Prüfungsgespräch (ca. 20 Minuten): Ca. 10 Minuten Präsentation der eigenen künstlerischen Produktion Ca. 10 Minuten Diskussion über die präsentierte künstlerische Produktion anhand von Fragen der Prüfenden. Zudem werden Fragen zu künstlerischen Einflüssen und wichtigen Rezeptionserfahrungen gestellt.

Formalia: Auswahlordnung

Die Ordnung über den Nachweis einer besonderen künstlerischen Befähigung und das Auswahlverfahren für den Bachelorstudiengang Kulturwissenschaften und künstlerische Praxis wird aktuell überarbeitet. Bitte orientieren Sie sich bis zur Verkündung der neuen Version der Ordnung am Merkblatt zur Eignungsprüfung.

FAQ | Fragen & Antworten

Wie kann ich mich auf den ersten Teil der Eignungsprüfung vorbereiten?

Eine Vorbereitung ist nicht erforderlich. Bei der Schreibaufgabe im Rahmen des Seminars handelt es sich nicht um eine Abfrage Ihres Wissens, sondern vielmehr darum, dass Sie Ihre Wahrnehmungsfähigkeit und Ihr Interesse an der Analyse künstlerischer Arbeiten zeigen.

In welchem der beiden künstlerischen Fächer lege ich die Prüfung ab?

Die Prüfung findet im gewählten Hauptfach statt.

Kann ich mich für zwei Hauptfächer zur Prüfung anmelden?

Nein, Sie müssen sich bereits im Vorfeld für ein Hauptfach entscheiden und melden sich für dieses zur Eignungsprüfung an.

Wie lange hat die bestandene Eignungsprüfung Gültigkeit?

Die Eignungsprüfung gilt für die auf die Prüfung folgenden drei Immatrikulationstermine.

Szenische Künste (B. A.)

Ablauf & Inhalte: Allgemeiner Teil

Die Eignungsprüfung besteht aus drei Teilen:

Prüfungsteil 1:
Schriftliche Aufgabe mit einer für alle Prüflinge gleichen Themenstellung aus einem oder beiden künstlerisch-wissenschaftlichen Hauptfächern Theater oder Medien. Die Aufgabe wird Ihnen zu einem festen Prüfungstermin per Email zugesandt. Um an der Prüfung teilzunehmen müssen Sie Ihre Analyse der Themenstellung innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens per Email einsenden. Der Prüfungstermin wird Ihnen mit der Einladung zur Eignungsprüfung mitgeteilt.

Prüfungsteil 2:
Einsendung einer Dokumentation eines selbstständig erarbeiteten künstlerischen Werkes zu einem Thema, das sich die Bewerberin / der Bewerber selbst gestellt hat (z.B. Vorspiel einer Szene, Set-Entwurf, Kostüm-Entwurf, Video-Kurzfilm o. Ä.). Bitte senden Sie die Dokumentation in Form von Text- und / oder Bildern in digitaler Form (PDF o.Ä.) bzw. in Form eines Links zu einem hochgeladenen Video. Bitte beachten Sie die Angaben zum fachspezifischen Teil "Theater & Medien".

Prüfungsteil 3:
Prüfungsgespräch in dem das selbstständig erarbeitete künstlerische Werk präsentiert und diskutiert wird. Die Präsentation des eigenen Werkes soll 10 Minuten nicht überschreiten. Das Prüfungsgespräch dauert in der Regel 25 Minuten. Die Prüflinge sollen ihre ästhetische Wahrnehmungsfähigkeit und ihre Fähigkeit zum selbständigen, genauen und kreativen Umgang mit Szenischen Künsten zeigen. Das Prüfungsgespräch findet im Rahmen eines (Video)interviews statt.

Fachspezifischer Teil: Theater & Medien

Fachspezifische Prüfungsinformationen zu den Prüfungsteilen 2. und 3.:

Theater: Die Bewerber*innen senden die Dokumentation einer künstlerischen Arbeit ein. Dies kann die Dokumentation einer bereits aufgeführten Inszenierung der Bewerberin/des Bewerbers sein. Bitte beschreiben Sie in diesem Fall den Kontext, in dem die Inszenierung entstanden ist und was ihre Rolle bei der Entwicklung war. Sie können auch für die Eignungsprüfung eine neue Inszenierung erarbeiten und dokumentieren (z. B. das Vorspiel einer Szene oder eine eigene Performance). Möglich ist auch eine Videoarbeit, Bühnenbildmodelle, ein Regie-Exposé, Audioarbeiten, Entwurf einer Raum-, Klang- u./o. Videoinstallation oder ähnliches einzureichen.

Bitte senden Sie die Dokumentation in Form von Text- und/oder Bildern in digitaler Form (PDF, JPEG, o.Ä.) ein. Sollten Sie Videos oder Audios einreichen, laden Sie diese auf einer entsprechenden Plattform  (Vimeo, Youtube, SoundCloud, etc.) hoch und senden Sie den Link an pru-theater(at)uni-hildesheim.de

Medien: Die Bewerber*innen reichen ein maximal 8-minütiges Video bzw. eine Auswahl fotografischer Arbeiten oder die Dokumentation einer Installation ein, anhand derer sie ihre bisherige Medienpraxis nachweisen können. Bei der Beurteilung haben inhaltliche und ästhetische Konzeption Priorität. Bitte laden Sie das Material auf einer entsprechenden Plattform  (Vimeo, Youtube, etc.) hoch und senden Sie den Link ) an pru-medien(at)uni-hildesheim.de.

Formalia: Auswahlordnung

Die Auswahlordnung für den Bachelorstudiengang Szenische Künste können Sie unter folgendem Link nachlesen: "Ordnung über den Nachweis einer besonderen künstlerischen Befähigung und das Auswahlverfahren" (pdf)

FAQ | Fragen & Antworten

Kann ich mich für beide Hauptfächer zur Eignungsprüfung anmelden?

Nein, Sie müssen sich bereits im Vorfeld für ein Hauptfach entscheiden und melden sich für dieses zur Eignungsprüfung an.

Schreiben alle Teilnehmer*innen die gleiche Klausur?

Ja, die Klausur besteht aus einer für alle Prüflinge gleichen Themenstellung aus einem oder beiden künstlerisch-wissenschaftlichen Hauptfächern Theater oder Medien.

Wieviel Zeit ist für die Klausurbearbeitung vorgesehen?

Die Bearbeitungszeit beträgt vier Stunden.

Wie lange hat die bestandene Eignungsprüfung Gültigkeit?

Die Eignungsprüfung gilt für die auf die Prüfung folgenden drei Immatrikulationstermine.

Literarisches Schreiben und Kulturjournalismus (B. A.)

Ablauf & Inhalte

Die Eignungsprüfung besteht aus 3 Teilen:

a) der Begutachtung der selbstverfassten Textproben (1. Prüfungsteil)
b) einem halbstündigen Prüfungsgespräch über
-die vorgelegten selbstverfassten Textproben (Prüfungsteil 2a)
-einen oder mehrere vorgegebene Texte der deutschen Gegenwartsliteratur (Prüfungsteil 2b)

Die Prüflinge sollen ihre ästhetische Wahrnehmungsfähigkeit und ihre Fähigkeiten zum kreativen, selbständigen und genauen Umgang mit Sprache und Literatur zeigen. Die wichtigsten Themen für das Prüfungsgespräch sind: Reflexion der eingereichten Arbeitsproben, allgemeine Kenntnisse zum Gegenstand des Studiengangs und Motivation für das Studium.

Formalia: Auswahlordnung

Die Auswahlordnung für den Bachelorstudiengang Literarisches Schreiben und Kulturjournalismus können Sie unter folgendem Link nachlesen: "Ordnung über den Nachweis einer besonderen künstlerischen Befähigung und das Auswahlverfahren" (pdf)

FAQ | Fragen & Antworten

Müssen alle eingereichtenTexte auf Deutsch sein? Oder können auch z. B. auch Textproben auf Englisch einreicht werden?

Es können auch Texte auf Englisch eingereicht werden, jedoch sollte der Großteil der eingereichten Texte auf Deutsch verfasst sein, da auch im Studium die meisten Texte in deutscher Sprache verfasst werden und darauf der Schwerpunkt liegt. Daher wird von der Abgabe ausschließlich englischer Texte abgeraten.

Welche Art von Textproben können eingereicht werden?

Es sollen selbstverfasste Texte aus den Bereichen Prosa, Lyrik, Drama, Essay eingereicht werden.

Wie lang dürfen die eingereichten Textproben sein?

Eine oder mehrere selbstverfasste Textproben von insgesamt zehn bis höchstens zwanzig Seiten (maximal 1.800 Zeichen mit Leerzeichen pro Seite) sollen eingereicht werden.

Wann kann ich mit einer Rückmeldung zu den eingereichten Textproben rechnen?

Aufgrund der Vielzahl an eingehenden Textproben nimmt die Begutachtung circa 4 Wochen nach Ablauf der Anmeldefrist in Anspruch. In der Regel erfolgt die Rückmeldung Mitte/ Ende Mai.

Wie ist der Ablauf der Begutachtung?

In der ersten Bewerbungsrunde lesen die Lehrenden des Instituts alle Texte und treffen danach gemeinsam eine Auswahl. Anhand dieser Vorauswahl entscheidet sich, wer zum mündlichen Teil der Eignungsprüfung eingeladen wird. 

Natürlich spielen bei der Begutachtung von Texten immer auch subjektive Einschätzungen eine Rolle, aber gemeinsam ist für uns als Kriterium, ob wir uns von dem, was wir gelesen haben, eine spannende Weiterentwicklung der jeweiligen schreibenden Person versprechen können. Das kann sich in der Sprache zeigen, in bestimmten stilistischen Eigenschaften, in erzählerischen Skizzen, Beobachtungen, Szenen, Originalität und vielem anderen mehr.

Wie kann ich mich auf das Prüfungsgespräch hinsichtlich der Gegenwartsliteratur vorbereiten?

Im Prüfungsgespräch wollen wir uns mit Ihnen über Ihre Perspektive auf die Gegenwartsliteratur unterhalten: Was lesen Sie? Was kennen Sie? Was macht Sie neugierig? Welche Rolle spielt literarisches Schreiben von heute für Sie?
Im Studium wird es schwerpunktmäßig um die Literatur der Gegenwart gehen, also um die letzten zwanzig bis dreißig Jahre deutschsprachiger und internationaler Texte.

Für dieses Gespräch müssen Sie sich nicht etwas anlesen, sondern von Ihrer persönlichen Lektürepraxis erzählen. Grundsätzlich ist es hilfreich, wenn Sie in Form von Zeitungen, Zeitschriften, Blogs etc. etwas von der literarischen Welt jenseits des eigenen Tellerrands wahrnehmen. Dabei geht es weniger um „Namedropping“, sondern uns interessieren Ihre Wahrnehmung und ihre Positionen.

Wie lang hat die bestandene Eignungsprüfung Gültigkeit?

Die Eignungsprüfung gilt für die auf die Prüfung folgenden drei Immatrikulationstermine.