Bachelorstudiengänge: Eignungsprüfungen im Fachbereich 2 Kulturwissenschaften und Ästhetische Kommunikation

Termine für 2024

Anmeldung zu den Eignungsprüfungen in den Bachelorstudiengängen
(Studienbeginn Wintersemester 2024/2025)

  • Kulturwissenschaften und künstlerische Praxis:
    01.02.2024 bis 20.04.2024

  • Literarisches Schreiben und Kulturjournalismus:
    01.03.2024 bis 15.04.2024

  • Szenische Künste:
    01.03.2024 bis 15.04.2024

Ansprechpersonen im Fachbereich 2

Bei fachspezifischen Fragen zu Ihrer Eignungsprüfung wenden Sie sich bitte per E-Mail-Kontaktformular mit dem Betreff "Eignungsprüfung" an die folgenden Personen:

Bildende Kunst: Dr. Torsten Scheid, Literatur: Prof. Dr. Annette Pehnt, Film und Bewegtbild: Prof. Dr. Stefanie Diekmann, Musik: Prof. Dr. Matthias Rebstock, Theater: Prof. Dr. Jens Roselt, Literarisches Schreiben und Kulturjournalismus: Thomas Klupp, Szenische Künste: Prof. Dr. Annemarie Matzke

Bachelorstudiengänge: Ablauf Eignungsprüfungen

Kulturwissenschaften und künstlerische Praxis (B. A.)

Ablauf & Inhalte: Allgemeiner Teil

Die Eignungsprüfung besteht aus zwei Teilen:
 

Prüfungsteil 1 (digital):
Dieser Prüfungsteil umfasst eine schriftliche Aufgabe, in der Ihnen zwei künstlerische Gegenstände vorgegeben werden. Sie wählen einen Gegenstand aus, den Sie beschreiben und analysieren. Die Aufgabe wird Ihnen zu einem festen Prüfungstermin digital zugänglich gemacht. Die Bearbeitungszeit beträgt vier Stunden. Die bearbeitete Aufgabe ist bis zum Ende der Bearbeitungszeit auf dem in der Einladung beschriebenen Weg digital zu übermitteln. Der Prüfungstermin wird Ihnen mit der Einladung zur Eignungsprüfung mitgeteilt.


Prüfungsteil 2 (in der Regel in Präsenz):
Dieser Prüfungsteil besteht in der Vorstellung einer eigenen künstlerischen Produktion in dem in der Anmeldung angegebenen Fach, dem späteren künstlerisch-wissenschaftlichen Hauptfach. In den Fächern Bildende Kunst, Literatur, Medien und Theater kann die eigene künstlerische Produktion zusätzlich vor dem eigentlichen Prüfungstermin digital eingereicht werden. Der konkrete Übermittlungsweg und der Termin, bis zu dem die Einreichung möglich ist, wird Ihnen in der Einladung zur Prüfung mitgeteilt.

Fachspezifischer Teil: Hauptfach Literatur
  • Mitzubringendes Werk:
    1. Eigener literarischer, essayistischer und kulturjournalistischer Text (Anfang oder Auszug) zum Thema „Zeiten der Langeweile“. Diese Textprobe soll zu den Eignungsprüfungen mitgenommen werden und höchstens 5 Seiten (10.000 Zeichen) umfassen.
    2. Zudem soll zur Eignungsprüfung ein Buch der Gegenwartsliteratur (ab 1990) mitgenommen werden. Dieses Buch soll in der Eignungsprüfung mündlich vorgestellt werden.
  • Präsentation im Umfang von: ca. 5 Minuten:
    Vorlesen eines Ausschnitts sowie kurze einleitende Bemerkungen zum eigenen Text, dann Diskussion darüber. Zudem 5 Minuten Buchvorstellung (mitgebrachtes Buch aus der Gegenwartsliteratur). Gesamtprüfungszeit: 20 Minuten
Fachspezifischer Teil: Hauptfach Bildende Kunst

In der Fachprüfung Bildende Kunst legen die Kandidat_innen eine Auswahl ihrer künstlerisch-praktischen Arbeiten vor. Darüber hinaus nehmen sie Stellung zu einem vorgelegten Werk der Kunstgeschichte. Im Gespräch über die mitgebrachten Arbeiten und die vorgelegten Werke geht es um das Bildverständnis der Kandidat_innen, um ihre künstlerisch-praktischen Fähigkeiten und um ihre Motivation für die Wahl es Studiengangs bzw. des Hauptfaches Bildende Kunst. Geprüft wird, ob die persönliche Motivation und die fachliche Eignung einen positiven Studienverlauf erwarten lassen.

  • Mitzubringendes Werk: Mappe mit Arbeiten unterschiedlicher Techniken (z. B. Skizzen, Zeichnung, Malerei, Grafik, Skulptur, Fotografie, Film, Video, Dokumentation von Performances, Installationen etc.)
  • im Umfang von: abhängig von der Art des Werks (z. B. 5-10 Einzelarbeiten oder Serien)
  • Präsentation im Umfang von: 10 Minuten im Rahmen der mündlichen Befragung von insgesamt 25 Minuten
Fachspezifischer Teil: Hauptfach Musik
  • Mitzubringendes Werk: 2-3 einstudierte Musikstücke
  • Präsentation im Umfang von: 15 Minuten Präsentation und 10 Minuten Prüfungsgespräch
  • Mündliche Aufgaben zu Harmonielehre und elementarer Musiklehre im Umfang von 15 Minuten
  • Mitzubringende Hilfsmittel: in der Regel Instrumente und Noten (Gitarrenverstärker, drum set, Gesangsmikro können auf Anfrage gestellt werden)
  • zusätzlich für alle: Die Präsentation ist eingebunden in ein 45-minütiges Prüfungsgespräch, das neben der  Präsentation Fragen zur Präsentation und Motivation sowie Aufgaben zu Gehörbildung und Harmonielehre beinhaltet.

Nähere Informationen zum Ablauf und zu den Inhalten der Eignungsprüfung im Hauptfach Musik finden Sie hier.

Fachspezifischer Teil: Hauptfach Theater
  • Mitzubringendes Werk: DVD, Text, Performance
  • Präsentation im Umfang von: 10 Minuten und 10-minütiges Prüfungsgespräch
Fachspezifischer Teil: Hauptfach Film und Bewegtbild
  • Mitzubringendes Werk: Video, Kurzfilm, Fotos, Website
  • im Umfang von: ca. 8 Minuten
  • Präsentation im Umfang von: maximal 10 Minuten
Formalia: Auswahlordnung

Die Auswahlordnung für den Bachelorstudiengang Kulturwissenschaften und künstlerische Praxis können Sie hier nachlesen:

"Ordnung über den Nachweis einer besonderen künstlerischen Befähigung und das Auswahlverfahren" (pdf)

FAQ | Fragen & Antworten

Wird in allen Hauptfächern die gleiche Klausur geschrieben?

Es wird von allen Prüflingen der gleiche künstlerische Gegenstand beschrieben und analysiert.

Wieviel Zeit ist für die Klausurbearbeitung vorgesehen?

Die Bearbeitungszeit beträgt vier Stunden.

Wie kann ich mich auf die Klausur vorbereiten?

Eine Vorbereitung ist nicht erforderlich. Bei der Klausur handelt es sich nicht um eine Abfrage Ihres Wissens, sondern vielmehr darum, dass Sie Ihre Wahrnehmungsfähigkeit und Ihre Fähigkeit hinsichtlich des künstlerischen und kreativen Umganges zeigen.

          

In welchem der beiden künstlerischen Hauptfächer lege ich die Prüfung ab?

Die Prüfung findet im gewählten Hauptfach statt.

Kann ich mich für zwei Hauptfächer zur Prüfung anmelden?

Nein, Sie müssen sich bereits im Vorfeld für ein Hauptfach entscheiden und melden sich für dieses zur Eignungsprüfung an.

 

Wie lange hat die bestandene Eignungsprüfung Gültigkeit?

Die Eignungsprüfung gilt für die auf die Prüfung folgenden drei Immatrikulationstermine.

Szenische Künste (B. A.)

Ablauf & Inhalte: Allgemeiner Teil

Die Eignungsprüfung besteht aus aus drei Teilen:
 

Prüfungsteil 1:
Schriftliche Aufgabe mit einer für alle Prüflinge gleichen Themenstellung aus einem oder beiden künstlerisch-wissenschaftlichen Hauptfächern Theater oder Medien. Die Aufgabe wird Ihnen zu einem festen Prüfungstermin per Email zugesandt. Um an der Prüfung teilzunehmen müssen Sie Ihre Analyse der Themenstellung innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens per Email einsenden. Der Prüfungstermin wird Ihnen mit der Einladung zur Eignungsprüfung mitgeteilt.
 

Prüfungsteil 2:
Einsendung einer Dokumentation eines selbstständig erarbeiteten künstlerischen Werkes zu einem Thema, das sich die Bewerberin / der Bewerber selbst gestellt hat (z.B. Vorspiel einer Szene, Set-Entwurf, Kostüm-Entwurf, Video-Kurzfilm o. Ä.). Bitte senden Sie die Dokumentation in Form von Text- und / oder Bildern in digitaler Form (PDF o.Ä.) bzw. in Form eines Links zu einem hochgeladenen Video. Bitte beachten Sie die Angaben zum fachspezifischen Teil "Theater & Medien".
 

Prüfungsteil 3:
Prüfungsgespräch in dem das selbstständig erarbeitete künstlerische Werk präsentiert und diskutiert wird. Die Präsentation des eigenen Werkes soll 10 Minuten nicht überschreiten. Das Prüfungsgespräch dauert in der Regel 25 Minuten. Die Prüflinge sollen ihre ästhetische Wahrnehmungsfähigkeit und ihre Fähigkeit zum selbständigen, genauen und kreativen Umgang mit Szenischen Künsten zeigen. Das Prüfungsgespräch findet im Rahmen eines (Video)interviews statt.

 

Fachspezifischer Teil: Theater & Medien

Fachspezifische Prüfungsinformationen zu den Prüfungsteilen 2. und 3.:

Theater:

Die Bewerber*innen senden die Dokumentation einer künstlerischen Arbeit ein. Dies kann die Dokumentation einer bereits aufgeführten Inszenierung der Bewerberin/des Bewerbers sein. Bitte beschreiben Sie in diesem Fall den Kontext, in dem die Inszenierung entstanden ist und was ihre Rolle bei der Entwicklung war. Sie können auch für die Eignungsprüfung eine neue Inszenierung erarbeiten und dokumentieren (z. B. das Vorspiel einer Szene oder eine eigene Performance). Möglich ist auch eine Videoarbeit, Bühnenbildmodelle, ein Regie-Exposé, Audioarbeiten, Entwurf einer Raum-, Klang- u./o. Videoinstallation oder ähnliches einzureichen.

Bitte senden Sie die Dokumentation in Form von Text- und/oder Bildern in digitaler Form (PDF, JPEG, o.Ä.) ein. Sollten Sie Videos oder Audios einreichen, laden Sie diese auf einer entsprechenden Plattform  (Vimeo, Youtube, SoundCloud, etc.) hoch und senden Sie den Link an pru-theater(at)uni-hildesheim.de

Medien:

Die Bewerber*innen reichen ein maximal 8-minütiges Video bzw. eine Auswahl fotografischer Arbeiten oder die Dokumentation einer Installation ein, anhand derer sie ihre bisherige Medienpraxis nachweisen können. Bei der Beurteilung haben inhaltliche und ästhetische Konzeption Priorität. Bitte laden Sie das Material auf einer entsprechenden Plattform  (Vimeo, Youtube, etc.) hoch und senden Sie den Link ) an pru-medien(at)uni-hildesheim.de.

Formalia: Auswahlordnung

Die Auswahlordnung für den Bachelorstudiengang Szenische Künste können Sie hier nachlesen:

"Ordnung über den Nachweis einer besonderen künstlerischen Befähigung und das Auswahlverfahren" (pdf)

FAQ | Fragen & Antworten

Kann ich mich für beide Hauptfächer zur Eignungsprüfung anmelden?

Nein, Sie müssen sich bereits im Vorfeld für ein Hauptfach entscheiden und melden sich für dieses zur Eignungsprüfung an.

Schreiben alle Teilnehmer_innen die gleiche Klausur?

Ja, die Klausur besteht aus einer für alle Prüflinge gleichen Themenstellung aus einem oder beiden künstlerisch-wissenschaftlichen Hauptfächern Theater oder Medien.

Wieviel Zeit ist für die Klausurbearbeitung vorgesehen?

Die Bearbeitungszeit beträgt vier Stunden.

Wie lange hat die bestandene Eignungsprüfung Gültigkeit?

Die Eignungsprüfung gilt für die auf die Prüfung folgenden drei Immatrikulationstermine.

Literarisches Schreiben und Kulturjournalismus (B. A.)

Ablauf & Inhalte

Die Eignungsprüfung besteht aus

a) der Begutachtung der selbstverfassten Textproben (1. Prüfungsteil)
b) einem halbstündigen Prüfungsgespräch über
-die vorgelegten selbstverfassten Textproben (Prüfungsteil 2a)
-einen oder mehrere vorgegebene Texte der deutschen Gegenwartsliteratur (Prüfungsteil 2b)


Die Prüflinge sollen ihre ästhetische Wahrnehmungsfähigkeit und ihre Fähigkeiten zum kreativen, selbständigen und genauen Umgang mit Sprache und Literatur zeigen. Die wichtigsten Themen für das Prüfungsgespräch sind: Reflexion der eingereichten Arbeitsproben, allgemeine Kenntnisse zum Gegenstand des Studiengangs und Motivation für das Studium.

Formalia: Auswahlordnung

Die Auswahlordnung für den Bachelorstudiengang Literarisches Schreiben und Kulturjournalismus können Sie hier nachlesen:

"Ordnung über den Nachweis einer besonderen künstlerischen Befähigung und das Auswahlverfahren" (pdf)

FAQ | Fragen & Antworten

Müssen alle eingereichtenTexte auf Deutsch sein? Oder können auch z. B. auch Textproben auf Englisch einreicht werden?

Es können auch Texte auf Englisch eingereicht werden, jedoch sollte der Großteil der eingereichten Texte auf Deutsch verfasst sein, da auch im Studium die meisten Texte in deutscher Sprache verfasst werden und darauf der Schwerpunkt liegt. Daher wird von der Abgabe ausschließlich englischer Texte abgeraten.

Welche Art von Textproben können eingereicht werden?

Es sollen selbstverfasste Texte aus den Bereichen Prosa, Lyrik, Drama, Essay eingereicht werden.

Wie lang dürfen die eingereichten Textproben sein?

Eine oder mehrere selbstverfasste Textproben von insgesamt zehn bis höchstens zwanzig Seiten (maximal 1.800 Zeichen mit Leerzeichen pro Seite) sollen eingereicht werden.

Wann kann ich mit einer Rückmeldung zu den eingereichten Textproben rechnen?

Aufgrund der Vielzahl an eingehenden Textproben nimmt die Begutachtung circa 6-8 Wochen nach Ablauf der Anmeldefrist in Anspruch. In der Regel erfolgt die Rückmeldung Anfang/Mitte Juni.

Wie ist der Ablauf der Begutachtung?

In der ersten Bewerbungsrunde lesen die Lehrenden des Instituts alle Texte und treffen danach gemeinsam eine Auswahl. Anhand dieser Vorauswahl entscheidet sich, wer zum mündlichen Teil der Eignungsprüfung eingeladen wird. 

Natürlich spielen bei der Begutachtung von Texten immer auch subjektive Einschätzungen eine Rolle, aber gemeinsam ist für uns als Kriterium, ob wir uns von dem, was wir gelesen haben, eine spannende Weiterentwicklung der jeweiligen schreibenden Person versprechen können. Das kann sich in der Sprache zeigen, in bestimmten stilistischen Eigenschaften, in erzählerischen Skizzen, Beobachtungen, Szenen, Originalität und vielem anderen mehr.

Wie kann ich mich auf das Prüfungsgespräch hinsichtlich der Gegenwartsliteratur vorbereiten?

Im Prüfungsgespräch wollen wir uns mit Ihnen über Ihre Perspektive auf die Gegenwartsliteratur unterhalten: Was lesen Sie? Was kennen Sie? Was macht Sie neugierig? Welche Rolle spielt literarisches Schreiben von heute für Sie?
Im Studium wird es schwerpunktmäßig um die Literatur der Gegenwart gehen, also um die letzten zwanzig bis dreißig Jahre deutschsprachiger und internationaler Texte.

Für dieses Gespräch müssen Sie sich nicht etwas anlesen, sondern von Ihrer persönlichen Lektürepraxis erzählen. Grundsätzlich ist es hilfreich, wenn Sie in Form von Zeitungen, Zeitschriften, Blogs etc. etwas von der literarischen Welt jenseits des eigenen Tellerrands wahrnehmen. Dabei geht es weniger um „Namedropping“, sondern uns interessieren Ihre Wahrnehmung und ihre Positionen.

Wie lang hat die bestandene Eignungsprüfung Gültigkeit?

Die Eignungsprüfung gilt für die auf die Prüfung folgenden drei Immatrikulationstermine.