Bachelorstudiengänge: Eignungsprüfungen im Fachbereich 2 Kulturwissenschaften und Ästhetische Kommunikation

Fristen: Anmeldung zu den Eignungsprüfungen 2025
Folgende Fristen gelten für den Studienbeginn zum Wintersemester 2025/2026
Kulturwissenschaften und künstlerische Praxis: 01. Februar 2025 bis 15. April 2025 | Anmeldung zur Eignungsprüfung |
Literarisches Schreiben und Kulturjournalismus: 01. März 2025 bis 15. April 2025 | Anmeldung zur Eignungsprüfung |
Szenische Künste: 01. März 2025 bis 15. April 2025 | Anmeldung zur Eignungsprüfung |
Ansprechpersonen
Bei fachspezifischen Fragen zu Ihrer Eignungsprüfung wenden Sie sich bitte per E-Mail-Kontaktformular mit dem Betreff "Eignungsprüfung" an die folgenden Personen:
Bildende Kunst | Film und Bewegtbild | Literarisches Schreiben und Kulturjournalismus |
Literatur | Musik | Szenische Künste |
Theater |
Ablauf Eignungsprüfungen
Kulturwissenschaften und künstlerische Praxis (B. A.)
Ablauf & Inhalte: Allgemeiner Teil
Die Eignungsprüfung besteht aus zwei Teilen und findet in Präsenz statt:
Prüfungsteil 1:
Für den ersten Teil der Prüfung nehmen die Kandidat*innen an einem fachspezifischen Seminarteil (ca. 45-60 Minuten). Im Seminar wird ein Forschungsgegenstand (Video, Song, Text o. Ä.) vorgestellt, an dem exemplarisch kulturwissenschaftliche Perspektiven präsentiert und diskutiert werden. Im Anschluss an das Seminar bearbeiten die Kandidat*innen eine schriftliche Aufgabe zum vorgestellten Forschungsgegenstand (ca. 45-60 Minuten).
Prüfungsteil 2:
Für den zweiten Teil der Prüfung reichen die Kadidat*innen vorab digital eine eigene, selbstständig erarbeitete künstlerische Produktion in dem in der Anmeldung angegebenen Fach, dem späteren künstlerisch-wissenschaftlichen Hauptfach, ein oder stellen diese in Präsenz vor (bitte die speziellen Formatanforderungen der Fächer beachten). Das Ende der Einreichfrist (i. d. R. 14 Tage vor der Eignungsprüfung) und der Übermittlungsweg werden in der Einladung mitgeteilt. Die künstlerischen Produktionen werden in Einzelgesprächen mit Bewerber*innenbesprochen (Gesamtprüfungszeit des zweiten Teils: ca. 20-30 Minuten).
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Vorab digital einzureichendes Werk: Eigener literarischer oder essayistischer Text zum Thema „Das Licht der letzten Tage“. Die Textprobe sollte höchstens 5 Seiten (10.000 Zeichen) umfassen.
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Angaben zum Prüfungsgespräch (Gesamtprüfungszeit: ca. 20 Minuten): Ca. 10 Minuten: Vorlesen eines Ausschnitts des selbstverfassten Textes sowie anschließende Diskussion darüber. Ca. 10 Minuten: Gespräch über das von den Bewerber*innen besuchte fachspezifische Seminar (erster Prüfungsteil).
In der Fachprüfung Bildende Kunst legen die Kandidat*innen eine Auswahl ihrer künstlerisch-praktischen Arbeiten vor. Darüber hinaus nehmen sie Stellung zu einem vorgelegten Werk aus der Zeitgenössischen Kunst oder der Kunstgeschichte. Im Gespräch über die mitgebrachten Arbeiten und die vorgelegten Werke geht es um das Bildverständnis der Kandidat*innen, um ihre künstlerisch-praktischen Fähigkeiten und um ihre Motivation für die Wahl des Studiengangs bzw. des Hauptfaches Bildende Kunst. Geprüft wird, ob die Motivation und die künstlerische Eignung einen positiven Studienverlauf erwarten lassen.
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Mitzubringendes Werk: Mappe mit Arbeiten unterschiedlicher Techniken (z. B. Zeichnung, Malerei, Grafik, Skulptur, Fotografie bzw. die filmische oder fotografische Dokumentation von Performances, Plastiken, Installationen etc.)
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im Umfang von: abhängig von der Art des Werks (ca. 5-10 Einzelarbeiten oder Serien, ggf. Skizzenbücher)
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Präsentation im Umfang von: 10 Minuten im Rahmen der mündlichen Befragung von insgesamt ca. 30 Minuten
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Vorab digital einzureichendes Werk: Instrumentalvorspiel oder Gesangsvortrag von 10-15 Minuten, digital einzureichen als mp4-Datei. Es sollen mindestens 2 verschiedene Stilistiken bzw. Stücke aus mindestens 2 verschiedenen Epochen vorgespielt / gesungen werden. Die Stücke können begleitet oder unbegleitet gespielt werden. Wichtig ist, dass die individuelle Leistung deutlich zu hören ist. Es ist möglich aber nicht nötig, mehrere Instrumente zu spielen. Jede Kombination von Stilistiken (Klassik, Jazz, Pop etc.) ist möglich. Es ist auch möglich, eigene Kompositionen, Songs oder elektronische Tracks einzureichen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link: Kulturwissenschaften und künstlerische Praxis, Musik
Das Video darf keine Schnitte enthalten und muss die Spielvorgänge deutlich zeigen (z.B. bei Klavier die Hände). Bitte sorgen Sie für eine gute Tonqualität. Bitte sagen Sie die Titel auf dem Video jeweils an. -
Angaben zum Prüfungsgespräch (ca. 30 Minuten): Im Einzelgespräch werden Fragen zum eingereichten Video gestellt (z. B. zu Interpretation, Auswahl der Stücke, Hintergründen der Kompositionen), zu Grundkenntnissen der Gehörbildung und Harmonielehre sowie zur Studienmotivation.
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Vorab digital einzureichendes Werk: Dokumentation einer eigenen abgeschlossenen künstlerischen Produktion oder eines zukünftigen Projekts. Dies kann zum Beispiel die Aufzeichnung einer Aufführung sein oder das Konzept einer Performance oder ein Manuskript oder Kostümentwürfe oder Raumskizzen etc.. Wenn die Bewerber*innen sich für ein Vorspiel in Präsenz entscheiden, müssen sie kein Werk im Vorfeld einreichen. Die Präsentation wird in den Büros der Prüfenden und damit unter begrenzten räumlichen Bedingungen stattfinden. Dies ist für die Präsentation zu berücksichtigen.
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Angeben zum Prüfungsgespräch (ca. 20 Minuten): Ca. 10 Minuten Präsentation der eigenen künstlerischen Produktion. Die Bewerber*innen präsentieren ihr Werk in Präsenz (Vorspiel einer Szene, Performance, Präsentation eines Bühnenbildmodells) oder stellen ihr digital eingereichtes Werk vor. Ca. 10 Minuten Diskussion über die präsentierte künstlerische Produktion anhand von Fragen der Prüfenden.
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Vorab digital einzureichendes Werk: Einreichung einer abgeschlossenen künstlerischen Produktion oder aussagekräftige Teile eines aktuellen Projekts. Dies kann zum Beispiel ein Kurzfilm, eine Installation, ein Musikvideo, aber auch eine fotografische Arbeit oder eine Website sein. Sofern es sich um ein Konzept mit mehreren Bestandteilen handelt oder um eine andere Arbeit, die eine begleitende Kommentierung unmittelbar erfordert, kann die Arbeit auch zum Gespräch mitgebracht werden.
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Angaben zum Prüfungsgespräch (ca. 20 Minuten): Ca. 10 Minuten Präsentation der eigenen künstlerischen Produktion Ca. 10 Minuten Diskussion über die präsentierte künstlerische Produktion anhand von Fragen der Prüfenden. Zudem werden Fragen zu künstlerischen Einflüssen und wichtigen Rezeptionserfahrungen gestellt.