Bachelorstudiengänge: Eignungsprüfungen im Fachbereich 2 Kulturwissenschaften und Ästhetische Kommunikation
Termine für 2024
Anmeldung zu den Eignungsprüfungen in den Bachelorstudiengängen
(Studienbeginn Wintersemester 2024/2025)
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Kulturwissenschaften und künstlerische Praxis:
01.02.2024 bis 20.04.2024 -
Literarisches Schreiben und Kulturjournalismus:
01.03.2024 bis 15.04.2024 -
Szenische Künste:
01.03.2024 bis 15.04.2024
Ansprechpersonen im Fachbereich 2
Bei fachspezifischen Fragen zu Ihrer Eignungsprüfung wenden Sie sich bitte per E-Mail-Kontaktformular mit dem Betreff "Eignungsprüfung" an die folgenden Personen:
Bildende Kunst: Dr. Torsten Scheid, Literatur: Prof. Dr. Annette Pehnt, Film und Bewegtbild: Prof. Dr. Stefanie Diekmann, Musik: Prof. Dr. Matthias Rebstock, Theater: Prof. Dr. Jens Roselt, Literarisches Schreiben und Kulturjournalismus: Thomas Klupp, Szenische Künste: Prof. Dr. Annemarie Matzke
Bachelorstudiengänge: Ablauf Eignungsprüfungen
Kulturwissenschaften und künstlerische Praxis (B. A.)
Die Eignungsprüfung besteht aus zwei Teilen:
Prüfungsteil 1 (digital):
Dieser Prüfungsteil umfasst eine schriftliche Aufgabe, in der Ihnen zwei künstlerische Gegenstände vorgegeben werden. Sie wählen einen Gegenstand aus, den Sie beschreiben und analysieren. Die Aufgabe wird Ihnen zu einem festen Prüfungstermin digital zugänglich gemacht. Die Bearbeitungszeit beträgt vier Stunden. Die bearbeitete Aufgabe ist bis zum Ende der Bearbeitungszeit auf dem in der Einladung beschriebenen Weg digital zu übermitteln. Der Prüfungstermin wird Ihnen mit der Einladung zur Eignungsprüfung mitgeteilt.
Prüfungsteil 2 (in der Regel in Präsenz):
Dieser Prüfungsteil besteht in der Vorstellung einer eigenen künstlerischen Produktion in dem in der Anmeldung angegebenen Fach, dem späteren künstlerisch-wissenschaftlichen Hauptfach. In den Fächern Bildende Kunst, Literatur, Medien und Theater kann die eigene künstlerische Produktion zusätzlich vor dem eigentlichen Prüfungstermin digital eingereicht werden. Der konkrete Übermittlungsweg und der Termin, bis zu dem die Einreichung möglich ist, wird Ihnen in der Einladung zur Prüfung mitgeteilt.
- Mitzubringendes Werk:
1. Eigener literarischer, essayistischer und kulturjournalistischer Text (Anfang oder Auszug) zum Thema „Zeiten der Langeweile“. Diese Textprobe soll zu den Eignungsprüfungen mitgenommen werden und höchstens 5 Seiten (10.000 Zeichen) umfassen.
2. Zudem soll zur Eignungsprüfung ein Buch der Gegenwartsliteratur (ab 1990) mitgenommen werden. Dieses Buch soll in der Eignungsprüfung mündlich vorgestellt werden. - Präsentation im Umfang von: ca. 5 Minuten:
Vorlesen eines Ausschnitts sowie kurze einleitende Bemerkungen zum eigenen Text, dann Diskussion darüber. Zudem 5 Minuten Buchvorstellung (mitgebrachtes Buch aus der Gegenwartsliteratur). Gesamtprüfungszeit: 20 Minuten
In der Fachprüfung Bildende Kunst legen die Kandidat_innen eine Auswahl ihrer künstlerisch-praktischen Arbeiten vor. Darüber hinaus nehmen sie Stellung zu einem vorgelegten Werk der Kunstgeschichte. Im Gespräch über die mitgebrachten Arbeiten und die vorgelegten Werke geht es um das Bildverständnis der Kandidat_innen, um ihre künstlerisch-praktischen Fähigkeiten und um ihre Motivation für die Wahl es Studiengangs bzw. des Hauptfaches Bildende Kunst. Geprüft wird, ob die persönliche Motivation und die fachliche Eignung einen positiven Studienverlauf erwarten lassen.
- Mitzubringendes Werk: Mappe mit Arbeiten unterschiedlicher Techniken (z. B. Skizzen, Zeichnung, Malerei, Grafik, Skulptur, Fotografie, Film, Video, Dokumentation von Performances, Installationen etc.)
- im Umfang von: abhängig von der Art des Werks (z. B. 5-10 Einzelarbeiten oder Serien)
- Präsentation im Umfang von: 10 Minuten im Rahmen der mündlichen Befragung von insgesamt 25 Minuten
- Mitzubringendes Werk: 2-3 einstudierte Musikstücke
- Präsentation im Umfang von: 15 Minuten Präsentation und 10 Minuten Prüfungsgespräch
- Mündliche Aufgaben zu Harmonielehre und elementarer Musiklehre im Umfang von 15 Minuten
- Mitzubringende Hilfsmittel: in der Regel Instrumente und Noten (Gitarrenverstärker, drum set, Gesangsmikro können auf Anfrage gestellt werden)
- zusätzlich für alle: Die Präsentation ist eingebunden in ein 45-minütiges Prüfungsgespräch, das neben der Präsentation Fragen zur Präsentation und Motivation sowie Aufgaben zu Gehörbildung und Harmonielehre beinhaltet.
Nähere Informationen zum Ablauf und zu den Inhalten der Eignungsprüfung im Hauptfach Musik finden Sie hier.
- Mitzubringendes Werk: DVD, Text, Performance
- Präsentation im Umfang von: 10 Minuten und 10-minütiges Prüfungsgespräch
- Mitzubringendes Werk: Video, Kurzfilm, Fotos, Website
- im Umfang von: ca. 8 Minuten
- Präsentation im Umfang von: maximal 10 Minuten
Die Auswahlordnung für den Bachelorstudiengang Kulturwissenschaften und künstlerische Praxis können Sie hier nachlesen:
"Ordnung über den Nachweis einer besonderen künstlerischen Befähigung und das Auswahlverfahren" (pdf)
FAQ | Fragen & Antworten
Es wird von allen Prüflingen der gleiche künstlerische Gegenstand beschrieben und analysiert.
Die Bearbeitungszeit beträgt vier Stunden.
Eine Vorbereitung ist nicht erforderlich. Bei der Klausur handelt es sich nicht um eine Abfrage Ihres Wissens, sondern vielmehr darum, dass Sie Ihre Wahrnehmungsfähigkeit und Ihre Fähigkeit hinsichtlich des künstlerischen und kreativen Umganges zeigen.
Die Prüfung findet im gewählten Hauptfach statt.
Nein, Sie müssen sich bereits im Vorfeld für ein Hauptfach entscheiden und melden sich für dieses zur Eignungsprüfung an.
Die Eignungsprüfung gilt für die auf die Prüfung folgenden drei Immatrikulationstermine.
Szenische Künste (B. A.)
Die Eignungsprüfung besteht aus aus drei Teilen:
Prüfungsteil 1:
Schriftliche Aufgabe mit einer für alle Prüflinge gleichen Themenstellung aus einem oder beiden künstlerisch-wissenschaftlichen Hauptfächern Theater oder Medien. Die Aufgabe wird Ihnen zu einem festen Prüfungstermin per Email zugesandt. Um an der Prüfung teilzunehmen müssen Sie Ihre Analyse der Themenstellung innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens per Email einsenden. Der Prüfungstermin wird Ihnen mit der Einladung zur Eignungsprüfung mitgeteilt.
Prüfungsteil 2:
Einsendung einer Dokumentation eines selbstständig erarbeiteten künstlerischen Werkes zu einem Thema, das sich die Bewerberin / der Bewerber selbst gestellt hat (z.B. Vorspiel einer Szene, Set-Entwurf, Kostüm-Entwurf, Video-Kurzfilm o. Ä.). Bitte senden Sie die Dokumentation in Form von Text- und / oder Bildern in digitaler Form (PDF o.Ä.) bzw. in Form eines Links zu einem hochgeladenen Video. Bitte beachten Sie die Angaben zum fachspezifischen Teil "Theater & Medien".
Prüfungsteil 3:
Prüfungsgespräch in dem das selbstständig erarbeitete künstlerische Werk präsentiert und diskutiert wird. Die Präsentation des eigenen Werkes soll 10 Minuten nicht überschreiten. Das Prüfungsgespräch dauert in der Regel 25 Minuten. Die Prüflinge sollen ihre ästhetische Wahrnehmungsfähigkeit und ihre Fähigkeit zum selbständigen, genauen und kreativen Umgang mit Szenischen Künsten zeigen. Das Prüfungsgespräch findet im Rahmen eines (Video)interviews statt.