Eignungsprüfung

Für einige Bachelorstudiengänge und einzelne Studienfächer im Rahmen des Polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelorstudiengangs der Universität Hildesheim müssen Sie eine Eignungsprüfung ablegen. Diese gilt als Zugangsvoraussetzung zum Studiengang. Nur nach erfolgreicher Teilnahme können Sie sich um einen Studienplatz bewerben. Für die Anmeldung zur Eignungsprüfung gelten besondere Fristen, die Sie dieser Seite entnehmen können.

Aktuelles

Anmeldung zur Eignungsprüfung

Anmeldeverfahren für das Wintersemester 2025/2026

Die Merkblätter sowie der Zugang zum Online-Portal für die Anmeldung sind nur im jeweiligen Anmeldezeitraum online!

Eignungsprüfung:
Studiengänge des Fachbereich 2 Kulturwissenschaften und Ästhetische Kommunikation

Für welche Bachelorstudiengänge gibt es eine Eignungsprüfung?

Für folgende Bachelorstudiengänge im Fachbereich 2 muss eine Eignungsprüfung abgelegt werden:

Wann melde ich mich zur Eignungsprüfung an?

Es gelten folgende Fristen für die Anmeldung zur Eignungsprüfung (Studienstart ist jeweils im Wintersemester):
 

  • Kulturwissenschaften und künstlerische Praxis:  01. Februar – 15. April

  • Szenische Künste: 01. März – 15. April

  • Literarisches Schreiben und Kulturjournalismus: 01. März – 15. April

Ablauf & Inhalte der Eignungsprüfungen

Weitere, ausführliche Informationen zum Ablauf der Eignungsprüfung in den kulturwissenschaftlichen Studiengängen finden Sie unter folgendem Link: Eignungsprüfungen im Fachbereich 2

Ansprechpartnerin im Immatrikulationsamt

Jessica Windhorst (Studiengänge: Kulturwissenschaften und künstlerische Praxis, Szenische Künste, Literarisches Schreiben und Kulturjournalismus)

Foto

Kontakt:

Telefon: +49 5121 883-91348
E-Mail Kontaktformular
Raum: HC.N.1.17
Sprechzeit: dienstags und donnerstags 09:30 – 12:30 Uhr und donnerstags 14:00 – 16:00 Uhr
Homepage: https://www.uni-hildesheim.de/studium/bewerbung/bachelor/eignungspruefung/ Homepage

Eignungsprüfung:
Studienfächer in den Polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelorstudiengängen

Für welche Studienfächer gibt es eine Eignungsprüfung?

Für folgende Studienfächer im Polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang mit Lehramtsoption und in allen Studienvarianten muss eine Eignungsprüfung abgelegt werden:

  • Fach Kunst (als Lehramtsfach/als Fach in einer Studienvariante)

  • Fach Musik (als Lehramtsfach/als Fach in einer Studienvariante)

  • Fach Sport (als Lehramtsfach/in der Studienvariante Sport, Gesundheit und Leistung/als Fach in einer Studienvariante)

 

Wann melde ich mich zur Eignungsprüfung an?

Es gelten folgende Fristen für die Anmeldung zur Eignungsprüfung (Studienstart ist jeweils im Wintersemester):

  • Fach Kunst: 01. Februar - 15. April

  • Fach Musik: 01. Februar - 15. April

  • Fach Sport: 01. März - 15. April

Wie melde ich mich zur Eigungsprüfung an? Was gibt es zu beachten?

Schritt 1: Merkblatt lesen
Dem Merkblatt zur Eignungsprüfung können Sie alle relevanten Informationen zur jeweiligen Eignungsprüfung entnehmen (Hinweise zur Anmeldung, Fristen, Termine der Prüfung usw.). Das Merkblatt finden Sie im Abschnitt "Anmeldung zur Eignungsprüfung".

Schritt 2: Registrierung im Online-Portal
Rufen Sie die Seite des Online-Portals auf und füllen Sie dort die Anmeldung aus. Hier geben Sie auch eine gültige E-Mail-Adresse an.
zum Online-Portal

Schritt 3: Bewerbung um einen Studienplatz
Bitte beachten Sie, dass Sie sich zusätzlich auch um einen Studienplatz bewerben müssen. Hier gelten jeweils andere Fristen. Weitere Informationen finden Sie unter Semester- und Bewerbungszeiten.

Fach KUNST: Ablauf & Inhalte der Eignungsprüfung

Die Eignungsprüfung für das Fach Kunst besteht aus drei Teilen:
 

1.) In einer Klausur im Umfang von 60 Minuten sind zwei Bilder anhand von Leitfragen vergleichend zu beschreiben und zu analysieren. Außerdem ist eine Zeichenaufgabe mit Bezug auf die analysierten Bilder im Rahmen der Klausur anzufertigen.

2.) Die Bewerberin/der Bewerber legt eine Mappe mit 10-15 signierten eigenen künstlerischen Arbeiten im Original vor. Die Arbeiten sollen nicht älter als 3 Jahre sein und nicht aus dem Kunstunterricht stammen. Mindestens fünf der Arbeiten müssen Zeichnungen sein, die anderen Arbeiten sollen aus den Bereichen Malerei, Druckgraphik, Collage, Fotografie oder Plastik stammen; plastische Arbeiten sind nur in Form von Fotos oder Entwürfen zulässig.

3.) Die Prüfung endet mit einem Gespräch über die künstlerischen Interessen, Erfah-rungen und die Motivation für das Studium


Die abgelegte Eignungsprüfung gilt für das auf die Prüfung folgende Wintersemester und die nächsten drei Semester.

Video über die Eignungsprüfung im Fach Kunst (Lehramt)

Fach MUSIK: Ablauf & Inhalte der Eignungsprüfung

Die Eignungsprüfung für das Fach Musik besteht aus drei Teilen:
 

  1. Klausur im Umfang von 60 Minuten mit Aufgaben aus folgenden Bereichen:
    a) Bestimmen und Notieren von Noten und Intervallen in Violin- und Bassschlüssel,
    b) Bestimmen und Notieren von Dreiklängen (Dur, Moll, vermindert, übermäßig),
    c) Bestimmen und Notieren von Durtonleitern und Molltonleitern (natürlich, harmonisch, melodisch),
    d) Hören und Notieren von Intervallen

  2. Fachpraktische Prüfung (Vorspiel, Vorsingen) im Umfang von 10-15 Minuten: Vortrag auf mindestens einem Instrument bzw. gesanglich: Zwei Werke aus unterschiedlichen Epochen/Stilrichtungen. Dabei kann eines der Werke vom Prüfling selber stammen, bzw. improvisiert werden.

  3. Gespräch: Die Prüfung endet mit einem ca. 10-minütigen Gespräch über künstlerische Interessen/Erfahrungen und die Motivation für das Studium.

Die abgelegte Eignungsprüfung gilt für das auf die Prüfung folgende Wintersemester und die nächsten drei Semester.

Fach SPORT: Ablauf & Inhalte der Eignungsprüfung

Die Überprüfung der besonderen Eignung wird in folgenden Qualifikationsbereichen durchgeführt:

  • Leichtathletik (Liniensprint),

  • Schwimmen (100 Meter Brust- oder Kraulschwimmen ohne Lagenwechsel und Streckentauchen),

  • Turnen (Boden und Kasten/Bock),

  • Mannschaftsspiel: Basketball (Technik und Taktik),

  • Rückschlagspiel: Badminton (Technik und Taktik),

  • Ausdauertest (Dauerlauf 2100m für die Frauen/2800m für die Männer).

Die Sporteignungsprüfung ist bestanden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber in 9 der 10 Einzelleistungen die Leistungsanforderungen erfüllt hat


Weitere Informationen zur Eignungsprüfung im Fach Sport finden Sie unter folgendem Link auf den Seiten des Institus für Sportwissenschaft (Fachbereich 1): Sporteignungsprüfung

Ansprechpartnerin im Immatrikulationsamt

Silke Könemann (Fächer: Kunst, Musik und Sport im Polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang)

Foto

Kontakt:

Telefon: +49 5121 883-91310
E-Mail Kontaktformular
Raum: HC.N.1.18
Sprechzeit: dienstags und donnerstags 09:30 - 12:30 + donnerstags 14:00 - 16:00
Homepage: https://www.uni-hildesheim.de/studium/bewerbung/bachelor/eignungspruefung/ Homepage

FAQ Eignungsprüfung:
Fragen und & Antworten rund um die Eignungsprüfung

Ich habe die Eignungsprüfung verpasst. Was kann ich tun?

Leider ist es an der Universität Hildesheim nicht möglich, eine Eignungsprüfung nachzuholen.

Eventuell können Sie noch an einer anderen Hochschule eine Eignungsprüfung ablegen, die in unserem Bewerbungsverfahren anerkannt wird. Dies ist allerdings nur für die Studienfächer Kunst, Musik und Sport im Rahmen des Polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelorstudiengangs möglich und NICHT für die kulturwissenschaftlichen Bachelorstudiengänge!

Ich habe bereits eine Eignungsprüfung an einer anderen Hochschule abgelegt. Wird diese anerkannt?

Für die Studienfächer Kunst, Musik und Sport ist dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ob ihre bereits abgelegte Eignungsprüfung an der Universität Hildesheim anerkannt wird, muss formal geprüft werden. Senden Sie hierzu bitte den Nachweis über eine bereits bestandene Eignungsprüfung an das Immatrikulationsamt.

Ist es mögllich auf Terminwünsche einzugehen?

Nein, leider ist es nicht möglich, individuelle Terminwünsche zu berücksichtigen. Wir bitten um Verständnis.

Gilt die bestandene Eignungsprüfung bereits als Bewerbung?

Nein, dies ist nicht der Fall.
Sie müssen sich zusätzlich im Bewerbungsportal neu registrieren und für den gewünschten Studiengang bewerben. Ohne Bewerbung ist keine Zulassung und Einschreibung möglich!
Bitte beachten Sie dabei die Bewerbungsfristen für Ihren gewünschten Studiengang: Semester- und Bewerbungszeiten.

Kann ich mich für mehrere Eignungsprüfungen anmelden?

Ja, Sie können sich für mehrere Eignungsprüfungen anmelden.
Bei der Anmeldung zur Eignungsprüfung für den Bachelorstudiengang Kulturwissenschaften und künstlerische Praxis müssen Sie sich aber für ein Hauptfach entscheiden.

An wen wende ich mich, wenn ich zur Eignungsprüfung krank bin?

Sollten Sie am Tag Ihrer Eignungsprüfung erkranken, setzen Sie sich bitte mit der für Sie zuständigen Sachbearbeiterin im Immatrikulationsamt (siehe oben unter "Ansprechpartnerin im Immatrikulationsamt") in Verbindung.

Was ist, wenn ich am Termin der Eignungsprüfung eine Abiturprüfung habe?

In diesem Fall informieren Sie bitte die für Sie zuständige Sachbearbeiterin im Immatrikulationsamt (siehe oben unter "Ansprechpartnerin im Immatrikulationsamt").

Bildnachweis: pexepls.com/pixabay (Leiter); Olaf Mahlstedt / Campus Domäne Marienburg (Studiengänge des Fachbereich 2 Kulturwissenschaften & ästhetische Kommunikation); Daniel Kunzfeld (Studienfächer in polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelorstudiengängen)