Allgemeine Informationen & Zulassungsvoraussetzungen
Einige Bachelorstudiengänge der Universität Hildesheim sind zulassungsbeschränkt. Dies bedeutet, Sie müssen sich um einen Studienplatz bewerben und an einem Auswahlverfahren teilnehmen. Die Bewerbung ist in der Regel nur zum Wintersemester (Studienbeginn: Oktober) möglich; für manche Studiengänge aber auch zum Sommersemester (Studienbeginn: April).
Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link: Termine & Fristen.
Zusätzlich ist für manche Studiengänge/Studienfächer das Bestehen einer Eignungsprüfung notwendig. Dies betrifft folgende Bachelorstudiengänge:
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Kulturwissenschaften und künstlerische Praxis
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Szenische Künste
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Literarisches Schreiben und Kulturjournalismus
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Studienfach Kunst (Polyvalenter Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang mit Lehramtsoption oder Studienvarianten)
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Studienfach Musik (Polyvalenter Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang mit Lehramtsoption oder Studienvarianten)
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Studienfach Sport (Polyvalenter Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang mit Lehramtsoption oder Studienvarianten)
Weitere Informationen zur Eignungsprüfung finden Sie unter folgendem Link: Eignungsprüfung.
Für einen Studienplatz können Sie sich nur bewerben oder einschreiben, wenn Sie eine sogenannte Hochschulzugangsberechtigung (HZB) haben. In der Regel ist dies das Abitur.
Im Rahmen der Offenen Hochschule können Sie auch ohne das Abitur ein Studium aufnehmen, z. B. über Ihre berufliche Qualifikation. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link: "Studieren ohne Abitur".
Bitte beachten Sie, dass Sie sich nur für einen (!) zulassungsbeschränkten Studiengang an der Universität Hildesheim bewerben können. Sollten mehrere Bewerbungen von Ihnen vorliegen, wird nur die zuletzt eingegangene im Zulassungsverfahren berücksichtigt.
Schritt 1: Merkblatt lesen
Bitte beachten Sie, dass das Merkblatt nur innerhalb des Bewerbungszeitraums verfügbar ist. Lesen Sie sich das Merkblatt zur Bewerbung um einen Studienplatz für Ihren Wunschstudiengang durch. Hier erfahren Sie alle relevanten Informationen, die es für die Bewerbung zu beachten gibt.
Schritt 2: Registrierung im Online-Bewerbungsportal
Rufen Sie die Seite des Online-Portals auf und füllen Sie dort den Zulassungsantrag aus. Hier geben Sie auch eine gültige E-Mail-Adresse an.
Schritt 3: Laden Sie die erforderlichen Bewerbungsunterlagen im Online-Portal hoch
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
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Bitte laden Sie Ihre Unterlagen im Online-Portal als PDF oder Bilddatei hoch
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Die Einreichung der Unterlagen auf dem Postweg, per E-Mail oder Fax ist nicht möglich
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Die Unterlagen müssen nicht amtlich beglaubigt sein
Wichtige Unterlagen, die Sie hierzu benötigen (Zusammenführen in einer PDF):
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Hochschulzugangsberechtigung (i. d. R. Abiturzeugnis) & Tabellarischer Lebenslauf
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ggf. weitere Nachweise (z. B. Bescheinigung über einen abgeleisteten Dienst, Nachweis über eine Namensänderung). Informationen darüber, in welchen Fällen weitere Nachweise erforderlich sind, entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Bewerbung um einen Studienplatz
How-To Onlinebewerbung Uni Hildesheim
Für einen Studienplatz bewerben? An der Uni Hildesheim geht das alles reibungslos online: einfach im Onlineportal registrieren, die Bewerbungsmaterialien hochladen, alle Daten angeben und abschicken - selbst der Zulassungsbescheid wird digital zugestellt.
Video: How-To Onlinebewerbung Uni Hildesheim
Auch wenn Sie kein "klassisches" Abitur haben – durch die Novelle des Niedersächsischen Hochschulgesetzes im Juli 2010 gibt es für Sie viele Möglichkeiten, ein Studium an der Universität Hildesheim aufzunehmen.
Weitere Informationen rund um „Studieren ohne Abitur“ und ob Ihre schulische oder/und berufliche Vorbildung einen Hochschulzugang ermöglicht, finden Sie unter folgendem Link: Studieren ohne Abitur – Hochschulzugang an der Universität Hildesheim.
Oder lassen Sie sich in der Zentralen Studienberatung (ZSB) beraten: Zentrale Studienberatung (ZSB)
Hinweis Eignungsprüfung: Bei Studienfächern, die eine Eignungsprüfung voraussetzen, gelten besondere Bedingungen. Unter folgendem Link finden Sie detaillierte Informationen zur Eignungsprüfung: Wie funktioniert die Eignungsprüfung?
In den folgenden Übersichten finden Sie die Auswahlgrenzen nach Leistung und Wartezeit für unsere zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengänge von den zurückliegenden Zulassungsverfahren:
Grenzwerte Wintersemester 2022/2023
Zu den Zulassungschancen im Lehramt beachten Sie bitte unter folgendem Link eine Übersicht: Fächerkombinationen Lehramt.
Für sogenannte "Altabiturientinnen und Altabiturienten" gibt es an der Universität Hildesheim keine gesonderten Bewerbungsfristen.
Wollen Sie nach Ihrer Einschreibung das Studium an der Universität Hildesheim doch nicht aufnehmen, so verwenden Sie bitte hierfür die Verzichtserklärung. Bitte beachten Sie die in der Erklärung genannten Fristen.
Das Formular finden Sie unter folgendem Link zum Download: Verzichtserklärung
Was ist eine Härtefallquote?
Eine Härtefallquote ist eine Sonderquote um besondere Härten und Nachteile von Studieninteressierten auszugleichen. Beeinträchtigte Studienbewerber_innen können bei der Bewerbung einen Härtefallantrag stellen. In der Härtefallquote werden 2 Prozent der Studienplätze in den Bachelor-Studiengängen an Personen mit „außergewöhnlicher Härte“ vergeben. Für Masterstudiengänge gibt es diese Quote nicht.
Was ist eine "außergewöhnliche Härte"?
Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums oder einen sofortigen Studienortwechsel zwingend erfordern. Das heißt, wenn aus den persönlich vorliegenden Gründen eine Verzögerung des Studienbeginns auch nur um ein Semester unzumutbar ist.
Härtefallantrag
Bewerber_innen müssen einen schriftlichen Härtefallantrag einreichen. Ob ein Härtefallantrag gestellt werden möchte, wird bei der Online-Bewerbung abgefragt. Bei der Zusendung der Bewerbungsunterlagen muss dann ein entsprechender Antrag für einen Härtefall inklusive beglaubigter Nachweise (beispielsweise eines Arztes) den Bewerbungsunterlagen beigelegt werden.
Das Antragsformular finden Sie jeweils im Merkblatt zur Bewerbung um einen Studienplatz für den jeweiligen Studiengang. Die aktuellen Merkblätter sind nur während laufender Bewerbungsphasen einzusehen.
Bewerbung um einen Studienplatz im höheren Fachsemester
Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2024/2025 endete am 15.07.2024 (Ausschlussfrist!).
Eine Bewerbung um einen Studienplatz im höheren Fachsemester ist nur dann möglich, wenn Sie bereits studiert und Studien- und Prüfungsleistungen in ausreichendem Umfang erbracht haben. Die Bewerbung setzt die Anerkennung/Anrechnung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen und die Einstufung in ein höheres Fachsemester (zum Wintersemester in der Regel mindestens in das dritte, zum Sommersemester in das zweite) voraus. Bitte nutzen Sie für die Anerkennung/Anrechnung die nachstehenden Formulare:
Antragsformular: Anerkennung/Anrechnung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen
Anlage
Die Bewerbung um einen Studienplatz im höheren Fachsemester erfolgt papiergebunden und nicht über unser Online-Portal. Bitte verwenden Sie für Ihre Bewerbung den Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester. Bitte beachten Sie die Hinweise im Merkblatt.
Bitte beachten Sie:
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Innerhalb der Polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelorstudiengänge ist eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester für die Studienfächer Deutsch, Englisch und Sachunterricht aus kapazitären Gründen nicht möglich!
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Eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester im Bachelorstudiengang Psychologie und im Masterstudiengang Psychologie ist aus kapazitären Gründen nicht möglich!
Du lebst in der Jugendhilfe oder hast in der Jugendhilfe gelebt und hast Fragen rund ums Thema Studium & Hochschule? Hier geht es zur Infoseite www.jugend-hilfe-studiert.de und zur Online-Peerberatung für Studierende mit Jugendhilfeerfahrung. #Care Leaver:innen an Hochschulen.
Falls Du über den Begriff Care Leaver_in stolperst: So werden in anderen Ländern - inzwischen auch in Deutschland - junge Menschen beschrieben, die in der stationären Jugendhilfe (Jugendwohngruppen oder Pflegefamilien) gelebt haben und nun dabei sind, die Hilfe (Youth Care) zu verlassen (leave) oder bereits verlassen haben. Über die Selbstorganisation dieser Gruppe in Deutschland erfährst Du auch unter www.careleaver.de
Bildnachweis: Luzie J. Almenräder (Allgemeine Informationen & Zulassungsvoraussetzungen); Luzie J. Almenräder (Leitfäden)