- Universität Hildesheim ›
- Studium ›
- Beratung & Service ›
- Studium von A bis Z ›
- Studieren mit Behinderung
Studieren mit Behinderung
Aufgaben und Angebote in Hildesheim
- Informationen für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung hinsichtlich formaler Aspekte wie des Nachteilsausgleichs
- Informationen für Studieninteressierte hinsichtlich formaler Aspekte wie des Nachteilsausgleichs
- Eine Übersicht und Links weiterer Beratungsangebote wie zum Beispiel der zentralen Studienberatung, der Peer-Beratung der Anker-Peers finden Sie hier.
Aktuelles
*** BEGRUESSUNG: Ich begrüße Sie auf der Handicampus-Seite. Ich freue mich, dass ich Ihre Ansprechpartnerin sein darf. Bei Fragen kontaktieren Sie mich gerne per Mail: petra.sandhagen <at> uni-hildesheim.de
Ich wünsche Ihnen ein gutes Sommersemester.
Herzliche Grüße
- Petra Sandhagen -
*** Für das Sommersemester 2024 können Sie einen Antrag auf Erlass der Langzeit-Studiengebühren stellen. Der Antrag muss bis 1 Monat nach Vorlesungsende beim Prüfungsamt eingegangen sein.
Ansprechpartnerin Universität Hildesheim
Dr. rer. nat. Petra Sandhagen
Kontakt: (Institut für Psychologie)
Telefon: +49 5121 883-10968E-Mail Kontaktformular
Raum: HC.W1.1.03
Sprechzeit: nach Vereinbarung
Homepage: https://www.uni-hildesheim.de/fb1/institute/psychologie/mitglieder/wissenschaftliches-personal/petra-sandhagen/ Homepage
Tätigkeitsbereiche:
- Institut für Psychologie [Wiss. Angestellte]
- Prüfungsausschuss Psychologie (Bachelor und Master) [Stellvertreterin Gruppe Wiss. Mitarb. (Stellv. WM)]
- Die Beauftragten des Senats [Beauftragte - Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit]
Praktische Hinweise zum "barrierefreien Studieren in Hildesheim" und zum Nachteilsausgleich
Webseiten
Unsere Webseiten sind (weitestgehend) nach barrierefreien Kriterien gestaltet.
Campus
Detaillierte Anfahrts- und Lagepläne finden Sie hier.
Campus-Wegweiser Marienburger Höhe.
Lifter am Bühler-Platz (Lübecker Str.)
Schlüssel für den Lifter am Standort Lübecker Str. sind vor Ort beim Hausmeister, Herrn Keunecke, im Raum L045 kostenlos zu erhalten.
Nachteilsausgleich:
Ein Antrag auf Gewährung eines Nachteilsausggleichs wird über das Prüfungsamt eingereicht. Über einen Nachteilsausgleich entscheidet dann der Prüfungsausschuss des jeweiligen Studiengangs. Ein Nachteilsausgleich ist stets ein individuelles Instrument. Es empfiehlt sich, einen Nachteilsausgleich rechtzeitig bei der Klausurenplanung zu bedenken. Leitfaden und Formulare zum Thema Nachteilsausgleich stehen auf den Seiten des Prüfungsamtes. Darauf verlinken die nachfolgenden Hinweise.
Den Leitfaden zum Thema Nachteilsausgleich finden Sie hier: https://www.uni-hildesheim.de/media/dez3/Pruefungsaemter/allgemein/Leitfaden_Nachteilsausgleich_2023-11-21.pdf
Den Antrag auf Gewährung eines Nachteilsausgleichs finden Sie hier: https://www.uni-hildesheim.de/media/dez3/Pruefungsaemter/allgemein/Antrag_Nachteilsausgleich_2023-11-21.pdf
Allgemeine Informationen: hier klicken Nachteilsausgleich: Antragsverfahren und Nachweise
Förderungsmöglichkeiten
Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit können einen Antrag auf vollständigen oder teilweisen Erlass der Langzeitstudiengebühr / des Studienbeitrages stellen.
§ 14 Abs. 2 NHG „Antrag auf Erlass der Langzeitstudiengebühr / des Studienbeitrages“
Der Studienbeitrag nach § 11 sowie die Gebühren und Entgelte nach § 13 können auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Entrichtung zu einer unbilligen Härte führen würde. Eine unbillige Härte liegt hinsichtlich des Studienbeitrages und der Langzeitstudiengebühr in der Regel vor
1. bei studienzeitverlängernden Auswirkungen einer Behinderung oder schweren Erkrankung […].
Das Vorliegen der Voraussetzungen nach Satz 2 Nr. 1 ist durch eine amtsärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Ein Antrag nach Satz 1 kann längstens bis einen Monat nach Vorlesungsende des Semesters gestellt werden.
Link zum Immatrikulationsamt mit Informationen zu den Studienbeiträgen (incl. Antrag auf Befreiung)
Gehörlose / hörgeschädigte Studierende
Vorlesungen, Seminare, etc. können in Deutsche Gebärdensprache (DGS) oder Lautsprachbegleitende Gebärden (LBG) übertragen oder übersetzt werden. Die Kosten werden unter bestimmten Voraussetzungen durch das Integrationsamt getragen. Hierfür muss jedes Semester ein Antrag gestellt werden.
Wohnen
Im Wohnheim Hansering stehen drei behindertengerechte Zimmer im EG zur Verfügung (breitere Türen, absenkbare Waschbecken, etc.). Bei Bedarf bitte möglichst früh die Online-Bewerbung beim Studentenwerk ausfüllen!
Allgemeine Informationen zum Studieren mit Behinderung und chronischer Krankheit
Informationen des Studierendenwerks
- Handbuch "Studium und Behinderung"
- Auf dem Weg zur inklusiven Hochschule: Studieren mit Behinderungen und chronischen Krankheiten
- Studie beeinträchtigt studieren "best3"
Broschüre "Erfolgreich bewerben!"
Die ZAV - Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit - hat eine 36-seitige Broschüre "Studium? Arbeitslos? Behindert? Chronisch krank? - Erfolgreich bewerben!" herausgegeben. Sie richtet sich gezielt an Hochschulabsolventen/-innen mit Behinderung/chronischer Krankheit. Bestellungen sind zu richten an die ZAV-Bonn.SBAkademiker(at)arbeitsagentur.de
Bildungsserver zum Studium mit Behinderung
Politisches
Empfehlung der Hochschulrektorenkonferenz „Eine Hochschule für Alle“:
Disclaimer: Alle hier genannten Informationen stellen keine offizielle Rechtsberatung dar.