Der Stiftungsrat besteht aus sieben Mitgliedern, nämlich aus fünf externen Mitgliedern, einer Vertreterin oder einem Vertreter des Senats der Hochschule sowie einer Vertreterin oder einem Vertreter des Fachministeriums. Neben der Beratung der Hochschule, Beschlüssen über Angelegenheiten der Stiftung von grundsätzlicher Bedeutung und der Überwachung der Tätigkeiten des Präsidiums hat der Stiftungsrat folgende Aufgaben:

  1. Ernennung oder Bestellung und Entlassung der Mitglieder des Präsidiums der Hochschule
  2. Entscheidung über Veränderungen und Belastungen des Grundstockvermögens sowie die Aufnahme von Krediten
  3. Zustimmung zum Wirtschaftsplan
  4. Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Präsidiums
  5. Feststellung des Jahresabschlusses sowie Entlastung des Präsidiums der Stiftung
  6. Zustimmung zur Gründung von Unternehmen oder zur Beteiligung an Unternehmen durch die Stiftung
  7. Rechtsaufsicht über die Hochschule
  8. Beschluss von Änderungen der Stiftungssatzung sowie Erlass, Änderung und Aufhebung anderer Satzungen der Stiftung.

Mitglieder des Stiftungsrates

Prof. Dr. Eva Martha Eckkrammer (stellvertretende Vorsitzende)

Prof. Dr. Olaf Köller (Vorsitzender) 

Prof. Martin Köttering

Prof. Dr. Johanna Eleonore Weber

Prof. Dr. Peter Frei

Prof. Dr. Tina Cornelius-Krügel

N. N. 

 

Die Mitglieder des Präsidiums, eine Vertreterin oder ein Vertreter der Studierendenschaft, die Gleichstellungsbeauftragte und ein Mitglied der Personalvertretung nehmen in der Regel an den Sitzungen des Stiftungsrats beratend teil. 

Sekretariat des Präsidiums

Universität Hildesheim
Universitätsplatz 1
31141 Hildesheim

Telefon: +49 (0) 5121-883-90000
Telefax: +49 (0) 5121-883-90003
praesidentin(at)uni-hildesheim.de

Geschäftsführung des Stiftungsrats

Dr. Johanna Jobst

Universität Hildesheim
Universitätsplatz 1
31141 Hildesheim

Telefon: +49 (0) 5121-883-90168
johanna.jobst(at)uni-hildesheim.de