Stiftungsrat

Der Stiftungsrat besteht aus sieben Mitgliedern, nämlich aus fünf externen Mitgliedern, einer Vertreterin oder einem Vertreter des Senats der Hochschule sowie einer Vertreterin oder einem Vertreter des Fachministeriums. Neben der Beratung der Hochschule, Beschlüssen über Angelegenheiten der Stiftung von grundsätzlicher Bedeutung und der Überwachung der Tätigkeiten des Präsidiums hat der Stiftungsrat folgende Aufgaben:

  1. Ernennung oder Bestellung und Entlassung der Mitglieder des Präsidiums der Hochschule
  2. Entscheidung über Veränderungen und Belastungen des Grundstockvermögens sowie die Aufnahme von Krediten
  3. Zustimmung zum Wirtschaftsplan
  4. Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Präsidiums
  5. Feststellung des Jahresabschlusses sowie Entlastung des Präsidiums der Stiftung
  6. Zustimmung zur Gründung von Unternehmen oder zur Beteiligung an Unternehmen durch die Stiftung
  7. Rechtsaufsicht über die Hochschule
  8. Beschluss von Änderungen der Stiftungssatzung sowie Erlass, Änderung und Aufhebung anderer Satzungen der Stiftung.

Mitglieder des Stiftungsrates

Maike Bielfeldt

Prof. Martin Köttering

Dr. Uwe Thomas (Vorsitzender)

Prof. Dr. Johanna Eleonore Weber (Stellvertretung)

Prof. Dr. Peter Frei

Prof. Dr. Tina Cornelius-Krügel

N.N.