Unterstützung aus dem Sozialfonds

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu der Beantragung von Unterstützung aus dem Sozialfonds. Bitte lesen Sie sich die Informationen vollständig und gründlich durch. Die Möglichkeit einen Antrag auf Prüfung der Unterstützung einzureichen finden Sie am Ende der Seite.

BAföG, Darlehens- und Kreditsysteme sorgen in der Regel für soziale Entlastung der Studierenden. Der Sozialfonds kann diese, zum Teil langfristigen Finanzierungsmöglichkeiten nicht ersetzen. Die Beantragung dieser Optionen ist häufig mit einem hohen jedoch bürokratischen Aufwand verbunden. Trotz dieser Optionen können akute Härtefälle auftreten, die einer schnellen und weniger bürokratischen Hilfe bedürfen.

Deshalb bietet der Sozialfonds der Stiftung Universität Hildesheim ergänzend denjenigen eingeschriebenen Studierenden finanzielle Unterstützung an, die unverschuldet in soziale und finanzielle Not geraten sind, um die Weiterführung und Beendigung des Studiums zu ermöglichen. Antragsberechtigt sind alle Studierenden der Stiftung Universität Hildesheim ab dem zweiten Semester.

Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich um eine einmalige Unterstützung handelt, die vor allem die persönlichen und sozialen Umstände der Antragsstellenden berücksichtigt und nur in dringenden Notsituationen, die das Studium betreffen, vergeben kann.

Antragsfristen

Förderanträge können ganzjährig gestellt werde. Grundsätzlich bemüht sich das Team des Sozialfonds die Anträge schnellstmöglich zu bearbeiten. Trotzdem kann die Verarbeitung eines Antrages bis zu vier Wochen dauern. Gerade zum Semesterwechsel und zum Jahresende kommt es häufig zu einem erhöhten Arbeitsaufkommen, was die Bearbeitung von Anträgen weiter verzögern kann.

Aktueller Hinweis

Bitte beachten Sie, dass im Zeitraum um den Semesterwechsel eines erhöhten Antragsaufkommens die Bearbeitung der eingehenden Anträge mehr Zeit in Anspruch nehmen kann. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Beratung

Für ein vertrauliches Beratungsgespräch zu Ihrer individuellen, persönlichen und finanziellen Situation steht Ihnen die Sozial- und Finanzierungsberatung des Studierendenwerks Ost Niedersachsen zur Verfügung. Wir bitten alle Studierende sich immer zuerst an die Sozial- und Finanzierungsberatung des Studierendenwerks Ost Niedersachsen zu wenden, um sich über eine langfristige Studienfinanzierung beraten zu lassen. Weiter Informationen und Beratungsangebote finden Sie auf der Webseite des Studierendenwerk Ost Niedersachsen Hildesheim.

Förderung beantragen

Die Förderung hilft Ihnen bei der Fortführung des Studiums bzw. ermöglicht dessen Abschluss. Anträge können jederzeit gestellt werden. Die Bearbeitung der Anträge und der anschließende Entscheid über eine mögliche Unterstützung erfolgen so schnell wie möglich. Bei positivem Bescheid werden bis maximal 1.000 € bewilligt.

Wir bitten Sie darum, alle Angaben gewissenhaft zu machen und auf die Vollständigkeit zu achten. Anträge die nicht vollständig sind, können bis zum Einreichen sämtlicher benötigter Unterlagen nicht bearbeitet werden.

Das Antragsformular steht hier zum Download bereit.

Füllen Sie bitte, sofern möglich, das Formular am Computer aus und geben es in ausgedruckter Form mitsamt sämtlicher geforderter Unterlagen in Kopie an uns weiter. Handschriftliche Anträge müssen ausnahmslos lesbar sein.

Schildern Sie bitte ausführlich Ihre persönliche Situation in einer Stellungnahme (2 Seiten max.) und fügen Sie eine textliche Aufstellung Ihrer finanziellen Lage bei (1 Seite max.). Eine handschriftliche Unterschrift auf der letzten Seite des Antrags sowie eine Kopie Ihres Ausweises/Reisepasses sind verpflichtend.

Bitte die Unterlagen nicht tackern!    

Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten

Zur Bearbeitung der Sozialfondsanträge ist es notwendig, die im Antragsformular genannten personenbezogenen Daten zu erheben und zu verarbeiten.
Die rechtmäßige Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten stützt sich durch eine Einwilligungserklärung auf § 6 Absatz 1 Satz a DSGVO.
Die betroffene Person ist damit einverstanden, dass ihre personenbezogenen Daten für die Dauer von 3 Jahren verarbeitet werden dürfen. Des Weiteren hat die betroffene Person nach § 7 Absatz 3 DSGVO das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Durch eine Nichtunterzeichnung dieser Einwilligungserklärung ist eine Antragstellung für Unterstützung durch den Sozialfonds der Stiftung Universität Hildesheim leider nicht möglich.
Mit der Unterzeichnung versichert die betroffene Person, der Erhebung und Verarbeitung ihrer Daten zuzustimmen und über ihre Rechte nach § 51 Absatz 3-4 BDSG(neu) belehrt worden zu sein.

Was geschieht, nachdem ich meine Unterlagen eingereicht habe?

  • Prüfen des Antrags auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.
  • Benachrichtigung per Mail/Brief zum Eingang Ihres Antrags, eventuell Nachfordern von fehlenden Unterlagen.
  • Umgehende Bearbeitung des Antrags und Entscheidung über eine mögliche Unterstützung durch den Sozialfonds.
  • Die Antragstellenden werden schnellstmöglich via Mail/Brief über die Entscheidung in Kenntnis gesetzt.

Einreichen der Unterlagen

Das vollständig ausgefüllte Antragsformular reichen Sie bitte nebst den angeforderten Unterlagen an folgender Postadresse ein:

Sozialfonds der Stiftung Universität Hildesheim
Universitätsplatz 1
Postfach 241
31141 Hildesheim

Alternativ können Sie den Antrag zusammen mit den Unterlagen als PDF an sozialfonds(at)uni-hildesheim.de senden. Bitte beachten Sie, dass der Anhang Ihrer E-Mail nicht größer als 10 MB sein darf!

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