Viele Gebäudeteile und Räume der Universität (z. B. Rechnerräume der Institute, die Sporthallen oder Probebühnen) sind mit elektronischen Schlössern ausgerüstet. Diese können mit der UNI-Card geöffnet werden, sofern eine entsprechende Zutrittsberechtigung in der elektronischen Schließanlage hinterlegt wurde.
Um mit einer UNI-Card die Berechtigungen zum Zutritt zu bestimmten Räumen und Gebäuden bekommen zu können, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Hinweis: Studierende erhalten automatisch das Zutrittsrecht zum Terminalraum des Rechenzentrums sowie zum Gebäude E.
Die Zutrittsberechtigungen für die Räume und Gebäude werden nur befristet erteilt: