UNI-Card: Zugang zu Räumen und Gebäuden über die elektronische Schließanlage

Viele Gebäudeteile und Räume der Universität (z. B. Rechnerräume der Institute, die Sporthallen oder Probebühnen) sind mit elektronischen Schlössern ausgerüstet. Diese können mit der UNI-Card geöffnet werden, sofern eine entsprechende Zutrittsberechtigung in der elektronischen Schließanlage hinterlegt wurde.  

  • Hinweis: Der Zutritt zu Räumen mit herkömmlichen mechanischen Schlüsseln muss über den Hausdienst beantragt werden.

Erteilung von Zutrittsberechtigungen

Um mit einer UNI-Card die Berechtigungen zum Zutritt zu bestimmten Räumen und Gebäuden bekommen zu können, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Hinweis: Studierende erhalten automatisch das Zutrittsrecht zum Terminalraum des Rechenzentrums sowie zum Gebäude E. 

Befristung der Zutrittsberechtigungen

Die Zutrittsberechtigungen für die Räume und Gebäude werden nur befristet erteilt:

  • bei Studierenden höchstens bis zum Ende des Semesters,
  • bei Bediensteten bis zum Ende der Vertragslaufzeit,
  • bei externen Nutzerinnen und Nutzern höchstens für ein Jahr.