UNI-Accounts für Externe / Gäste

Externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler, Gaststudierende und sonstige externe Nutzerinnen oder Nutzer (z.B. Mitglieder anderer Hochschulen) müssen explizit einen Antrag auf Erteilung eines UNI-Accounts stellen. Dazu müssen sie das dazugehörige Antragsformular vollständig ausfüllen und im RZ-Servicebüro abgeben. In besonderen Fällen empfiehlt sich vor der Antragstellung eine Einzelfallberatung im RZ-Servicebüro zur Klärung ggf. notwendiger zusätzlicher Formalia.  

Die Nutzer-Bescheinigung mit den Zugangsdaten wird nach Erteilung des UNI-Accounts auf dem Postweg an die im Antrag angegebene Adresse verschickt.