Nutzungsbedingungen
Mit dem Entrichten der Lizenzgebühr, ist es Ihnen ausschließlich gestattet, die Software für Lehr- und Studienzwecke zu verwenden. Die Universität erweitert das Nutzungsrecht der Software, wie im Vertrag mit der Firma IBM festgelegt, auf Sie. Somit sind Sie weder Eigentümer der Lizenz noch der Software oder des Datenträgers und dürfen die Software nicht für private Zwecke nutzen.
Ein Erwerb des Nutzungsrechtes, durch Entrichten der Lizenzgebühr ist ausschließlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Professorinnen und Professoren, sowie eingeschriebenen Studierenden der Universität Hildesheim erlaubt.
Für folgende Zwecke ist die Nutzung der Software nicht gestattet und würde eine Verletzung der Vertragsbedingungen darstellen:
- Forschungstätigkeiten oder Veröffentlichungen von Forschungsergebnissen, mit denen Umsatz generiert wird
- Durchführen von Beratungsdienstleistungen mithilfe der Software
- Training und Ausbildung von Personen, die nicht als autorisierte Endnutzer im Sinne des Vertrags gelten
- Forschungstätigkeiten, die von einer dritten Partei beauftragt, finanziert oder bezahlt werden, oder für eine dritte Partei ausgeführt werden
- Jegliche Tätigkeit, die einem kommerziellen Zweck dient, wie u. a. Vermietung oder Hosting der Software
Insbesondere ist jegliche Weitergabe von Lizenzcodes an Dritte ohne vorherige Absprache mit dem Rechenzentrum untersagt.